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Stammzellengesetz „Über deutschen Forschern hängt ein Damoklesschwert“

22.12.2006 ·  Die Diskussion über das Stammzellgesetz ist neu entbrannt. Die Vorsitzende des Nationale Ethikrates, Kristiane Weber-Hassemer, sprach mit der F.A.Z. über Forschung an Stammzellen und Embryonen.

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Die Diskussion über das Stammzellgesetz ist neu entbrannt. Auch der Nationale Ethikrat wird sich mit der Stammzellforschung sowie mit Organmangel befassen. Mit seiner Vorsitzenden, der früheren hessischen Justiz-Staatssekretärin Kristiane Weber-Hassemer (SPD), sprachen Reinhard Müller und Rudolf Gerhardt.

Frau Weber-Hassemer, geht das Stammzellgesetz an der Realität vorbei?
An der deutschen Realität geht es ersichtlich nicht vorbei. Die Deutschen richten sich nach diesem Gesetz. Aber es geht an der internationalen Forschungspraxis vorbei.

Was bedeutet das für Deutschland?
Die Deutschen stehen insofern unter restriktiven Bedingungen, als sie embryonale Stammzellen nur einführen dürfen, die vor einem bestimmten Stichtag gewonnen wurden. Diese Stammzellen sind verunreinigt und veraltet. Darüber sind sich die Naturwissenschaftler weitgehend einig.

Einig darüber, daß man den Stichtag ändern sollte?
Aufheben oder ändern, ja. Besonders schwerwiegend ist, daß die deutschen Forscher riskieren, daß sie sich strafbar machen, wenn sie mit ausländischen Forschern kooperieren, die nicht den Restriktionen des deutschen Stammzellgesetzes unterliegen. Es ist zwar meines Wissens bisher zu keinem Verfahren gekommen. Aber dieses Damoklesschwert hängt über ihnen. Inzwischen ist ja auch die Diskussion über das Stammzellgesetz in der Politik neu entflammt.

Läßt sich diese Frage überhaupt noch national lösen?
Darüber kann man endlos diskutieren. Man kann durchaus für die einzelnen Länder nationale Lösungen suchen und finden. Kaum ein deutscher Wissenschaftler verlangt, daß er genau die gleichen Bedingungen hat wie etwa ein Engländer. Aber wenn sie ganz von der Forschungspraxis abgekoppelt werden, dann wird es schwierig. Forschung ist nicht auf einen Staat beschränkt.

Nun ist es ja nicht die Aufgabe des Stammzellgesetzes, nur Forschung zu ermöglichen.
Das Stammzellgesetz soll Forschung ermöglichen, aber auch begrenzen. Es orientiert sich - so Paragraph 1 des Gesetzes - an der staatlichen Pflicht zum Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens einerseits sowie der Wissenschaftsfreiheit andererseits. Man hat in diesem Kompromiß versucht, die Chancen für Heilung durch Forschung und den Lebensschutz des Embryos miteinander zu vereinbaren. Dieses Gesetz basierte allerdings auf einem ganz bestimmten Forschungsstand. Und wenn der Forschungsstand sich sehr geändert hat, dann muß man fragen: Paßt diese Kompromißlinie noch?

Wie realistisch sind die Hoffnungen, daß Heilmittel entstehen?
Im Augenblick gibt es erst die allerersten Versuche der anwendungsorientierten Nutzung. Ob man in 20 Jahren Parkinson oder Alzheimer heilen kann, das kann heute kein Mensch sagen. Im Augenblick liegt das Augenmerk auf der Grundlagenforschung, um zu verstehen, wie solche Prozesse funktionieren.

Der Forschungsstand ändert sich, hat sich auch die Betrachtung der Menschenwürde verändert?
Nein. Für diejenigen, die in der Nutzung von Embryonen immer einen Würdeverstoß sehen, für die gibt es hier keinen Kompromiß und keine Veränderung. Allerdings sucht man nach Verfahren, um den Embryo nicht mehr zerstören zu müssen. Dann gibt es freilich immer noch ethische Probleme; es bleibt für manche der Vorwurf der Manipulationen des menschlichen Lebens.

