18.01.2010 · Dazu gehöre nicht nur der Schutz vor Freiheitsbedrohungen „durch Dritte“; es gehe auch darum, die „die Freiheitssphäre der Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates zu schützen“, sagt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im F.A.Z.-Interview.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgabe) hervorgehoben, dass der „Zweck des Staates (...) in erster Linie die Gewährleistung der Freiheit seiner Bürger“ sei. Dazu gehöre nicht nur der Schutz vor Freiheitsbedrohungen „durch Dritte“; es gehe auch darum, die „Individualsphäre, die Freiheitssphäre der Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates zu schützen“.
Der Staat müsse für eine „angemessene Bedeutung der Freiheitsrechte im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sorgen“, sagte der Staatsrechtslehrer, dessen Amtszeit Ende Februar abläuft. Als eine der größten Herausforderungen bezeichnete Papier die „Gewährleistung einer Generationengerechtigkeit einschließlich einer Rückführung der exorbitanten Staatsverschuldung“.
Papier sagte der F.A.Z., er sei „kein Anhänger von Volksentscheiden auf Bundesebene; er halte aber Volksinitiativen „für sinnvoll“. So könnten Gesetze „direkt aus der Mitte des Volkes angestoßen werden“. Das sei gut begründbar, weil auch der Vertrag von Lissabon Ähnliches für die Europäische Union vorsehe. „Möglicherweise könnte so das Interesse der Bevölkerung an Politik und Demokratie wieder belebt werden, ohne gleichzeitig das parlamentarische System des Grundgesetzes zu schwächen“.
Vielen Dank, Herr Papier
Karsten Bender (Kasmo)
- 18.01.2010, 18:45 Uhr
Bedauerlich,
Thorsten Haupts (ThorHa)
- 19.01.2010, 12:19 Uhr
Sicherung der Freiheit als wirklich oberstes Ziel?
Bernd Jürgen Tesche (1drfelix)
- 20.01.2010, 17:54 Uhr