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Gastbeitrag Brigitte Zypries Das Kleid unserer Freiheit

24.05.2008 ·  Die politische Modernisierung der alten Bundesrepublik hat nicht erst mit der Studentenbewegung von 1968 begonnen. Wer allerdings glaubt, die damals begonnenen Reformen seien unnötig gewesen, unterschätzt die drückende gesellschaftliche und politische Enge der Adenauer-Ära der Bundesrepublik.

Von Brigitte Zypries
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Die Erinnerung an das Jahr 1968 ist in diesen Tagen allgegenwärtig und mit ihr der Streit um die politische Deutung jener Zeit. Meinen die einen, erst mit der Studentenbewegung sei die freiheitliche Demokratie im Westdeutschland der Nachkriegszeit tatsächlich verwirklicht worden, sehen andere in der Protestbewegung nur „Werteverfall“, ja gar die Wurzeln des späteren RAF-Terrorismus. Es lohnt daher, einen Zeitzeugen heranzuziehen, an dessen Objektivität kein Zweifel besteht: das Bundesgesetzblatt.

Sein Inhalt wurde damals maßgeblich von einem Mann geprägt, der vor allem an Lebensjahren ein 68er war: Gustav Heinemann, vor 40 Jahren mein Vorgänger im Amt des Bundesjustizministers. „Das Kleid unserer Freiheit sind die Gesetze, die wir uns selber gegeben haben“, so hatte Heinemann einmal sein Rechtsverständnis formuliert. Seit seinem Amtsantritt 1966 arbeitete er vehement dafür, die deutsche Freiheit wieder zeitgemäß zu kleiden. Er sorgte für einen enormen rechtspolitischen Modernisierungsprozess, und dessen Resultate nimmt man in der Rückschau vor allem deshalb mit Verblüffung zur Kenntnis, weil sie ein Licht auf die bedrückenden rechtspolitischen Zustände werfen, die bis dahin in der Bundesrepublik geherrscht hatten.

Enormer Reformbedarf

Im Familienrecht bestand etwa eine Diskriminierung der - wie es bis dahin hieß - unehelichen Kinder. Laut Gesetz galten sie als „nicht verwandt“ mit ihrem Vater. Sie besaßen keinerlei Erbrecht, und Unterhalt bekamen sie allein nach dem Lebensstandard ihrer Mutter. Damit waren sie vom Wohlstand ihres Vaters ausgeschlossen. Neben die Diskriminierung der Kinder trat die staatliche Bevormundung der Mutter, denn nicht sie, sondern die Jugendämter besaßen die elterliche Gewalt über ein uneheliches Kind. Obwohl das Grundgesetz schon seit 1949 Chancengleichheit für diese Kinder verlangt hatte, verhinderten patriarchalische Vorurteile und handfeste wirtschaftliche Interessen lange Zeit eine gerechte Regelung - bis Heinemann 1967 das Nichtehelichengesetz vorlegte.

Ein enormer Reformbedarf existierte damals auch im Strafrecht, vor allem im Sexualstrafrecht: Homosexualität zwischen erwachsenen Männern war verboten, auch Ehebruch war strafbar, und Eltern, die in ihrer Wohnung die erwachsene Tochter mit deren Verlobtem übernachten ließen, erfüllten den Straftatbestand der „Kuppelei“. All diese Gesetze beförderten Bigotterie, Verstellung und Erpressung. Die Drohung mit einer Strafanzeige wurde oft zum Druckmittel bei der Regelung von Unterhaltsfragen oder dem Sorgerecht der Kinder. Erst mit der lange vorbereiteten Strafrechtsreform des Jahres 1969 wurden diese Tatbestände abgeschafft und der Grundsatz verwirklicht, dass der Staat in den Schlafzimmern seiner Bürger nichts zu suchen hat.