Wann beginnt der Würdeschutz?
Darüber ist kein Konsens zu erzielen. Wann die Menschenwürde aber verletzt ist, hängt vom Zusammenhang ab, in dem die Verletzung gesehen wird. Wenn etwa Menschen im Krieg oder in einer Notwehrsituation getötet werden, spricht im Regelfall niemand von einer Verletzung der Menschenwürde. Es gibt nicht die Verletzung der menschlichen Würde an sich ohne Bezug auf konkrete Handlungszusammenhänge.

Muß man nicht auch das Abtreibungsrecht in den Blick nehmen, im Sinn einer umfassenden Regelung?
Die Regelungen des Abtreibungsrechts einerseits und die normativen Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes andererseits passen in der Tat nach Auffassung vieler nicht zueinander. Aber aus Gründen der Normlogik wird man nicht einen mühsam errungenen und heute in der Gesellschaft fest verankerten Kompromiß aufkündigen. Das Problem der Spätabtreibungen hat mit diesem Kompromiß inhaltlich nichts zu tun. Wir kommen hier hoffentlich zu neuen Lösungen.

In diesen Zusammenhang gehört die Frage nach der Präimplantationsdiagnostik. Die PID ist ja hierzulande nicht erlaubt. Das bedeutet, daß einer Frau ein krankes Embryo eingepflanzt wird und daß dann später eine Abtreibung möglich ist - nicht erlaubt, aber straffrei...
Das ist genau das Problem und ist eine Konsequenz aus dem Embryonenschutzgesetz. Dazu haben wir eine Stellungnahme vorgelegt. Der Nationale Ethikrat hat hier zu keiner Einigung gefunden. Es hat viele gegeben, die gesagt haben: Es ist unzumutbar, einer Frau erst die Embryonen einzupflanzen und ein hohes Risiko ihrer Schädigung oder Mißbildung in Kauf zu nehmen oder später nach der Implantation abzutreiben. Andere sorgten sich vor allem um die „Selektion“, darum, daß nur die „Besten“ ausgesucht werden.

Stichwort: „Designerbaby“. Hier sehe ich ein grundsätzliches gesellschaftliches Dilemma, das auch in anderen Kontexten zum Vorschein kommt. Geraten wir unter einen Optimierungszwang oder in einen Optimierungswahn, wenn etwa massenweise ohne medizinischen Grund - wie schon heute in Amerika - Stimmungsaufheller geschluckt oder andere Erkenntnisse aus den Neurowissenschaften genutzt werden, um die körperliche oder geistige Leistung zu steigern oder Schwächen zu beseitigen? Die Sorge ist, daß ein Menschenbild aufgekündigt wird, wonach die Menschen alle der zufälligen genetischen Ausstattung unterliegen und insofern „gleich“ sind. Die Angst vor dem Mißbrauch und dem „Dammbruch“ kann aber auch blind machen gegenüber individuellen Konfliktlagen. Außerdem wird aus meiner Sicht übersehen, daß auch unser Menschenbild niemals statisch und eindeutig war und uns lediglich in den Grenzen unserer Verfassung vor dem Hintergrund von Geschichte und philosophischen und christlichen Wertvorstellungen nur relativ verbindliche und konsensfähige Grundannahmen über uns Menschen zur Verfügung stehen.

Zweifeln Sie mitunter am Sinn des Ethikrates?
Warum sollte ich?

Weil ihm die Legitimation fehlt...
Wieso? Weil eine gesetzliche Grundlage fehlt? Eine solche ist sicher vorzugswürdig, aber auch im europäischen Vergleich eher die Ausnahme. Der Ethikrat hat nur beratende Funktionen wie andere Expertengremien im In- und Ausland auch. Die Frage nach der Legitimation würde sich nur dann in aller Schärfe stellen, wenn er gesetzgeberische Entscheidungen vorwegnehmen oder ersetzen würde.

Das Gespräch führten Reinhard Müller und Rudolf Gerhardt.

Quelle: F.A.Z., 22.12.2006, Nr. 298 / Seite 5
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