01.07.2008 · Aktive Sterbehilfe ist eine nur eine Beschreibung einer Tötung auf Verlangen. Die unerträgliche Inszenierung des ehemaligen Justizsenators Kusch zeigt nur, wie notwendig klare Grenzen sind. Es wird höchste Zeit, das tödliche (Gewerbe-)Treiben zu beenden.
Von Reinhard MüllerNein, Roger Kusch ist kein neuer Schill. Der einstige Amtsrichter „Gnadenlos“ hatte mit seiner neu gegründeten Partei aus dem Stand den Sprung in das Hamburger Landesparlament geschafft und brachte es dann unter Bürgermeister Beust zum Innensenator. Der ehemalige Justizsenator Kusch scheiterte mit seiner Gruppierung kläglich.
Jetzt sind beide peinliche Figuren. Während freilich der einstige Richter es vorerst dabei belässt, im südamerikanischen Exil Zoten aus seinem rauschhaften Leben zu erzählen, kann man über Kusch nicht mal mehr lachen. Schon in seiner Zeit als Senator zeigte sich, dass er ein Tabu brechen und die aktive Sterbehilfe erlauben wollte.
Dabei ist das nur eine wohlklingende Beschreibung einer Tötung auf Verlangen. Kuschs unerträgliche Inszenierung seiner Hilfe zur Selbsttötung einer alten, aber offenbar nicht kranken Frau zeigt nur, wie notwendig klare Grenzen sind. Ist dieses Euthanasiedenken unter dem Mantel der Selbstbestimmung eine Folge der demographischen Entwicklung? Es wird höchste Zeit, das tödliche (Gewerbe-)Treiben zu beenden.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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