Home
http://www.faz.net/-gq7-77msj
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Raubkopien Volkssport Downloaden

 ·  Wer beim Herunterladen von Raubkopien erwischt wurde, riskierte bisher den finanziellen Ruin - nun soll die Rechtslage entschärft werden. Und die Computerszene findet neue Möglichkeiten, juristische Hürden zu überwinden.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (46)
© dpa Vorsicht vor dem Klick: Nicht jeder Download-Button führt zu legalem Inhalt

Vor wenigen Jahren versuchte eine Kinowerbung der deutschen Filmbranche, die Zuschauer in Unruhe zu versetzen. Zu sehen waren drei Kinder und eine Mutter, die dem im Gefängnis sitzenden Vater ein Weihnachtsständchen sangen. Eines der Kinder fragte, wann der Papa wieder freikomme. Die Mutter entgegnete trocken: „Noch dreimal singen.“ Auf der Leinwand des Kinos erschien in großen Buchstaben der Satz: „Raubkopierer werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.“ Da bleibt mancher vielleicht doch lieber auf dem Pfad der zahlenden Tugend.

„Im Durchschnitt begeht jeder Jugendliche beim Surfen im Internet eine Urheberrechtsverletzung in der Stunde“, sagt der Kölner Anwalt Christian Solmecke, dessen Kanzlei schon 22000 Mandanten wegen Urheberrechtsverletzungen vertreten hat. Für ein illegal kopiertes Lied verlangen Musikverlage in Abmahnungen zwischen 300 und 1500 Euro. Weil Jugendliche oft Datenpakete mit 100 der neuesten Chartlieder herunterladen, kommt es derzeit zu zivilrechtlichen Forderungen in Höhe von 30000 bis 150000 Euro - für eine einzige Datei. Der Streitwert eines Gerichtsverfahrens, von dem sich die Höhe dieser Forderungen ableitet, wird üblicherweise mit 10000 pro Raubkopie angesetzt, im Fall von 100 Liedern liegt dieser jenseits der Millionengrenze. „Die Streitwerte sind maßlos überzogen. Zum Vergleich: Eine Auseinandersetzung zwischen den Firmen O2 und Fiat wegen einer Markenverletzung hatte kürzlich einen Streitwert von 100000 Euro“, sagt Solmecke.

Illegaler Download ist einfach

Um die sogenannte Abmahnindustrie einzudämmen, billigte das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem die Kanzleien in Zukunft nur noch Anwaltskosten in Höhe von 155,30 Euro pro Abmahnung verlangen dürfen. So sollen „unseriöse Geschäftspraktiken“ verhindert werden, wie es zur Begründung heißt. Der Bundestag wird voraussichtlich im April über den Entwurf entscheiden. Offizielle Schätzungen, wie viele Bundesbürger auf ihren Computern gegen das Urheberrecht verstoßen, gibt das Bundeskriminalamt nicht bekannt. Die „Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn“ schätzt, dass im Jahr 2012 rund 110000 Abmahnungen mit Forderungen über insgesamt 87 Millionen Euro verschickt wurden.

Es ist einfach, sich im Internet illegal Filme oder Musik zu verschaffen. Drei Verfahren sind in den vergangenen Jahren in Mode gekommen: das Peer-to-Peer-Verfahren, das Streaming-Verfahren und das Herunterladen bei sogenannten One-Click-Hostern. Es lohnt sich sowohl in politischer wie auch zivilrechtlicher Hinsicht, den Unterschied zu kennen.

IP-Adresse ist Nummernschild im Netz

Als Peer-to-Peer-Verfahren bezeichnet man Tauschbörsen mit so exotischen Namen wie Vuze, Transmission oder eMule. Zehntausende Menschen vernetzen ihre Computer untereinander und teilen brüderlich Musik- und Filmsammlungen. Wer ein bestimmtes Musikstück sucht, findet es mit Sicherheit auf einem oder mehreren Computern eines anderen Netzwerkers und kopiert es sich von dessen Computer. Bedingung für das Herunterladen in solchen Tauschbörsen ist allerdings immer auch die Bereitschaft, eigene Dateien zu teilen. Wer nur nehmen will, ohne zu geben, wird automatisch ausgeschlossen. Hierin liegt die Gefahr des Erwischtwerdens. Große Musikverlage beauftragen Ermittler damit, Interesse an Musik und Filmen zu heucheln. Weil jeder, der sich einen Film kopiert, diesen automatisch mit tausenden Teilnehmern teilt, vertausendfacht sich auch Höhe der Schadensersatzforderungen - und damit die Lukrativität für die beteiligten Kanzleien.

Übertragen ahnungslose Bürger dann Teile ihrer Musiksammlung auf den Computer eines Ermittlers, geben sie ihre sogenannte IP-Adresse preis. Diese Ziffernfolge mit 32 Stellen funktioniert wie ein Nummernschild im Datenverkehr, allerdings ist die IP-Adresse bei jedem Besuch im Internet eine andere. Wer an einem bestimmten Datum zu einer bestimmten Uhrzeit welche IP-Adresse genutzt hat, wird von Internetanbietern wie Telekom, O2 oder Alice unterschiedlich lange gespeichert. Manche speichern diese Zuordnungsdaten sieben Tage lang, andere nur drei Tage.

