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Der Bundesrat Der missbrauchte Bundesrat

 ·  Die Bundesgesetzgebung hat ein Qualitätsproblem. Ursache ist eine immer stärkere Sprunghaftigkeit.

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Das politische Leben in Berlin ist von einem jähen Wechsel der Tempi gekennzeichnet: Der Bundesrat wird allenfalls noch als Störelement wahrgenommen.

Das zeigt sich jetzt wieder bei der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Hier wurden die Änderungen der Förderung der Photovoltaik vom Kabinett beschlossen. Allerdings nicht als Gesetzentwurf, sondern als „Formulierungshilfe der Bundesregierung“. Im Grundgesetz sucht man diesen Begriff vergebens. Stattdessen heißt es lapidar: „Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten.“ Im „klassischen“ Gesetzgebungsverfahren gibt die Zweite Kammer dann eine Stellungnahme ab, mit der dem Gesetzentwurf Politisches, Rechtliches oder Finanzielles mit auf den Weg gegeben wird. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages kommt das Gesetz zurück in den Bundesrat, der über Zustimmung oder Einberufung des Vermittlungsausschusses zu entscheiden hat.

Inzwischen ist es allerdings fast eine Gesetzmäßigkeit: Je wichtiger ein Vorhaben, desto weniger durchläuft es ein ordentliches Verfahren. Nur ein Beispiel von vielen, zugleich aber trauriger Höhepunkt war die Wehrrechtsreform. Am 9. Juli 2010 wurde dieses historische Vorhaben zum ersten und letzten Mal im Bundesrat diskutiert. Von der Regierung war zugleich mit dem fertigen Gesetzesbeschluss des Bundestages erst zu dieser Sitzung ein förmlicher Gesetzentwurf vorgelegt worden. In der ersten Sitzung dieses Jahres dasselbe Spiel beim Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Bundesratspräsidenten beider Couleur haben dieses Vorgehen wiederholt kritisiert.

Zwar können Gesetzesvorlagen auch „aus der Mitte des Bundestages“ eingebracht und sofort dort beraten werden. Offensichtlich ist hier jedoch etwas anderes gemeint als die schlichte Übernahme eines nach den Regeln der Gemeinsamen Geschäftsordnung von den Ministerien erarbeiteten und von der Bundesregierung beschlossenen Entwurfs. Wir sind hier an der Grenze eines Formenmissbrauchs. Politisch wird die Zweite Kammer dadurch in eine Ratifikationssituation gedrängt. An der Stelle einer dialogischen Kommunikation zwischen den Verfassungsorganen tritt ein „Vogel friss oder stirb“. Zwar hat der Bundesrat die Möglichkeit, die Zustimmung zu verweigern oder den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dann schlägt ihm aber sofort der Vorwurf des „Bremsers“ entgegen. Das Gesetzgebungsverfahren wird so in den Vermittlungsausschuss verlagert. Das fördert eine Intransparenz, die auch das Bundesverfassungsgericht kritisch verfolgt. Das Rechtsstaatsprinzip ist berührt. Hier könnte es auch an der Verfassungsorgantreue fehlen, dem Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit. Zudem kommt es durch das Vermittlungsverfahren gerade zu dem Zeitverlust, den man vermeiden wollte. Dabei bietet das Grundgesetz viele Möglichkeiten zur Beschleunigung. Praktisch nie entzieht sich der Bundesrat den Wünschen von Regierung oder Bundestag, die Fristen abzukürzen. So wäre auch bei der EEG-Novelle eine sachgerechte Beratung möglich, mit der ein Vermittlungsverfahren vermieden werden könnte, an dem niemandem, der die Energiewende ernst nimmt, gelegen sein kann.

Der Autor ist baden-württembergischer Minister für den Bundesrat (SPD).

Quelle: F.A.Z.
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