Ungeachtet Kritik aus den eigenen Reihen will Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Streit über die Herausgabe von Stasi-Akten Prominenter nicht nachgeben. Schily sagte am Dienstag, er wolle eine einvernehmliche Einigung mit der Leiterin der Gauck-Behörde, Marianne Birthler, müsse aber anderenfalls seine Rechtsaufsicht nutzen.
Er habe Birthler geschrieben, dass sie sich bis zur Vorlage der Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Stasi-Akten von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) ihre Meinung bilden könne. Dann müsse es aber eine Entscheidung geben. „Die Auffassung von Frau Birthler ist falsch, dass das jetzt nur eine individuelle Entscheidung des Falls Kohl ist", betonte er.
Schily: Opferschutz vor Aufklärung
Das Verwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Kohl-Akten nicht an Wissenschaftler und Journalisten herausgegeben werden dürfen. Birthler weigert sich trotz Mahnung Schilys bislang, von der Praxis der Behörde abzuweichen, Prominenten-Akten an Journalisten und Wissenschaftler weiter zu geben.
Auch Prominente hätten ein Recht darauf, dass ihre personenbezogenen Daten nicht an die Öffentlichkeit kämen, sagte Schily. „Der Opferschutz hat Vorrang vor Aufklärung", sagte der Minister. Dies sehe das Stasi-Unterlagengesetz ausdrücklich vor. „Frau Birthler ist an das Gesetz gebunden", sagte Schily.
Musterprozess bis zum Verfassungsgericht möglich
Schily wies zugleich die Forderung Birthlers zurück, zunächst eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung abzuwarten. Birthler könne einen Musterprozess bis zum Bundesverfassungsgericht anstreben. Solange es keine andere Entscheidung gebe, bleibe es beim Urteil des Verwaltungsgerichts. Birthler hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt.
Schily hatte in einem ersten Brief Birthler zunächst eine Frist gesetzt, bis Montag eine Erklärung zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts abzugebene. Dies sei aber kein Ultimatum gewesen, widersprach der Minister Medienberichten.