Vor einiger Zeit hatte Eberhard Stilz Gäste aus der chinesischen Provinz Henan. In China sind nicht nur Autos aus Sindelfingen begehrt, sondern einige Chinesen halten auch die baden-württembergische Justiz für einen Exportartikel. Die Fahrstühle im Justizgebäude in der Stuttgarter Olgastraße waren gerade überholt worden. Prompt blieb Stilz mit seinen Gästen aus dem aufstrebenden Technologieland im Aufzug stecken. Für den Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart und den Vorsitzenden des Staatsgerichtshofs ist es schwer zu verstehen, warum eine deutsche Firma an der Sanierung eines Fahrstuhls scheitert. Noch schwerer tut sich Stilz dieser Tage damit, die politische Debatte innerhalb der baden-württembergischen CDU über ein Urteil des Staatsgerichtshofs zu verstehen.
Am 6. Oktober 2011 waren die neun Richter des kollegial verfassten Verfassungsorgans nach einer Klage von SPD und Grünen zur Einschätzung gelangt, dass der Rückkauf der ENBW-Anteile durch den früheren Ministerpräsidenten Mappus (CDU) verfassungswidrig war. Das Haushaltsbewilligungsrecht sei ein „Kernelement der demokratischen Legitimierung und Gewaltenteilung“, der Erwerb der Anteile für 4,7 Milliarden Euro sei somit verfassungswidrig, zumal die Entscheidung nicht unabweisbar gewesen sei, wie es der Artikel zur Notbewilligung verlange. Das Gericht stellte fest, dass der Artikel 84, der auch für Bürgschaften eine Beteiligung des Parlaments zwingend vorschreibt, ignoriert worden sei.
Niederlagen, erst recht wenn sie von historischem Ausmaß sind, haben im Militär sowie in kampferprobten Parteien schon immer Stoff für Legenden geliefert. Eine in der CDU verbreitete Legende über das Staatsgerichtsurteil lautet nun: Wären wir noch an der Regierung gewesen, wäre die Urteilsbegründung sanfter ausgefallen. Im „Schwäbischen Tagblatt“ sagte der ehemalige Umweltminister Hermann Schaufler (CDU): „Ich glaube aber nicht, dass der Staatsgerichtshof eine gleich harte Entscheidung getroffen hätte. In aller Regel sagen Verfassungsgerichte, was geht und was nicht, und legen dann ihr Urteil auf die Zukunft aus.“ Die „Stuttgarter Zeitung“ insinuierte mit der Überschrift „ Aufklärung nur dank Mappus’ Abwahl“ ebenfalls die Willfährigkeit des Gerichts. Die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts war in Zweifel gezogen. Stilz reagierte noch am Samstag auf die „Unterstellung“, das Gericht sei nicht unabhängig. „Der Vorwurf, der Staatsgerichtshof sei regierungs- oder gar CDU-abhängig, haben mich und die Staatsanwaltschaft tief getroffen. Dieser Vorwurf rüttelt tief an den Grundfesten unseres Staates“, sagt Stilz.
Der Präsident des Oberlandesgerichts steht am Ende seines Berufslebens und genießt in der Politik und in der Justiz ein hohes Ansehen. Stilz ist 1949 in Kleinbottwar im Landkreis Ludwigsburg geboren, der Vater war Hilfsarbeiter, der Sohn musste mit allerlei Gelegenheitsarbeiten - dem Verkauf von Seifen oder Saatgut - etwas dazuverdienen. Er war das einzige Kind, das studieren konnte. Er sei ein „obrigkeitskritischer Student“ gewesen, später trat er in die CDU ein. Nach der Richtertätigkeit am Landgericht Tübingen kümmerte sich Stilz im Justizministerium um die Aufklärung der RAF-Selbstmorde. 1990 gehörte er zu den ersten Wessis, die in Sachsen halfen, ein demokratisches Justizwesen aufzubauen. 1992 kehrte er nach Stuttgart zurück und wurde bald darauf Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. Es folgte eine kurze Zeit als Leiter der Abteilung 1 (Finanzen und Haushalt) im Staatsministerium. Als junger Mann hat Stilz die harte landwirtschaftliche Arbeit gehasst, heute züchtet er in seinem Garten seltene Tomatensorten.