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Johannes Masing Ein Zeichen für die SPD

15.02.2008 ·  Über ihn gab es keinen Parteienstreit: Der Freiburger Staatsrechtslehrer Johannes Masing wurde vom Bundesrat zum Verfassungsrichter gewählt. Obwohl die Union zügig zustimmte, hat er bis zum Schluss „mitgezittert“ - wohl auch wegen des Falls Dreier.

Von Reinhard Müller
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Über ihn gab es keinen Parteienstreit. Während die Union zum Ärger der SPD den Würzburger Staatsrechtslehrer Horst Dreier wegen seiner wissenschaftlichen Äußerung zur Menschenwürde als Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ablehnt, hat sie im Bundesrat Johannes Masing glatt gewählt. So soll auch ein Zeichen gesetzt werden: Der Fall Dreier ist eine Ausnahme.

Gegen Masing gab es ohnehin keine Bedenken. Zu unterschätzen ist seine künftige Rolle freilich nicht. Der Freiburger Staatsrechtslehrer folgt dem einflussreichen Wolfgang Hoffmann-Riem im Ersten Senat. Der ehemalige Hamburger Justizsenator und Hochschullehrer hat tiefe Spuren im Versammlungsrecht, im Presserecht und im Datenschutzrecht hinterlassen. Diese Rechtsgebiete wird Masing erben. Er spricht von einer „großen Herausforderung“. Es sei „spannend“, etwa auf dem Feld des Datenschutzes zu arbeiten, wo es noch keine alten Traditionen gebe. Hoffmann-Riem selbst hat Bundesjustizministerin Zypries (SPD) Masing für seine Nachfolge vorgeschlagen.

Nicht der übliche akademische Hintergrund

Masing wurde einer breiteren Öffentlichkeit als einer der Prozessbevollmächtigten der Bundesregierung im Verfahren zum europäischen Haftbefehl bekannt. Das war alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Zwar gaben sich Frau Zypries und Masing alle Mühe - am Tag vor der mündlichen Verhandlung hatten sie in Karlsruhe schon versucht, die Journalisten einzustimmen -, aber der Zweite Senat erklärte gleich das ganze Gesetz zum europäischen Haftbefehl für nichtig - und stellte die zweifelhafte deutsche Praxis bloß, europäische Normen in das nationale Recht überzuführen. Von den Verfassungsrichtern nach der Möglichkeit einer Auslieferung nach Rumänien gefragt, sagte Masing, einen Ruf dorthin würde er nicht annehmen.

Das stand auch nie zur Debatte. Der Sohn eines Rechtsanwalts und Syndikus sowie einer Lehrerin, 1959 in Wiesbaden geboren, hat nicht den üblichen akademischen Hintergrund. Er studierte nicht nur Rechtswissenschaft und Philosophie, sondern von Beginn an auch Klavier an den Musikhochschulen in Freiburg und Stuttgart. Masing wurde auch Lehrbeauftragter, sah hier aber weniger Zukunft als im Recht.

Wie so viele spätere Verfassungsrichter war er (von 1992 bis 1996) wissenschaftlicher Mitarbeiter am Gericht, und zwar bei Ernst-Wolfgang Böckenförde. Von den Mitarbeitertreffen kennt er Frau Zypries. Nach seiner Rückkehr an die Freiburger Universität wurde er von Böckenförde mit einer Arbeit über die „Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts“ promoviert. Bei dem Verfassungsrichter, der ihn in Seminaren für die Juristerei begeisterte, habilitierte sich Masing mit einer Arbeit zum parlamentarischen Untersuchungsrecht. Obwohl die Union zügig zustimmte, hat er bis zum Schluss - wohl auch wegen des Falls Dreier - „mitgezittert“. Jetzt ist er gewählt.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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