18.02.2007 · Die CDU bereitet ein totales Neuverschuldungsverbot für Bund und Länder vor. Die Regelung soll dauerhaft in den Länderverfassungen und im Grundgesetz verankert werden. Als „Schönwetterregelung“ werden die Pläne von Seiten der SPD bezeichnet.
Von Manfred SchäfersDie CDU bereitet ein totales Neuverschuldungsverbot für Bund und Länder vor. „Wir wollen es dauerhaft in den Länderverfassungen und im Grundgesetz festschreiben“, sagte der CDU-Arbeitsgruppenvorsitzende für die Staatsfinanzen, Thomas Strobl, der F.A.Z.. „Es muss ein Umdenken geben“, mahnte er. „Wir können nicht so weitermachen wie in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, als wir neue Schulden angehäuft haben, selbst als es uns gutging.“
Man habe Kredite aufgenommen, um Investitionen zu finanzieren. Doch seien sie nie getilgt worden, vielmehr seien anschließend weitere Kredite hinzugekommen, um Ersatzinvestitionen zu finanzieren. Nach dem Grundgesetz darf die Neuverschuldung im Regelfall nicht höher sein als die Investitionen.
„Neuverschuldungsverbot auf allen Ebenen“
Um die Staatsverschuldung zu begrenzen, müsse in einem ersten Schritt der Begriff der „öffentlichen Investition“ eindeutig und in einem streng fiskalischen Sinn definiert werden, heißt es in einem Papier, das die Grundsatzprogramm-Kommission gebilligt hat. „Darüber hinaus wollen wir die verfassungsrechtliche Verankerung eines allgemeinen Neuverschuldungsverbotes auf allen Ebenen“, heißt es weiter.
„Um konjunkturelle Wechselfälle ausgleichen und die Auswirkungen einer Rezession auf die Staatsfinanzen wirksam abfedern zu können, soll in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs eine Konjunkturausgleichsrücklage gebildet werden.“ Von wann an das Neuverschuldungsverbot gelten soll, bleibt offen. Er werde im Bundesvorstand dafür werben, dass dies spätestens für das Jahr 2011 gelten solle, betonte der CDU-Politiker. Ohne die Schuldenpolitik von gestern könne man heute die Lohnsteuer halbieren.
„Faktor Konsum neu ausbalancieren“
Die Finanzpolitiker der CDU plädieren zudem für eine Lastenverschiebung von den direkten zu den indirekten Steuern, um Arbeit zu entlasten und damit für mehr Beschäftigung und Wachstum zu sorgen. „Wir werden deshalb das Gefüge der Staatseinnahmen mit dem Ziel einer Entlastung des Faktors Arbeit und einer stärkeren Belastung des Faktors Konsum neu ausbalancieren“, heißt es in ihrem von der Kommission gebilligten Konzept.
Der nachfolgende Satz: „Die Entlastung bei den direkten Steuern und Sozialbeiträgen muss mindestens so groß sein wie die stärkere Belastung bei den indirekten Steuern“, steht allerdings in Klammern, da ihn die Sozialpolitiker mit Blick auf die wachsenden Zuschüsse für das Gesundheitsystem nicht mittragen wollten. Er werde dafür kämpfen, dass dieser Satz Eingang in das neue Grundsatzprogramm finde, das auf dem Parteitag im Dezember beschlossen werden soll, versprach Strobl.
Härtere Schuldengrenzen für öffentliche Haushalte
Auch die Finanzminister von Bund und Ländern planen härtere Schuldengrenzen für die öffentlichen Haushalte. In allen Ländern gebe es die Einsicht, dass etwas geschehen müsse, berichtete Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) nach einem Treffen mit seinen Kollegen im Bundesfinanzministerium.
Es gebe offensichtlich eine Mehrheit für ein Verschuldungsverbot, das allerdings flexibel gehandhabt werden müsste. Er begründete dies mit den Worten: „Es kann nicht sein, dass alle Baustellen dichtgemacht werden müssen, nur weil eingeplante Steuereinnahmen ausbleiben.“
Leistungsgesetze in die Länderverantwortung
Vergangene Woche hatte die Runde der Finanzminister darüber diskutiert, wie die geplante Föderalismusreform II aussehen könnte. Über eine Neuverteilung einzelner Steuern ist nach Angaben von Stratthaus nicht gesprochen worden. Es sei jedoch deutlich geworden, dass viele bereit seien, über die Möglichkeit zu reden, dass die Länder künftig Zu- und Abschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erheben könnten.
Es habe dagegen keinen offenen Widerspruch gegeben, hob der CDU-Politiker hervor. Nach seinen Worten ist auch erörtert worden, ob Leistungsgesetze in die Länderverantwortung überführt werden sollten. Das würde es beispielsweise erlauben, in Bayern andere Sozialhilfesätze zu zahlen als in Mecklenburg-Vorpommern.
„Nullverschuldung ist eine Schönwetterregelung“
Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) lehnte ein völliges Schuldenverbot ab. „Die Nullverschuldung ist eine Schönwetterregelung.“ Zwar sehe es derzeit so aus, als ob man mit weiter steigenden Steuereinnahmen in die Nähe ausgeglichener Haushalte käme. Damit reagierte er auf Aussagen von Steuerschätzern, die einen ausgeglichenen Staatshaushalt im Jahr 2009 für möglich halten, wenn sich der aktuelle Trend fortsetzt.
Doch brauche man Regeln, die man auch im Abschwung einhalten könne, mahnte Deubel. Er schlug vor, sich stärker an der Schuldenstandsquote zu orientieren, die mit 67 bis 68 Prozent höher sei, als es der Maastricht-Vertrag erlaube. Bund und Länder sollten sich daher verpflichten, ihren Anteil zu leisten, um in sechs bis acht Jahren unter die erlaubte Quote von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu kommen. Um ein Wiederansteigen zu verhindern, sollte der Ausgabenanstieg dauerhaft unter dem Wachstumstrend liegen. Überdurchschnittliche Steuereinnahmen sollten zudem zurückgelegt werden müssen.
Gutachten „nicht als Waffe einsetzen“
Deubel wie Stratthaus halten eine Reform der Finanzverfassung nur für denkbar, wenn der Länderfinanzausgleich nicht in Frage gestellt wird. Baden-Württemberg hat jetzt ein Gutachten veröffentlicht, wonach das Wirtschaftswachstum in Deutschland ohne den Länderfinanzausgleich in seiner derzeitigen Form um einen Prozentpunkt im Jahr höher ausfallen und die Arbeitslosenquote einen halben Prozentpunkt niedriger liegen würde.
Dass es jetzt veröffentlicht worden sei, sei reiner Zufall, betonte Stratthaus. Der Auftrag sei vor gut einem Jahr erteilt worden. Man wolle das Gutachten „nicht als Waffe einsetzen“, um den Erfolg der Föderalismuskommission nicht zu gefährden. Ihr sitzen der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) vor.
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