Er wird der jüngste Vizepräsident sein, den das Bundesverfassungsgericht je hatte - und auch der jüngste Präsident, wenn er in zwei Jahren Hans-Jürgen Papier an der Spitze des Gerichts folgt. Der Verwaltungsrechtler, der von der SPD für das Amt vorgeschlagen wurde, aber nicht Mitglied der Partei ist, war gerade erst Rektor der Universität Freiburg geworden. Mit Andreas Voßkuhle sprach Reinhard Müller.
Werden Sie Richter am Verfassungsgericht eines souveränen Staates?
Die Bundesrepublik Deutschland ist stärker in internationale Zusammenhänge eingebunden als früher. Das ist auch gewollt und im Grundgesetz so angelegt. Aber gleichwohl sind wir ein souveräner Staat.
Die EU-Staaten sind nach dem Lissabon-Vertrag noch Herren der Verträge?
Ja. Wir haben einen weiteren Schritt in die Integration gemacht. Es gibt aber unverändert eine begrenzte Einzelermächtigung. Die europäischen Institutionen sind nicht für alles zuständig.
Ist das Menschenbild, das Grundlage der europäischen Normgebung ist, ein anderes als das des Grundgesetzes?
„Das“ Menschenbild schlechthin gibt es nicht, auch nicht in der Rechtsprechung. Es werden immer unterschiedliche Facetten eines Menschen angesprochen. Der Mensch ist Bürger, Verbraucher, Unternehmer und vieles mehr. Die europäische Perspektive ist eine unter vielen.
Was halten Sie von der Tendenz, Moralvorstellungen gesetzlich durchzusetzen?
Moral und Recht sind aus meiner Sicht im Ansatz getrennt zu sehen. Das Recht hat eine eigene Rationalität, die an spezifischen Regelungszwecken ausgerichtet ist. Wertbewusstsein kann durch Recht nur schwer verschrieben werden.
Sie haben kürzlich gesagt, Sie seien nicht Mitglied der SPD, stünden aber deren Vorstellungen nahe. Haben Sie Sympathie für Mindestlöhne oder besondere Besteuerung von Managergehältern...
Das sind Fragen, zu denen ich mich im Hinblick auf meine zukünftige Tätigkeit nicht äußern kann. Mir ist es zum Beispiel wichtig, dass man an der Idee des Sozialstaats festhält. Ich glaube auch, dass es richtig ist, in einem gewissen Umfang soziale Gerechtigkeit anzustreben. Das ist sicherlich eine Idee, ein Ideal. Wenn wir diese Idee aber aufgeben, dann werden wir zynisch.
Muss symbolische Gesetzgebung hingenommen werden, um den Sozialstaat zu erhalten?
Ich bin skeptisch, ob symbolische Gesetzgebung der richtige Weg zu einem guten, von allen Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbaren Recht ist. Ich bin vielmehr dafür, dass man den Bürgern reinen Wein einschenkt.
Es ist immer wieder die Rede von der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Ist diese Balance zur Zeit gewahrt?
Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst. Das Verhalten der staatlichen Institutionen während des RAF-Terrorismus ist ein Zeichen dafür, wie man mit rechtstaatlichen Mitteln Konfliktsituationen bewältigen kann.
Aber damals war die Bedrohung eine andere. Sie war auf Repräsentanten des Staates beschränkt...
Das wissen wir heute. Damals wussten wir nicht, was uns erwartet. Auch damals wurden etwa Kaufhäuser angezündet. Und auch, was uns jetzt erwartet, wissen wir nicht. Wir werden nie in einer ganz sicheren Welt leben und wir müssen lernen, damit umzugehen.
Muss man das Recht auf den Ausnahmezustand einstellen?
Nein, das muss man nicht.
Es gab – nicht zuletzt in der Debatte über das Luftsicherheitsgesetz – den Vorwurf, die Menschenwürde drohe marginalisiert zu werden. Es drohe eine Inflationierung des Begriffs. Sehen Sie auch diese Tendenz?
Ja. Ich meine, dass wir die Menschenwürde im Kern unbeschädigt halten müssen, dass wir aber nicht jedes Thema, das mit unserem Selbstverständnis zu tun hat, gleich zu einer Frage der Menschenwürde deklarieren dürfen. Wir dürfen die Menschenwürde nicht zu kleiner Münze verkommen lassen – gerade weil sie im Kern eine harte Währung ist.
Muss nicht angesichts neuer Gefahren dennoch über Abwägungen der Menschenwürde nachgedacht werden?
Ich glaube nicht an die Vorstellung, dass man alles regeln kann, was in Ausnahmesituationen passiert. Ausnahmesituationen haben ihre eigenen Gesetzlichkeiten. Man kann verfahrensrechtliche und organisatorische Sicherungen einbauen. Aber dass man den Ausnahmefall rechtlich bis ins Einzelne vorklären kann, diese Vorstellung halte ich für naiv.
Aber man kann sich gleichwohl als Wissenschaftler Gedanken über Konfliktsituationen und Pflichtenkollisionen machen, ohne dass das gleich eine Entwertung der Menschenwürde ist...
Ich denke nicht, dass wir die Debatte über Folter und Stammzellen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Nominierung von Herrn Dreier geführt wurde, jetzt fortsetzen sollten.
Aber die Front in der Wissenschaft bröckelt...
Ja, diesen Eindruck hat man, wenn man empirisch die Grundgesetzkommentare durchschaut. Wissenschaftlich gesehen ist diese Diskussion offen.
