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Staatliche Regulierung „Geh mir aus der Sonne“

10.10.2008 ·  Fortschritt durch Eigennutz? Die Finanzkrise weist deutliche Schwächen von Theorie und Praxis des Neoliberalismus auf. Der Rückzug des Staates auf bloße Gewährleistung von Rahmenbedingungen ist nicht der Königsweg. Nötig ist ein grundsätzliches Umdenken.

Von Rolf Stürner
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Noch vor wenigen Monaten schrieb ein Jungunternehmer aus gutem politischen Hause, er habe an den Staat gegenwärtig nur einen Wunsch: „Geh mir aus der Sonne.“ Man kann das Lebensgefühl des überzeugten Neoliberalen kaum besser zum Ausdruck bringen. Dieser Satz bringt auf den Punkt, was von den modernen Wirtschaftswissenschaften politisch wirksam in der Gesellschaft angekommen ist und auch die Staatswissenschaften nach und nach zu prägen begonnen hat. Die Ideologie des Marktes mit ihren einfachen Rezepten konnte klassische Vorstellungen von der Aufgabenverteilung zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft mehr und mehr dominieren und teilweise verdrängen. Es lohnt, sich die Kernthesen dieser mächtigen Zeitströmung noch einmal zu vergegenwärtigen, ehe man ihre Zukunftsfähigkeit vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Krise beurteilt.

Wirtschaftlicher, technischer und deshalb auch sozialer Fortschritt - so der Ausgangspunkt neoliberaler Theoriebildung - finden ihre optimalen Entwicklungsbedingungen im freien Markt, der das gewinnmaximierende Individuum im Wettbewerb zu Höchstleistungen anspornt und optimale Qualitätsauslese durch informierte Marktteilnehmer erlaubt. Neu war dieser Grundgedanke nicht, neu war seine Verabsolutierung und Dogmatisierung als Modell für möglichst alle Lebensbereiche. Präventive staatliche Regulierung stellt dieses Gesellschaftsmodell unter strengen Rechtfertigungszwang, das Ideal ist der in den freien Markt mit seinen Risiken entlassene Bürger.

Die Verantwortung des Staates wird auf den einzelnen abgewälzt

Die gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen einer solchen Grundentscheidung sind tiefgreifend. Regulierte Gebühren freier Berufe wie Architekten, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, fallen oder geraten ebenso unter Druck wie Qualifikationsvoraussetzungen für handwerkliche oder rechtsberatende Dienstleistungen. Moderne Formen der Geld- und Kapitalanlage vollziehen die volle Auslagerung von Gewinnchancen und Verlustrisiken auf den Abnehmer, wobei die freie Gestaltung der Finanzprodukte eine informierte Auswahl eher erschwert. Unternehmen bis in den bisher handwerklichen Bereich werden zu Investitionsobjekten von Investoren, die ihrerseits wieder von einer Vielzahl von Anlegern und ihrer Risikoeinschätzung abhängen können - der Konflikt langfristiger und kontinuierlicher Unternehmensplanung mit der Volatilität des Kapitals ist vorgegeben.

Öffentlich-rechtliche Daseinsvorsorge vor allem im Bereich der Alters- und Krankenversicherung soll der Verantwortung des Einzelnen weichen, Kapitaldeckung für den Versicherungsfall zu schaffen und dabei die Kreativität des gewinnmaximierenden Marktes durch seine Nachfrage zu fördern und zu wecken. Das öffentliche Bankensystem sieht sich kritischer Fragestellung ausgesetzt, der Internationale Währungsfonds, deren Direktor der heutige Bundespräsident über lange Jahre war, hat ebenso wie die EU-Kommission unverhohlen die Privatisierung des öffentlichen Bankenbereichs gefordert. Universitäten beginnen nach dem Vorbild angebotsorientierter produzierender oder dienstleistender Unternehmen organisiert zu werden: wissenschaftliche Erkenntnis und wissenschaftliche Ausbildung als geldwerte Marktprodukte mit stimulierender Gewinnträchtigkeit.

