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Veröffentlicht: 27.06.2012, 17:00 Uhr

Gastbeitrag Wer ist schuld?

Staaten sind für den Klimawandel verantwortlich? Das sollte der Internationale Gerichtshof klären.

© Greser & Lenz

Zwanzig Jahre nach dem ersten Erdgipfel in Rio sind die Staaten am 22. Juni 2012 nach dem Rio+20-Gipfel auseinandergegangen, ohne willens und in der Lage gewesen zu sein, ein überzeugendes und konkretes Signal für die Bekämpfung des Klimawandels zu setzen. Erst am 22. September 2011 hatte aber der Präsident des Inselstaates Palau in einer dramatischen Rede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen auf den andauernden Klimawandel und die Gefahren, die dadurch nicht zuletzt für die Staaten des Pazifiks entstehen, hingewiesen. Er hat dabei angekündigt, dass Palau und die Marshall Inseln versuchen würden zu erreichen, dass die UN-Vollversammlung ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag zu der Frage der Verantwortlichkeit der Staaten für die Folgen des Klimawandels einholen möge. Derzeit wird in New York über die Frage diskutiert, ob die Vollversammlung das tun solle, und es spricht vieles dafür, dass die Initiative Palaus Erfolg haben könnte. Mancherorts wird aber kritisch hinterfragt, ob es Sinn ergibt, zu dieser komplexen Frage ein Rechtsgutachten des IGH einzuholen, und was dieses überhaupt bewirken könnte.

Politische Diskussionen über den Klimawandel sind allgegenwärtig. Trotz lautstarker Bekenntnisse einer Mehrheit der Staaten zu einer besseren Umweltpolitik sind verbindliche zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich des Klimaschutzes aber bisher eher überschaubar. Liefe gar das Kyoto-Protokoll aus, ohne dass rechtzeitig ein Folgeabkommen abgeschlossen würde - wofür manches spricht -, könnte das gar einen Rückfall in eine Zeit bedeuten, in der Staaten keinerlei konkreten vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich des Ausstoßes von Treibhausgasen unterlagen.

Die Notwendigkeit für ein effektives Handeln erscheint aber dringender denn je zuvor. Nach begründeten wissenschaftlichen Annahmen könnte der Meeresspiegel auf absehbare Zeit signifikant steigen. Einigen Staaten, wie eben etwa Palau oder anderen pazifischen Inselstaaten, stünde dann das Wasser bald buchstäblich bis zum Halse. Daher war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis ein Staat, zumal ein gefährdeter, auf die Idee kommen würde, das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, den IGH, zu bitten, die grundsätzlichen völkerrechtlichen Fragen der Erderwärmung zu klären: Welche Staaten sind in welchem Umfang wem gegenüber und mit welchen Folgen völkerrechtlich für klimaschädliche Emissionen verantwortlich?

Die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen des angestrebten Gutachtenverfahrens würde den IGH jedoch vor eine Fülle komplexer faktischer und völkerrechtlicher Probleme stellen. Im Kern geht es dabei darum, wie einerseits das Recht von Staaten, ihr eigenes Gebiet zu nutzen, und andererseits das widerstreitende Recht anderer Staaten, von schädigenden Einflüssen anderer Staaten verschont zu bleiben, in Einklang zu bringen sind. Tatsächlich erkennt aber das Völkerrecht schon seit langem an, dass die Souveränität und die Integrität der Staaten sich gegenseitig bedingen. Gerade der IGH hat den allgemeinen Grundsatz mehrfach bestätigt, wonach kein Staat sein Territorium so nutzen darf, dass dadurch einem anderen Staat Schäden entstehen; ein Grundsatz, der insbesondere im Umweltvölkerrecht und mittlerweile auch im Verhältnis zwischen nicht unmittelbar benachbarten Staaten gilt. Zuletzt war es der Internationale Seegerichtshof in Hamburg, der erst kürzlich in einem Gutachten anerkannte, dass dieser Grundsatz mittlerweile auch für Schädigungen des gemeinsamen Erbes der Menschheit, wie der Tiefseeboden und das Klima, gilt.

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