Die staatliche Bevormundung durch die Strafgesetze beschränkte sich aber nicht auf das Privatleben, sondern erfasste auch politische Auffassungen. Der westdeutsche Antikommunismus der 50er Jahre hatte zu einem ausgeprägten Staatsschutzstrafrecht geführt. Wer sich damals als Kommunist bekannte, stand bereits mit einem Bein im Gefängnis. Zum Beispiel machte sich etwa der Leser des „Neuen Deutschland“ strafbar, weil diese Zeitung als „staatsgefährdend“ galt. Und die Betreuer einer Kinderferienreise in die DDR wanderten Anfang der 60er Jahre wegen staatsgefährdenden Nachrichtendienstes und landesverräterischer Beziehungen ins Gefängnis. Erst Heinemann, der als Anwalt in vielen politischen Prozessen aufgetreten war, setzte 1968 die Liberalisierung des politischen Strafrechts durch; dies war nicht zuletzt auch eine Voraussetzung für die Entspannungspolitik Willy Brandts.

Die politische Enge der Adenauer-Ära

Alle drei Reformprojekte - Nichtehelichenrecht, Sexualstrafrecht und politisches Strafrecht - wurden von der Großen Koalition beschlossen. Wer heute glaubt, die politische Modernisierung der alten Bundesrepublik habe erst mit den Ereignissen des Jahres 1968 begonnen, überschätzt die Bedeutung der Studentenbewegung. Sie war nicht Anstoß, sondern Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Reformprozesses, der die gesamten 60er Jahre und nahezu die gesamte westliche Welt prägte. Wer allerdings umgekehrt meint, diese Reformen seien unnötig, gar schädlich gewesen, der unterschätzt die drückende gesellschaftliche und politische Enge der Adenauer-Ära der Bundesrepublik.

Vielleicht fällt eine faire Bewertung heute deshalb so schwer, weil Verklärer wie Kritiker ihren Blick auf die prominenten Extreme verengen, auf Rudi Dutschke und den Sozialistischen Studentenbund, auf die Kommune 1 und das Liebesleben ihrer Bewohner, auf die Studentendemos mit ihren Ho-Chi-Minh-Parolen. Mochte all dies auch die politischen Schlagzeilen beherrschen und die Spitze einer Bewegung darstellen, repräsentativ war es wohl kaum. Von den meisten wurde die gesellschaftliche Liberalisierung der 60er Jahre sehr viel behutsamer genutzt. Der bleibende Wert von '68 liegt daher nicht in den politischen Utopien maoistischer Sektierer, sondern darin, dass seither jeder seine Ideen propagieren kann, ohne dafür als Staatsfeind ins Gefängnis zu wandern. Nicht die sexuelle Libertinage der Kommune 1 hat Bestand, sondern dass die Vermietung einer Wohnung an ein unverheiratetes Paar nicht mehr am Kuppeleiparagraphen scheitert und Homosexualität kein Fall für den Staatsanwalt mehr ist. Und auch wenn sich die Befürchtungen wegen der Notstandsgesetze im Rückblick als unbegründet erwiesen haben, so verdanken wir den Protesten dagegen doch die Etablierung der Demonstration als politische Beteiligungsform und die bürgerliche Wachsamkeit gegenüber staatlichen Freiheitseingriffen.

Der Gewinn von 1968

Mehr Selbstbestimmung und weniger staatliche Bevormundung, keine kritiklose Hinnahme von Autoritäten, sondern bürgerschaftliches Engagement in der Demokratie und nicht zuletzt mehr Rechte für die Frauen in unserer Gesellschaft - all dies sind Folgen des politischen Aufbruchs, für den '68 eine Chiffre bleibt, auch wenn er weit darüber hinaus reicht. „Die Bewegtheit dieser Tage darf nicht ohne guten Gewinn bleiben“, hat Gustav Heinemann auf dem Höhepunkt der Studentenproteste einmal gesagt. Wer einen Blick in das Bundesgesetzblatt wirft, sieht diesen Gewinn noch heute schwarz auf weiß.

Die Verfasserin ist Bundesjustizministerin und Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD).

Quelle: F.A.Z., 21.05.08, Seite 9
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