Für private Mildtätigkeit ist kaum Platz

Ein systemimmanenter Schwachpunkt des neoliberalen Marktmodells ist das rationale Verhalten („rational choice“) der Marktteilnehmer. Korrekte Information des einzelnen Marktakteurs als Entscheidungsbasis lässt sich durch Professionalisierung und marktmäßige Organisation der Information, zum Beispiel mit Hilfe von Ratingagenturen und anderen Evaluationsinstitutionen, nur sehr eingeschränkt erreichen. Die an sich nicht gerade neue Erkenntnis, dass auch der informierte Marktteilnehmer nur zum Teil rational entscheidet, hat der aufblühende wirtschaftswissenschaftliche Zweig der „behavioral finance“ verfeinert und um Detailforschung bereichert. Teile der Wirtschaftswissenschaften wollen die Fehlsamkeit einer auf angeblicher „rational choice“ beruhenden Entscheidung dadurch kompensieren, dass sie potentielles Marktverhalten mit seinen Irrationalitäten durch spieltheoretische und stochastische Modelle zu erfassen versuchen. Die gegenwärtige Finanzmarktkrise hat die Grenzen der „rational choice“ und kompensierender finanzwissenschaftlicher Stochastik deutlich werden lassen. Wirtschaftswissenschaftliche Nobelpreisträger vor allem angloamerikanischer Provenienz beschäftigen sich mit der Erläuterung des Versagens ihrer Modelle vor der Wirklichkeit.

Weniger ins Blickfeld genommen ist bisher eine grundsätzliche Fehlleistung des Neoliberalismus, nämlich die Segmentierung sozialer Ethik. Im wirtschaftlichen „öffentlichen“ Sektor gelten ihm Rücksicht und Solidarität als Formen systemschädlicher Quersubventionierung, Eigennutz wird als Motor des Fortschritts zum Akt der Gemeinnützigkeit, Egoismus zum Altruismus. Nur im sogenannten Pro-Bono-Bereich privater Mildtätigkeit bleibt für Solidarität Raum. Die deutsche und kontinentale Gesellschaft hat aber in der Vergangenheit ein sozial integriertes Unternehmertum vorgezogen, das nicht nur durch Gewinnschöpfung, sondern auch durch ein unternehmerisches Ethos im Dienste der Allgemeinheit und Arbeitnehmerschaft motiviert war und dabei die soziale Funktion einer wohlfunktionierenden Wirtschaftsstruktur als Gestaltungsaufgabe erkannte und akzeptierte.

Neoliberale Modelle haben in der Finanzkrise ihr Cannae erlebt

Die Finanzkrise sollte Anlass zu einem grundsätzlichen Umdenken sein, das zur Ausgewogenheit zurückkehrt und Formeln wie „Dem Eigennutz sei Dank“ wieder als billige Halbwahrheiten einordnet. Der gesellschaftliche Geltungsanspruch wirtschaftswissenschaftlichen System- oder Modelldenkens ist deutlich einzuschränken, und die anderen Sozialwissenschaften müssen aufhören, sich zu seinem willigen Vollstrecker zu machen. Vor allem in der Rechtswissenschaft ist teilweise ein eigenartiger Verlust an Eigenständigkeit zu beobachten, und die Rechtspolitik tut es ihr darin gleich, auf nationaler und europäischer Ebene. Es reicht nicht, die Rezepte neoliberaler amerikanischer Modelle zu reproduzieren, die in der Finanzkrise teilweise ihr Cannae erleben.

Niemand kann vernünftigerweise angesichts der Finanzkrise umfassender staatlicher Regulierung das Wort reden, um ins andere Extrem zu verfallen und die unverkennbaren Vorteile von Markt und Wettbewerb dabei preiszugeben. Aber auf einigen Gebieten sind Fehlentscheidungen und falsche Weichenstellungen zu korrigieren und Tendenzen zur eindimensionalen Modellbildung zu überdenken. Die Aufgabe eines ausreichenden, für alle Finanzdienstleister obligatorischen Portfolios mit standardisierten und transparenten klassischen Finanzprodukten war ein Grundfehler der Rechtspolitik im Bereich der Finanzmärkte; nicht standardisierte Produkte sind zwar zur Innovation notwendig, dürfen aber einen deutlich beschränkten Anteil um ihrer Risikoträchtigkeit und Intransparenz willen nicht überschreiten.