Bedrückt Sie das?
Mich bedrückt es nie, wenn sich in der Wissenschaft etwas ändert. Man kämpft für seine Auffassung, manchmal ist man in der Minderheit, manchmal in der Mehrheit. Das ist das, was auch den Reiz von Wissenschaft ausmacht.
Die Wissenschaft hat ja durchaus Einfluss auf die Politik, und den will sie auch haben – siehe die von Bundesinnenminister Schäuble gelobte Schrift Otto Depenheuers.
Es mag vereinzelt Kollegen geben, die gern in die Politik hineinwirken wollen. Ich plädiere aber für ein differenzierteres Rollenverständnis. Es gibt einen Ort, in dem Wissenschaft nur sich selbst verpflichtet ist. Das ist der Ort der wahren Wissenschaft, die Universität. Und den muss man schützen und hochhalten. Natürlich übernehmen auch Staatsrechtslehrer politische Rollen. Sie sind als Gutachter tätig, sie üben das Amt des Bundesverfassungsrichters aus, sie gehen direkt in die Politik. Dann gibt es noch einen Bereich, den ich als das staatstheoretische Feuilleton bezeichnen möchte. Auch dort ist das Sendungsbewusstsein eher größer.
Aber gilt nicht für die Wissenschaft erst recht, was auch Schäuble für sich in Anspruch nimmt: Es darf keine Tabus im Denken geben?
Für die Wissenschaft würde ich das so unterschreiben.
Sie haben von Familie und Bildung als „Klebstoff“ der Gesellschaft gesprochen. Dort greift der Staat zurzeit stark ein.
Der Staat hat hier den Auftrag, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass Kinder eine Chance haben im Leben. Dabei geht es um eine Grundsicherung. Ich habe den Eindruck, dass hier die verschiedenen politischen Richtungen im Grunde nicht weit auseinander sind.
Besteht bei den Bestrebungen, Kinder vor Missbrauch zu schützen, die Gefahr aufgrund von spektakulären Einzelfällen ein zweifelhaftes Klima zu erzeugen?
Wir müssen hier jedenfalls aufpassen und einen realistischen Blick auf die Dinge behalten.
Haben die Medien zu viel Macht?
Medien waren immer machtvoll. Wir leben in einer medialen Welt. Ich bin mit aber nicht sicher, ob die Medien heute wirklich stärker sind als früher; die vielen medialen Einflüsse relativieren sich auch gegenseitig. Die Medienwelt ist aber sicher ausdifferenzierter, spezialisierter geworden.
Spricht diese Ausfransung für einen weiterhin starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Für eine Basisversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sprechen weiterhin gute Argumente. Über das genaue Format dieser Grundversorgung muss man sicherlich immer wieder nachdenken.
Das Grundgesetz ist nicht nur, was den Rundfunk angeht sehr schlank. Es gibt die Tendenz, die Verfassung mit neuen Vorschriften aufzuladen, etwa mit Kinderrechten. Was ist das für ein Zeichen?
Ich halte grundsätzlich eine schlanke Verfassung für den richtigen Weg. Allerdings ist die Vorstellung falsch, das Grundgesetz bestehe nur aus seinem Text. Es besteht auch aus weit über hundert Bänden Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, die diesen Text konkretisieren.
Aber werden nicht auch in der Staatsrechtslehre oft nur die Entscheidungen des Verfassungsgerichts nachgebetet?
Nein, es gab immer gewichtige Stimmen, die bestimmte Entwicklungen kritisch kommentiert haben. Vielleicht werden manche kritische Stimmen einfach nicht so in der Fachöffentlichkeit wahrgenommen.
Wie stehen Sie zu direkter Demokratie? In allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit zur Volksgesetzgebung, zugleich ist von Politikverdrossenheit die Rede.
Ich glaube im Grundsatz an die parlamentarische Demokratie. Es ist jedoch sinnvoll, unser Konzept anzureichern durch plebiszitäre Elemente. Man sollte freilich nicht der Fehlvorstellung anheim fallen, nur die plebiszitäre Demokratie sei „wahre“ Demokratie.
Damit einher geht oft die Forderung nach Transparenz – bis zur Wahl von Verfassungsrichtern. Hat das eine verfassungsrechtliche Grundlage?
Ich denke, dass man aus verschiedenen Verfassungsbestimmungen ein Transparenzgebot im weiteren Sinne herleiten kann. Der Bürger hat ein Recht darauf zu wissen, was tatsächlich passiert, und was die Personen ausmacht, die in diesem Staat wichtige Ämter übernehmen.
Muss sich das Verfassungsgericht mehr zurückhalten?
Das ist ein richtiger Grundgedanke, den man freilich auch nicht überstrapazieren darf. Allerdings spricht Einiges dafür, dass die Akzeptanz der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland auch damit zu tun hat, dass man sich über Jahrzehnte in Karlsruhe eher zurückgehalten hat. Und das Bundesverfassungsgericht lebt von der Akzeptanz seiner Entscheidungen.
Haben Sie je daran gedacht, selbst in die Politik zu gehen?
Nein, ich fühle mich in der Rolle des neutralen wissenschaftlichen Beobachters und nun unabhängigen Richters deutlich wohler.
Nicht weniger als der Beginn einer neue Epoche
Torsten Klier (TorstenKlier)
- 01.05.2008, 20:36 Uhr
Auf ungleichen Wegen
Josef Bujtor (Mramorak)
- 03.05.2008, 13:09 Uhr