02.07.2008 · Der ehemalige Justizsenator inszeniert Sterbehilfe zum Zuschauen. Damit will Kusch die juristische Prüfung der Sterbehilfe erwirken - und seine Eitelkeit befriedigen. Vorerst bleibt der Fall ohne rechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg geht von einem „normalen Suizid“ aus.
Von Frank Pergande und Wulf SchmieseRoger Kusch kann zufrieden sein. Auch wenn man nicht freundlich über ihn spricht, er beherrscht wieder einmal die Schlagzeilen. Seine früheren Parteifreunde von der Hamburger CDU nennen sein Handeln „zutiefst inhuman“. Heftige Kritik kam aus dem Bundesvorstand: Von einem „Sterbehilfe-Skandal“ sprach CDU-Vorstandsmitglied Otto Wulff und forderte „die gesellschaftliche Isolierung“ Kuschs. Wulff sagte in seiner Funktion als Bundesvorsitzender der Senioren-Union: „Der Politiker Kusch hat Beihilfe zur Selbsttötung geleistet. Das ist charakterlos. Das ist ein Verstoß gegen das fünfte Gebot.“ Wer zum Töten einlade und zynisch mit den Ängsten älterer Menschen spiele, schließe sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus. Bei der Hamburger SPD hieß es, Kusch sei schwer zu ertragen. Der scheidende Bischof der evangelischen Kirche von Nordelbien, Hans-Christian Knuth, sagte, er sei schockiert.
Kusch indes stört das alles nicht. Er ist sturmerprobt. Am Wochenende hatte er öffentlich gemacht, einer 79 Jahre alten Frau in Würzburg Sterbehilfe geleistet und deren Sterben gefilmt zu haben. Die Frau sei nicht sterbenskrank gewesen, sondern habe aus Angst vor dem Pflegeheim sterben wollen. Kuschs Spritzenautomat, eine Art Todesmaschine, die er vor ein paar Monaten vorgestellt hatte, kam dabei nicht zum Einsatz.
Kusch weiß genau, was er tut
Der frühere Hamburger Justizsenator handelt aus zwei Motiven: Zum einen befeuern die Schlagzeilen seine beinahe sprichwörtliche Eitelkeit. Gern sieht sich Kusch in einer diabolischen Rolle. Seine Pressekonferenzen sind Theater, und er führt bei jedem Punkt strikte Regie. Zum anderen aber geht es ihm auch darum, eine Klärung darüber herbeizuführen, wie es sich in Deutschland mit der Sterbehilfe rechtlich verhält - und nicht nur mit der Sterbehilfe, sondern auch mit der Frage, ob ein Mensch nicht nur sein Leben, sondern auch sein Sterben bestimmt.
Kusch ist Jurist, hat zum Thema Sterbehilfe mehrfach in Fachzeitschriften publiziert und weiß genau, was er tut. Strafrechtliche Folgen muss er wohl nicht befürchten: Der Würzburger Leitende Oberstaatsanwalt Lückemann sagte am Dienstag nach der Obduktion der 79 Jahre alten Frau: „Es handelt sich um einen normalen Suizid ohne rechtlich relevante Fremdbeteiligung“.
Schon in seiner Zeit als Justizsenator in Hamburg - er übte das Amt von 2001 bis 2006 aus - war Kusch zu dem Schluss gekommen, dass Sterbehilfe auch in der Bundesrepublik unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sei und sterbewillige Kranke nicht in die Schweiz fahren müssten. Seitdem wurde Kusch nicht müde, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen, wohl wissend, dass der Widerstand gewaltig sein würde. Der Widerstand war schon in der eigenen Partei groß. Zwar wurde er als Justizsenator von Bürgermeister Ole von Beust (CDU) aus einem anderen Grund entlassen - der sogenannten Protokoll-Affäre -, aber Beust sagte damals, Kuschs Umgang mit den fälschlich an ihn geschickten Protokollen sei für seine Entscheidung nur der Schlussstein einer längeren Entwicklung gewesen. Das bezog sich auch auf Kuschs Einlassungen über die Sterbehilfe, ebenso aber darauf, dass Kusch angeregt hatte, das Jugendstrafrecht ganz abzuschaffen.
Selbsttötungsmaschine mit einer tödlichen Dosis Kaliumchlorid
Der 1954 geborene Kusch hatte schon eine eindrucksvolle Karriere als Politikberater, bevor er Senator wurde. Bekannt wurde sein Name allerdings erst durch den früheren Innensenator Ronald Schill, als dieser den Hamburger Bürgermeister von Beust erpressen wollte mit einem angeblichen Verhältnis mit Kusch. Beust entließ darauf Schill. Kusch teilte der Öffentlichkeit mit, er sei zwar homosexuell, aber ein Verhältnis mit Beust nannte er eine „freie Erfindung“.
Nach seiner Entlassung wollte Kusch in der Politik bleiben: Er gründete eine eigene Partei „Heimat Hamburg“, die aber bei der Bürgerschaftswahl ohne Bedeutung blieb und schließlich wieder aufgelöst wurde. Die Sterbehilfe beschäftigte ihn aber weiterhin. Kusch gründete den Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe“ und stellte schließlich die Selbsttötungsmaschine vor, mit der ein Sterbenskranker sich per Knopfdruck selbst töten könnte. Kusch sagte damals, er stehe mit zwei Ärzten in Verbindung, die den Patienten untersuchen und in Gutachten prüfen würden, ob der Patient wirklich sterbenskrank sei. Sie würden auch die Kanüle legen für die Spritzen - die eine mit einem Beruhigungsmittel, die andere mit einer tödlichen Dosis Kaliumchlorid.
Strafrechtlich sei der Fall aber wohl kaum zu fassen
Im Fall der Würzburgerin kam nicht die Maschine zum Einsatz, sondern ein Giftcocktail. Den reichte Kusch zwar der Sterbewilligen, verließ dann aber die Wohnung, um sich nicht unterlassener Hilfeleistung schuldig zu machen. Die Kamera indes lief weiter - um eventuell vor Gericht die Selbsttötung beweisen zu können. Später kam Kusch in die Wohnung zurück und nahm die Kamera mit. Die Namen von Helfern nannte er nicht, weil er, wie er sagte, nicht wisse, wie die bayerische Justiz reagiere. In jedem Fall sieht Kusch sich rechtlich auf der sicheren Seite.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigte derweil gesetzgeberische Konsequenzen an. „Der Würzburger Fall offenbart ein erschütterndes Maß an Kaltblütigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Hilferuf eines Menschen“, sagte Frau Merk der Zeitung „Die Welt“. Strafrechtlich sei der Fall aber wohl kaum zu fassen. „Wir wollen jetzt mit unserem Gesetz dafür sorgen, dass organisierte, geschäftsmäßige Sterbehilfe künftig in Deutschland verboten wird.“
Mehrere Bundesländer, darunter auch Bayern, wollen über den Bundesrat ein solches Verbot durchsetzen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative kam aus Baden-Württemberg. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte es „makaber“, wie sich Kusch als Helfer beim Suizid abbilden lasse. „Das hat wenig zu tun mit unserem Verständnis von Politik“, sagte sie nach einem Besuch in einem Pflegestützpunkt im mecklenburgischen Wismar. Die Politik müsse sich darum bemühen, auch schwerkranken Menschen ein Leben in Würde und ohne zu große Schmerzen zu ermöglichen, sagte Schmidt. Dazu zähle ein weiterer Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung und der ambulanten palliativen Angebote.
Frank Pergande Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.
Jüngste Beiträge