Der Rückzug des Staates ist nicht der Königsweg

Es war falsch, unter dem Motto der „Aktionärsdemokratie“ wirtschaftliche Verflechtungen der „Deutschland AG“ generell anzufeinden. Volatiles Kapital bedarf des Gegengewichts regional integrierter langfristiger Beteiligung, deren Vorteil man gerade unter dem Begriff des „Ankeraktionärs“ wieder neu zu entdecken beginnt. Stiftungsmodelle, zu denen in weiterem Sinne auch das rechtstechnisch nicht optimale VW-Gesetz gehört, verdienen dabei ebenso Förderung wie regional orientierte Familienunternehmen oder Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle.

Die Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge, verbunden mit einem Rückzug des Staates auf bloße Gewährleistung von Rahmenbedingungen, sollte man nicht weiter als Königsweg betrachten und deshalb in vielen Bereichen, zum Beispiel im Gesundheits- und Bildungswesen sowie bei infrastrukturellen Maßnahmen, teilweise etwas unbedacht weiter fördern. Überwachende Administration - das lehrt die Entwicklung im Bereich der Energieversorgung - ist durchaus aufwendig und verlagert nicht selten notwendige politische Grundentscheidungen in die Kompetenz wettbewerbsrechtlicher Aufsicht.

Die Verantwortung des Staates macht ihn erpressbar

Sie soll auf der Basis vermeintlich objektivierter Erkenntnis einen Rahmen zur Festsetzung gerechter Konditionen und Preise geben - mit notwendigerweise unbefriedigenden Ergebnissen, weil ihre Entscheidungskompetenz so beschränkt ist wie der Regelungsgehalt des Wettbewerbsrechts. Die staatliche Auffangverantwortung macht den Staat unter der Insolvenzdrohung erpressbar; er läuft Gefahr, wie etwa in der Finanzkrise nicht nur die finanziellen Folgen verfehlter, staatlich vorher nur schwer beeinflussbarer unternehmerischer Entscheidung ausgleichen zu müssen, sondern dabei auch den Zugriff auf bereits abgeschöpftes Kapital zu verlieren.

Somit muss er sich an der Belohnung wirtschaftlichen Versagens und fragwürdiger Vermögensumverteilung beteiligen. Die Finanzkrise zeigt auch, dass es Daseinsvorsorge im Bereich des Bankwesens geben muss und die gemischte deutsche Bankenstruktur ihre Vorteile hat. Ausreichende Stabilität haben generell nur gemischte Gesamtstrukturen. Wo sich eine einzige Grundidee rein verwirklichen und Wirtschaft und Gesellschaft monistisch gestalten will, beginnt eine Ideologisierung, die nicht nur Zusammenbrüche provoziert, sondern auch das mehrdimensionale Wesen menschlicher Natur verkennt und falsch einschätzt.

Markt und Wettbewerb müssen mit staatlicher Solidarität versöhnt werden

Soweit die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof wie etwa beim VW-Gesetz dazu neigen, unter Berufung auf Marktfreiheiten nationale und regionale Wirtschaftsstrukturen ohne demokratisch legitimierte europäische Gesetzgebung und gegen den Willen nationaler Gesetzgebung marktpuristisch bis ins Detail gestalten zu wollen, ist ihnen voller politischer Widerstand entgegenzusetzen. Im globalen und gesamteuropäischen Wettbewerb haben regionale Strukturen sozialer Ausgewogenheit nur eine Überlebenschance, wenn ihnen ein gewisses Maß an abgrenzender Eigenorganisation möglich bleibt. Das aber muss vorläufig zuvörderst die Aufgabe des Regionalstaates sein.

Die Europäische Union ist ein Staatenverbund zwischen Staaten vielfältiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Kultur, und der Weltstaat ist auf absehbare Zeit eine sehr idealistische, aber gerade deshalb gefährliche Illusion. Falls die Volksparteien nicht den Mut haben, ausgewogene Gesamtkonzepte zu entwickeln, die Markt und Wettbewerb mit dem Gedanken staatlich organisierter Solidarität versöhnen, werden sie weiter an Zustimmung verlieren und wird dadurch Regierbarkeit und Entwicklungsfähigkeit der deutschen Gesellschaft gefährden.

Prof. Dr. Rolf Stürner ist Direktor des Instituts für deutsches und ausländisches Zivilrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Quelle: F.A.Z.
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