03.08.2008 · Adoptionen unter Erwachsenen werden zahlreicher. Darunter sind immer häufiger Fälle, denen es vor allem um die Vermeidung der Abgeltungssteuer geht. Die Hemmschwelle, familienrechtliche Institutionen zu Steuerzwecken zu missbrauchen, sei in den vergangenen Jahrzehnten gesunken.
Von Sebastian EnskatFrankfurt. "Glauben Sie im Ernst, dass wir ab dem nächsten Jahr aus steuerlichen Gründen Massenadoptionen erleben werden? Ich nicht." Was Finanzminister Peer Steinbrück Ende 2007 noch für reichlich abwegig hielt, scheint sich nun doch zu bewahrheiten: Die von der Bundesregierung geplante Reform der Erbschaftsteuer hat einen Adoptionsboom ausgelöst. Das meldeten vergangene Woche zumindest mehrere Nachrichtenagenturen. Beim Amtsgericht München sei die Zahl der Adoptionen gegenüber den Vorjahren um 40 Prozent gestiegen. Auch andere Kommunen und Bundesländer hätten deutliche Zuwachsraten zu verzeichnen.
Steuerlich attraktiv ist eine Adoption unter Erwachsenen schon länger. Angesichts drohender Mehrbelastungen durch die anstehende Erbschaftsteuerreform sind die Anreize aber noch einmal größer geworden. Während Angehörige der Steuerklasse I, besonders Ehegatten und Kinder, in vielen Fällen günstiger wegkommen, wird insbesondere das geerbte Häuschen für alle anderen erheblich teurer.
Wenn der kinderlose Onkel eine Erbe hat
Ein Beispiel: Der kinderlose Onkel Alfred möchte seiner Nichte Beate ein Einfamilienhaus im Wert von 400.000 Euro vererben. Nach geltendem Recht muss Beate dafür eine Erbschaftsteuer in Höhe von 85 734 Euro entrichten. Träte die Reform wie geplant in Kraft, wären es 114 000 Euro. Worum es eigentlich geht, wird aber erst klar, wenn man zum Vergleich einmal annimmt, Beate wäre von ihrem Onkel vor dessen Ableben adoptiert worden. Gegenwärtig müsste sie dann immerhin 29 250 Euro an Erbschaftsteuer aufbringen. Nach der Reform bekäme sie Onkel Alfreds Häuschen gänzlich steuerfrei.
Für viele Menschen stelle die Reform ein gewaltige Bedrohung dar, sagt Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Er persönlich könne es verstehen, wenn die Leute nach Auswegen suchten. Von Berufs wegen hilft Groll ihnen sogar dabei: "Ich betrachte es als meine Aufgabe, als Berater Gestaltungsmodelle dafür zu liefern, wie sich Steuern verhindern oder zumindest minimieren lassen. Adoption ist da einer der Ansatzpunkte."
Die Zahlenlage ist unübersichtlich
Erwachsenenadoptionen werden in Deutschland nicht statistisch erfasst. Man muss sich deshalb auf Fachleute wie Rainer Frank verlassen. Frank ist Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes Deutscher Standesbeamter und beschäftigt sich seit 30 Jahren mit dem Thema. Er hat immer wieder Umfragen bei Standesämtern gemacht und herausgefunden: Der Anteil der Erwachsenenadoptionen an der Gesamtzahl der Adoptionen nimmt schon lange zu; inzwischen betrifft fast jede zweite Adoption in Deutschland einen Erwachsenen. Ein Zusammenhang zwischen dem jüngsten Anstieg und der anstehenden Reform sei nicht von der Hand zu weisen, sagt Frank.
Für Erbrechtsfachmann Groll ist eine Adoption dagegen immer auch eine Herzensangelegenheit. Steuerliche Anreize könnten der Auslöser sein, damit sich jemand zu einer Adoption entscheide; "das Herz" sei aber die Basis. Seiner Erfahrung nach gründe sich das Glück, das die Beteiligten nach einer Erwachsenenadoption empfänden, nicht allein aufs Finanzielle.
Die Adoption muss „sittlich gerechtfertigt“ sein
Damit der Adoption eines Erwachsenen vor Gericht stattgegeben wird, muss die Adoption "sittlich gerechtfertigt" sein, heißt es im Gesetz. Dies sei insbesondere dann anzunehmen, wenn zwischen den Beteiligten ein "Eltern-Kind-Verhältnis" bestehe. Was unter beidem genau zu verstehen ist, ist aber umstritten. Wirklich überprüfen lasse sich das vor Gericht ohnehin nicht, sagt Adoptionsfachmann Frank. Von tausend Erwachsenenadoptionen wird nur eine Handvoll abgelehnt. Wer deshalb glaube, bei Erwachsenenadoptionen gehe es um das Besiegeln eines Eltern-Kind-ähnlichen Verhältnisses, der täusche sich gewaltig. Die Fälle, in denen man aus seiner Sicht nicht von Missbrauch sprechen könne, seien eindeutig in der Minderzahl.
Einer dieser Fälle ist der von Ilse Schröder. Die 70 Jahre alte Rentnerin hat erst vor kurzem die erwachsene Tochter ihres Lebensgefährten adoptiert. Nach dem Tod ihrer leiblichen Tochter hatte die alte Dame die Frage nicht mehr losgelassen, was aus ihrem Häuschen werden würde, wenn sie selbst einmal nicht mehr wäre. Da ihre heutige Stieftochter und deren Familie schon längst zu ihrer eigenen geworden war, stand einer Adoption nichts im Weg. Die Erbschaftsteuerreform habe für ihre Entscheidung zwar eine Rolle gespielt, sei aber nicht ausschlaggebend gewesen, sagt Ilse Schröder.
Steinbrück selbst gab spaßeshalber den Tipp
In Franks Augen sind solche Fälle die Ausnahme. Die Hemmschwelle, familienrechtliche Institutionen zu Steuerzwecken zu missbrauchen, sei in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter gesunken. Was sie ihren leiblichen Verwandten antun, wenn sie sich beispielsweise von einem Onkel oder gar einem Fremden adoptieren lassen, das spiele für die Leute heute kaum noch eine Rolle.
Peter Ramsauer, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sieht die Schuld dagegen bei der Politik. Die Entwicklung zeige vor allem, dass gesetzliche Regelungen, die an der Lebensrealität der Menschen vorbeigingen, von diesen sofort umgangen würden. "Bevor wir die Leute in Adoptionen hineintreiben, sollten wir lieber ein akzeptables Erbschaftsteuerrecht schaffen."
Das Finanzministerium will all das nicht kommentieren. Steinbrück muss sich allerdings wie Goethes Zauberlehrling vorkommen. Auf einer Veranstaltung 2007 hatte er für die anwesenden Unternehmer einen - vermutlich nicht ganz ernst gemeinten - Steuertipp parat: "Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir."
Vertipper?
Los Närgli (lma666)
- 04.08.2008, 10:31 Uhr