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Mediation Vermitteln unter falschem Etikett

25.01.2012 ·  Deutschland hat jetzt ein Mediationsgesetz - Verbraucher und Unternehmen werden aber kaum davon profitieren.

Von Horst Eidenmüller
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Die Mediation hat in den letzten Jahren als Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung an Bedeutung gewonnen. Sie kommt bei privaten Streitigkeiten, etwa im Rahmen familiärer oder wirtschaftlicher Auseinandersetzungen, ebenso zum Einsatz wie im Verwaltungsrecht oder im Strafrecht im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Mediation wird zunehmend aber auch als "gerichtsinterne Mediation" durchgeführt. Wenn die Parteien damit einverstanden sind, übernimmt ein Kollege des Streitrichters den Fall als Mediator. Einen kohärenten Rechtsrahmen dafür gab es in Deutschland bisher nicht.

Dies wird sich ändern: Deutschland bekommt ein Mediationsgesetz. Im Hintergrund steht eine europäische Richtlinie, die eigentlich schon bis zum 20. Mai 2011 umzusetzen war. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, wesentliche Rechtsfragen der Mediation zu regeln: Vertraulichkeit, Schutz vor Verjährung von Rechtsansprüchen und Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf grenzüberschreitende Fälle. Diese machen allerdings nur einen verschwindend

geringen Teil des Mediationsmarktes aus.

Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie zum Anlass für eine umfassende Regelung des Mediationsrechts genommen. Von dem Entwurf der Bundesregierung weicht das Gesetz vor allem in zweierlei Hinsicht ab. Zum einen soll es in Zukunft keine gerichtsinterne Mediation mehr geben. Stattdessen werden die bisher praktizierten Modelle einer solchen Mediation in ein erweitertes Güterichterkonzept überführt. Danach können Güteversuche von einem speziellen Güterichter desselben oder eines anderen Gerichts durchgeführt werden. Zum anderen wird die Berufsbezeichnung des "zertifizierten Mediators" geschaffen. Hinter beiden Reformen steht dasselbe Anliegen: die Förderung der privaten und die Zurückdrängung der staatlichen Mediation. Gleichzeitig sollen Qualität und Transparenz der privaten Mediation verbessert werden.

Privaten Mediatoren und ihren Verbänden war die gerichtsinterne Mediation überwiegend schon immer ein Dorn im Auge. Rechtssuchende bekommen hier eine Mediation zum Nulltarif. Zusätzlich zu den Gerichtsgebühren fallen keine weiteren Kosten an. Das geht anscheinend zu Lasten des privaten Mediationsmarktes. Zweifel werden auch an der Qualität der gerichtsinternen Mediation angemeldet. Nicht zuletzt steht die Frage im Raum, ob es überhaupt eine legitime Aufgabe des Staates ist, Mediation als ein im Kern interessenorientiertes, nichtrechtliches Verfahren anzubieten.

Für den rechtspolitischen Schwenk des deutschen Gesetzgebers sprechen also gute Gründe. Aber ist das "erweiterte Güterichtermodell"" mehr als nur ein Etikettentausch? Der Güterichter könne, so heißt es, rechtliche Bewertungen vornehmen und Lösungen vorschlagen. Aber genau das machen die gerichtsinternen Mediatoren überwiegend schon heute. Die gerichtsinterne Mediation ist eine besondere Form der Mediation, die unter besonderen Rahmenbedingungen, insbesondere einem hohen Zeitdruck, stattfindet. In der Praxis dürfte sich durch die neue Bezeichnung kaum etwas ändern. Insbesondere bleiben der Kostenanreiz für die Parteien und die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des privaten Mediationsmarktes unverändert bestehen.

