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Stammzellen Bundesregierung vor grundlegender Wende in Biopolitik

29.10.2003 ·  Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung will Bundesjustizministerin Zypries von einem bisher gültigen Grundprinzip ihres Verfassungsressorts abweichen und den Embryonenschutz neu interpretieren.

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Die Bundesregierung steht vor einer grundlegenden Wende in ihrer Biopolitik. Nach Informationen dieser Zeitung will Bundesjustizministerin Zypries (SPD) von einem bisher gültigen Grundprinzip ihres Verfassungsressorts abweichen und dem im Reagenzglas gezeugten Embryo nicht länger vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an Menschenwürde zusprechen.

Weder aus dem Grundgesetz noch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Ministerin zufolge ein solcher umfassender Grundrechtschutz für die frühesten Phasen künstlich gezeugten menschlichen Lebens abzuleiten. Nur Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes, der das Recht auf Leben verankert, soll für den in vitro gezeugten Embryo gelten. Diese Einstufung gibt nach Ansicht der Ministerin dem Staat einen "Spielraum" und erlaubt Abwägungsprozesse, etwa mit den Interessen von Eltern in Fragen der Fortpflanzungsmedizin und denen von Wissenschaftlern und Patienten bei der Stammzellforschung.

Wandel in Rechtsauffassung

Zypries will die Neuausrichtung an diesem Mittwoch bei einer Rede an der Humboldt-Universität in Berlin erläutern. Ihre Amtsvorgängerin Däubler-Gmelin (SPD) hatte vehement auf einer staatlichen Menschenwürdegarantie von den ersten Momenten menschlichen Lebens an bestanden und hatte dieses Prinzip im Handeln ihres Ministeriums durchgesetzt. Als Verfassungsministerium, das alle Gesetzgebungsverfahren auf Verfassungskonformität prüft, kommt dem Justizministerium besondere Bedeutung zu.

Der Wandel in der Rechtsauffassung des Ministeriums entzieht allen fundamentalen Positionen gegen die Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Forschung an menschlichen Embryonen die verfassungsrechtliche Argumentationsgrundlage. Bisher hatte das Justizministerium jedes Ansinnen, die Tötung von Embryonen zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken zu erlauben, mit dem Hinweis gekontert, das widerspreche Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".

Zuerkennung von Menschenwürde

Zypries würdigt den menschlichen Embryo zwar mit den Worten, dieser sei auch im Reagenzglas, also außerhalb des Mutterleibs, "kein beliebiger Zellhaufen, über den Eltern, Mediziner und Forscher nach Gutdünken verfügen könnten". Doch könne der Staat trotz seiner Schutzpflicht keine Frau verpflichten, einen Embryo auszutragen. Solange sich der Embryo in vitro befinde, fehle ihm die wesentliche Vorraussetzung dafür, sich "aus sich heraus zum Menschen oder ,als' Mensch zu entwickeln." Die abstrakte Möglichkeit einer Weiterentwicklung reicht nach Ansicht der Bundesjustizministerin nicht für die Zuerkennung von Menschenwürde aus.

"Wir können die ,richtigen' Antworten auf die Fragen der Biomedizin nicht einfach im Grundgesetz nachschlagen, sondern müssen uns schon die Mühe machen, für jedes Themenfeld gesondert die Chancen und Risiken der Biomedizin sorgsam zu analysieren und abzuwägen", resümiert Zypries. Diese Auffassung teilt auch Bundeskanzler Schröder (SPD), der schon früh in der biopolitischen Debatte gefordert hatte, man solle sich den biotechnischen Neuerungen "ohne Scheuklappen" stellen. Schröder konnte sich bisher jedoch in seiner Koalition und im Bundestag nicht durchsetzen.

Restriktiver Kurs

Die Wende ist von grundlegender Bedeutung, doch kommt Zypries nicht zu dem Schluß, es müßten sofort alle relevanten Möglichkeiten der Embryonennutzung eröffnet werden. Im Gegenteil plädiert sie für einen restriktiven Kurs. So spricht sie sich, entgegen früheren Äußerungen, nun grundsätzlich gegen die PID aus. Das Verfahren ist für Eltern mit genetischen Risikofaktoren gedacht und ermöglicht es, nach der Erzeugung zahlreicher Embryonen solche ohne eine bestimmte Krankheitsveranlagung auszuwählen und die anderen zu verwerfen.

Ihre Ablehnung der PID begründet Zypries nicht mit dem Embryonenschutz als solchem, sondern damit, daß es unmöglich sei festzulegen, welches Leben für "aussonderungswürdig" erklärt werden solle und welches nicht. Einem Behinderten sei es nicht zuzumuten, in dem Wissen zu leben, daß Embryonen mit ähnlichen Erbanlagen zur Tötung freigegeben seien. Betroffenen Paaren rät die Ministerin, "so schwer das für den einzelnen sein mag", zum Verzicht auf biologische Kinder.

Aus der Neuinterpretation des Embryonenschutzes ergibt sich der Ministerin zufolge auch kein Ja zum therapeutischen Klonen. Gegen das Klonen von Embryonen zu Zwecken der Stammzellzucht spreche, daß sie speziell zu ihrer Tötung erzeugt würden. Zudem könne das gewonnene Wissen auch zum reproduktiven Klonen eingesetzt werden. Offener bewertet die Ministerin den Umgang mit embryonalen Stammzellen, die mit sogenannten "überzähligen Embryonen" aus Kliniken für künstliche Befruchtung gewonnen werden. Zunächst sollten die Forscher die Möglichkeiten des Stammzellimports ausschöpfen, die das Gesetz gebe. Dann würde geprüft, ob eine Lockerung des Gesetzes erforderlich sei. Von Verfassung wegen wäre dies "jedenfalls nicht untersagt." Gesetzlich unterbinden will die Ministerin die anonyme Samenspende zu Fortpflanzungszwecken.

Quelle: csl. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.10.2003, Nr. 251 / Seite 1
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