Abmahnungen in Höhe von 300 bis 500 Euro

Die einzige Möglichkeit, einen Raubkopierer zu erwischen, ist, mit Hilfe des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens innerhalb dieser Frist bei einem Landgericht die Speicherung der IP-Adresse zu erwirken. Diese Genehmigungen stellen die Justiz vor große Herausforderungen. Am Landgericht Köln, das für die in Bonn ansässige Telekom zuständig ist, gingen allein im Jahr 2011 rund 749 Auskunftsgesuche im Monat ein, von denen jedes einzelne bis zu 1000 IP-Adressen von Raubkopierern umfassen kann. Jede der 38 Zivilkammern in Köln muss die sich meterweise reihenden Auskunftsgesuche jeweils zwei Wochen im Jahr bearbeiten.

Mit der Anschrift verschicken die geschädigten Musikverlage Abmahnungen an die Delinquenten mit dem Angebot, den Rechtsstreit gegen Zahlung eines Betrages zwischen 300 und 500 Euro beizulegen. Gleichzeitig wird üblicherweise verlangt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, durch die er, sollte er abermals als Raubkopierer auffallen, Tausende von Euro zahlen müsste. Weil sich solche Abmahnungen bisweilen nur auf eine einzige Urheberrechtsverletzung beziehen, kommen nach der ersten nicht selten bald die zweite und die dritte Abmahnung per Post. Um nicht ins Fadenkreuz der Ermittler zu gelangen, existieren mittlerweile Schutzprogramme, sogenannte Leecher-Mods, die der Tauschbörse fälschlicherweise vorgaukeln, man würde Medien zu Verfügung stellen, obwohl man dies zu Tarnungszwecken vermeidet.

Streaming-Verfahren ist Streitfall

Das Streaming auf Plattformen wie Youtube, Movie2k.to oder online-moviez.com ist ein - aus Sicht der Raubkopierer - vergleichsweise risikoloses Verfahren. Umso größer sind die volkswirtschaftlichen Schäden für die Film- und Musikindustrie, die dadurch entstehen. Schätzungen der Unternehmensberatung Tera zufolge verliert die Industrie allein in Deutschland jedes Jahr 1,2 Milliarden Euro durch illegale Nutzung von geschützten Inhalten.

Streaming bedeutet, ein Musikstück oder einen Film auf einer Internetseite zu hören oder anzuschauen, ohne ihn auf der eigenen Festplatte zu speichern. Weil nur das unerlaubte Kopieren von geschützten Inhalten strafbar ist, gilt das Streaming-Verfahren als Streitfall. Anwalt Solmecke argumentiert, dass Streaming legal sei, weil der Nutzer keine Kopie anfertige. Die Industrie argumentiert, dass auch beim Hören oder Betrachten der Inhalte eine 30 Sekunden lange Kopie im Arbeitsspeicher des Computers zwischengespeichert werde und so den Vorwurf des Urheberrechtsverstoßes rechtfertige.

One-Click-Hoster mit geringem Entdeckungsrisiko

Die Computerszene findet immer neue Möglichkeiten, die technischen und juristischen Hürden des Raubkopierertums zu überwinden. Das legale Aufnehmen des Lieblingsliedes mit dem Kassettenrekorder aus dem Radio, wie Jugendliche es im Jahr 1985 vielleicht praktiziert haben, wird heute automatisiert. Computerprogramme hören digitale Radioprogramme, erkennen Lieder automatisch und fertigen legale Privatkopien an. Andere Programme kopieren die Tonspur von Youtube-Videos, eine Praxis, der kein Ermittler ohne Hausdurchsuchung auf die Spur kommen kann und die vielleicht nicht einmal illegal ist. „Man darf zu Privatzwecken alles kopieren, was nicht offenkundig eine Urheberrechtsverletzung darstellt und sogar sieben der eigenen Freunde eine Kopie davon machen“, sagt Anwalt Solmecke.

Eine ebenfalls mit geringem Entdeckungsrisiko behaftete Methode ist das Nutzen sogenannter One-Click-Hoster - wie jene vom Deutschen Kim Schmitz geschaffene und mit großem Brimborium verbotene Plattform Megaupload. Dabei handelt es sich um Dienste zum Tauschen von Dateien, die zu groß sind, um als E-Mail-Anhang verschickt zu werden. Raubkopien werden auf die Server des Dienstes hochgeladen, die Internetadresse wird dann in Foren wie boerse.bz veröffentlicht - eine obskure, deutschsprachige und in dem zentralamerikanischen Staat Belize registrierte Nachrichtenplattform. Weil die IP-Adressen der herunterladenden Personen nicht gespeichert werden, ist diese Technik aus Sicht der Raubkopierer „sicher“. Überhaupt erscheint angesichts der vielen offenkundig nicht verfolgbaren Methoden des Raubkopierens die ohnehin schon exorbitante Zahl der in Deutschland verschickten Abmahnungen nur als die Spitze des Eisberges.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1981, Redakteur in der Politik.

Jüngste Beiträge

Die große Unruhe

Von Klaus-Dieter Frankenberger

In vielen Ländern Europas ist das Tal der Tränen noch nicht durchschritten. Es wird unruhig bleiben, solange die Lasten der Anpassung nicht bewältigt sind. Mehr 5