Der Gesetzgeber meint, die private Mediation dadurch zu fördern, dass das Gericht den Parteien eine solche vorschlagen dürfe. Das ist nach geltendem Recht freilich schon heute möglich - und hat praktisch nichts gebracht. Sind die Parteien erst einmal bei Gericht, dann bekommt man die gerichtsinterne Mediation oder die neue Güterichtertätigkeit kostenlos mitgeliefert - warum jetzt noch zusätzlich einen teuren privaten Mediator engagieren? Wirksam wäre es, wenn der Gesetzgeber eine bindende Verweisung der Parteien durch das Streitgericht in eine private Mediation ermöglichte. Dieses Modell existiert etwa bei vielen amerikanischen Gerichten. Dem stehe, so heißt es, das Prinzip der Freiwilligkeit der Mediation entgegen. Es wird in Deutschland der Mediation wie eine Monstranz umgehängt. Freiwillig muss aber nur die Entscheidung zu einer gütlichen Einigung sein, nicht die Teilnahme an der Mediation selbst. Hilfreich wäre es ferner, wenn die zivilprozessuale Kostenregel "Der Verlierer zahlt alles" geändert würde: Vorgerichtliches Verhalten, insbesondere das Eingehen auf und das Agieren in einer privaten Mediation, sollte bei einer Kostenentscheidung im Rahmen des Gerichtsprozesses berücksichtigt werden können. Auch dafür gibt es Vorbilder in anderen Ländern, etwa im Vereinigten Königreich. Schließlich kann man über eine flächendeckende Mediationskostenhilfe nachdenken. Nichts von alledem findet sich im Mediationsgesetz, von vagen Ankündigungen der Förderung von Forschungsvorhaben einmal abgesehen.

In guter deutscher Regelungstradition soll die private Mediation ferner vor allem dadurch vorangebracht werden, dass man sie reguliert. Ein seriöser Mediator ist in Zukunft nur noch, wer ein zertifizierter Mediator ist, und dafür muss eine nicht unerheblich lange und teure Ausbildung absolviert werden. Man reibt sich die Augen und fragt sich: Welches sind die offenkundigen Missstände, denen durch diese Maßnahme abgeholfen werden soll? Wo sind die empirischen Analysen, die zeigen, dass es das mangelnde Vertrauen der Verbraucher und Unternehmer in die Qualität der Mediatoren ist, welche den Mediationsmarkt bisher beeinträchtigt hat? Keine dieser Fragen wird beantwortet, ja sie werden noch nicht einmal gestellt.

Was das neue Ausbildungssystem zweifellos bewirken wird, ist zunächst einmal die Errichtung einer neuen Mediationsbürokratie: Eine Zertifizierungsstelle soll geschaffen werden, bei der sich Ausbildungsinstitute akkreditieren lassen können, welche dann ihrerseits zertifizierte Mediatoren produzieren. Die Profiteure des Systems liegen auf der Hand: alle diejenigen, die Mediationsausbildungen anbieten. Das sind nicht ohne Grund auch diejenigen, die am stärksten für die Neuregelung gearbeitet haben. Es werden absehbar massenweise zertifizierte Mediatoren ausgebildet werden, und zwar auf Halde. Nach einigen Jahren ohne Mediationspraxis werden sich die zertifizierten Mediatoren vermutlich irgendwann fragen, ob sie hier nicht mit einem irreführenden Etikett in eine Falle gelockt wurden. Profitieren Verbraucher und Unternehmen als Mediationsnutzer von einem höheren Qualitätsstandard? Das ist nicht zu erwarten, eher das Gegenteil: In der Vergangenheit hatten sich am Markt unterschiedliche Ausbildungsgänge verschiedener Institutionen mit unterschiedlichen Längen und Inhalten und entsprechend differenzierten Qualitätssignalen etabliert. Der neue zertifizierte Mediator wird das alles in den Augen des mediationssuchenden Publikums nivellieren: Der schwache Mediator wird auf-, der starke abgewertet.

Praxis und Wissenschaft

Prof. Dr. Horst Eidenmüller ist Direktor des Zentrums für Verhandlungen und Mediation an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Quelle: F.A.Z.
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