Bis Ende Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung in Deutschland neu geregelt sein. So verlangt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011. Grundforderung dabei: Die Sicherungsverwahrung muss sich deutlich von den Bedingungen in einer Haft unterscheiden, denn Sicherungsverwahrte haben ihre Haftstrafe verbüßt, auch wenn sie zum Schutz der Gesellschaft anschließend weggeschlossen bleiben.
Fünf Bundesländer aus dem Norden hatten sich zusammengetan, um gemeinsam die Sicherungsverwahrung neu zu regeln: Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen wollte 54 Plätze bauen und davon einige Plätze anderen Ländern zur Verfügung stellen. Hamburg hatte in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel eine Station für die Unterbringung von Sicherungsverwahrten schon umgebaut. Das hätte zusammen mit einem Platzangebot aus Brandenburg ausgereicht auch für die anderen beteiligten Bundesländer. Aber dann fällte im November das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt ein Urteil, das alle Pläne durcheinanderbrachte.
Eigentlich hatten die Richter nur darüber zu entscheiden, ob einem Sicherungsverwahrten der ihm gehörende Flachbildschirm ausgehändigt werden dürfe oder nicht. Die Richter legten bei dieser Gelegenheit aber auch gleich fest, dass „eine Mindestgröße des Verwahrraumes von 20 Quadratmeter zuzüglich einer eigenen Nasszelle mit Dusche und einer eigenen Kochgelegenheit mit Kühlschrank zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung“ geboten seien. Niedersachsen reagierte sogleich auf das Urteil. In der Justizvollzugsanstalt Rosdorf werden nunmehr nicht die geplanten 54 Plätze zur Verfügung stehen, sondern nur noch 45. Das ist aber ungefähr allein der niedersächsische Bedarf. Daraufhin beschlossen die übrigen Länder, dass nun doch jeder für sich eine Lösung für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten findet. Hamburg hatte ohnehin gebaut. Brandenburg baut einen Trakt für die Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg an der Havel. Nur Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verhandelten weiter über eine gemeinsame Lösung, bei der es um den Bau von insgesamt 40 Plätzen ging. Auch die Verhandlungen sind aber gescheitert - was in Kiel zu einem heftigen Koalitionsstreit geführt hat.
„Noch bestimme ich hier“
Mecklenburg-Vorpommern beendete die Verhandlungen, weil, so Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU), die Gegenseite keine verbindlichen Zusagen über den 6. Mai, den Tag der Landtagswahl in Schleswig-Holstein, hinaus, habe machen können. Bis zum Wahltag wäre kein Staatsvertrag mehr zustande gekommen, „aber die Zeit drängt“. Mecklenburg-Vorpommern baut jetzt auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Bützow 20 Plätze. Das kostet sieben Millionen Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Sicherheitstechnik und das Personal. Hohe Kosten wären dem Land allerdings auch bei einer norddeutschen Lösung entstanden, denn es hätte für die Plätze in Niedersachsen natürlich bezahlen müssen. Inzwischen hat auch der Kieler Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) angekündigt, für knapp acht Millionen Euro in der Justizvollzugsanstalt Lübeck ein neues Haus zur Unterbringung der in Schleswig-Holstein einsitzenden Sicherungsverwahrten zu bauen. Dort sind bereits jetzt Sicherungsverwahrte untergebracht. „Ab 2013 werden dann in den neuen Räumlichkeiten alle Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sein“, sagte Schmalfuß, den die FDP für das Ministeramt vorgeschlagen hatte.
Völlig überrascht von der Ankündigung war der Koalitionspartner CDU. Weder habe sich bislang das Kabinett mit diesem Thema befasst, noch gebe es bereits das seit längerem geplante Gesamtkonzept für die Justizvollzugsanstalten im Land, das auch die Sicherheitsverwahrten einschließt. Und weil die FDP in den vergangenen Wochen ohnehin in einigen anderen Punkten - es ging um den Bau eines Einkaufszentrums und zusätzliche Lehrerstellen - den Streit mit der CDU nicht scheute, fand der Kieler CDU-Fraktionsvorsitzende Johannes Callsen deutliche Worte: „Was der Justizminister bisher vorgelegt hat, ist unzureichend.“ Er erwarte, so Callsen weiter, dass erst einmal alle Möglichkeiten überprüft würden, „bevor so viel Geld für Schwerstkriminelle ausgegeben wird“. Das wiederum rief den FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki auf den Plan, der das Verhalten des Koalitionspartners „merkwürdig“ findet: „Wir brauchen eine tragfähige Lösung, Herr Callsen!“ Kubicki stellte der CDU sogar ein Ultimatum bis Dienstagabend, bis zum Koalitionsausschuss. Das empörte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Er lasse sich kein Ultimatum stellen, sagte Carstensen, der bei der Wahl nicht wieder antritt. Und: „Noch bestimme ich hier.“
Ein wenig erinnert die schwarz-gelbe Koalition inzwischen an die in Berlin. Die FDP, die in den Umfragen bei zwei oder drei Prozent landet, sucht den Streit - und die Flucht nach vorn. Das hatte Kubicki bereits angekündigt, als die Partei ihn zum Spitzenkandidaten machte. Bei der CDU reift die Erkenntnis, nach dem 6. Mai vielleicht noch stärkste Kraft zu sein, aber sich auf die FDP nicht mehr verlassen zu können. Eine Zusammenarbeit unter den norddeutschen Bundesländern dürfte es bei den Sicherungsverwahrten übrigens dennoch geben. „Begrüßen würde ich, wenn wir bei den Therapien zusammenarbeiten könnten und jedes Land sich dabei spezialisiert“, sagte Ministerin Kuder dieser Zeitung. Und noch eine andere Form der Zusammenarbeit kann an diesem Donnerstag gefeiert werden: Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein unterzeichnen in Hamburg einen Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Staatsschutz-Strafsachen.