05.05.2010 · Ein noch so gutes Gewissen rechtfertigt keine Rechtsverletzungen. Legitimität gegen Legalität auszuspielen eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
Von Eckhard JesseDer Berliner Innensenator Ehrhart Körting nahm kein Blatt vor den Mund. Er kritisierte die Aktion seines Parteifreundes Wolfgang Thierse, des Bundestagsvizepräsidenten, ohne Wenn und Aber als „rechtswidrige Handlung“. Thierse hatte am 1. Mai in Berlin an einer Sitzblockade gegen eine Demonstration der NPD teilgenommen.
Nach dem Februar 2010 waren solche Worte der Vernunft nicht zu hören. Sitzblockaden verhinderten am 13. Februar in Dresden einen gerichtlich genehmigten „Trauermarsch“ der von der NPD unterstützten rechtsextremistischen „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ zur Erinnerung an die Bombardierung der Stadt 1945. Die „Menschenkette“ in der Altstadt war ein beeindruckendes Zeichen bürgerschaftlichen Engagements, nicht aber die Blockade in der Neustadt, zu der auch Amtsträger und Abgeordnete aufgerufen hatten. Wer gegen die NPD demonstriert und zugleich demonstrativ dafür streitet, dass diese innerhalb der gesetzlichen Regeln das Recht besitzt, ihrerseits zu demonstrieren, verwickelt sich in keinen Widerspruch. So ist Freiheit. Das verfassungsrechtlich Gebotene fällt nicht immer mit dem politisch Opportunen zusammen.
Wir haben eine streitbare Demokratie. Der Legalitätstaktik von Extremisten soll mit einer Illegitimierungsstrategie durch Demokraten begegnet werden, sei es durch öffentliche Anprangerung verfassungsfeindlicher Aktivitäten, sei es, im Extremfall, durch Verbote. Diese Konsequenz zog der Parlamentarische Rat 1949 aus der leidvollen Vergangenheit. Die NPD ist nicht nur eine rechtsextremistische Partei, sondern sie dürfte mit ihrer aggressiven Ideologie auch die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllen. Dem gescheiterten Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2003 lag keine Sach-, vielmehr eine Prozessentscheidung zugrunde, galt doch die Vielzahl der V-Leute in den Vorständen der NPD als ein nicht behebbares Verfahrenshindernis. Das rechtlich Mögliche muss nicht politisch zweckmäßig sein; ein Verbot der NPD ist kein Gebot.
Das Konzept der streitbaren Demokratie läuft auf eine Gratwanderung hinaus. Nicht alles, was legal ist, muss demokratisch legitim sein. Diese Position der Anhänger der streitbaren Demokratie findet ihr seitenverkehrtes Pendant bei den Verfechtern des zivilen Ungehorsams: Nicht alles, was demokratisch legitim ist, muss legal sein. Damit begründen sie Verstöße gegen die Rechtsordnung. Ein noch so gutes Gewissen rechtfertigt aber keine Rechtsverletzungen. (Höherwertige) Legitimität gegen (bloße) Legalität auszuspielen eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
Unabhängig davon: Mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams wird Schindluder getrieben. Fast alle Protestierer, die solche Demonstrationszüge verhindern wollen, berufen sich auf „gewaltfreien Widerstand“ und „zivilen Ungehorsam“, ohne für ihre illegale Aktion eine Strafe als rechtens anzusehen.
Bei den Sitzblockaden waren die Voraussetzungen für zivilen Ungehorsam, den gesellschaftliche Minderheiten gegen als ungerecht empfundene staatliche Maßnahmen beanspruchen, ohnehin nicht vorhanden. So heißt es bei Jürgen Habermas, für den ziviler Ungehorsam Element einer reifen politischen Kultur ist: „Die, die Unrecht am ehesten spüren, sind in der Regel nicht mit Befugnissen oder auch nur mit privilegierten Einflusschancen ausgestattet - sei es über die Zugehörigkeit in Parlamenten, Gewerkschaften und Parteien, sei es über den Zugang zu Massenmedien oder über das Drohpotential derer, die bei Wahlkämpfen mit einem Investitionsstreik winken können. Auch aus diesen Gründen ist der plebiszitäre Bruch des zivilen Ungehorsams oft die letzte Möglichkeit, Irrtümer im Prozess der Rechtsverwirklichung zu korrigieren oder Neuerungen in Gang zu setzen.“ Offenkundig sind die „Blockierten“ nicht nur isoliert, sondern auch von der „Mehrheitsgesellschaft“ verachtet. Wer gegen sie zivilen Ungehorsam ins Feld führt, interpretiert diese Form der politischen Willensbildung unangemessen um, als unterliege die „Zivilgesellschaft“ nicht Recht und Gesetz.
Das Grundgesetz wie die sächsische Verfassung ist antiextremistisch ausgerichtet. So spricht die Präambel der sächsischen Verfassung „von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft“. Der Versuch der PDS, eine antifaschistische Klausel in das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder einzufügen, scheiterte in der Vergangenheit zu Recht. Der neue Artikel sollte in Sachsen wie folgt heißen: „Rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Aktivitäten sowie eine Wiederbelebung und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts nicht zuzulassen ist Pflicht des Landes und Verpflichtung aller im Land.“ Auf diese Weise gerieten die antiextremistischen Maximen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten antifaschistischer ins Hintertreffen. Wer den Abbau demokratischer Rechte anprangert und hervorhebt, niemand dürfe wegen seiner politischen Einstellung einen Nachteil erfahren, zugleich aber eine antifaschistische Klausel propagiert, argumentiert doppelbödig. Die Linke warf 2010 der CDU und der FDP wegen ihres im Januar 2010 verabschiedeten Versammlungsgesetzes ein „Herumdoktern“ an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor. Tatsächlich störte sie im Gesetz der Hinweis auf „Menschen, die unter der nationalsozialistischen oder der kommunistischen Gewaltherrschaft Opfer menschenunwürdiger Behandlung waren“.
Häufig ist von einer liberalen (“keine Freiheit zur Abschaffung der Freiheit“) und einer autoritären (“keine Freiheit den Feinden der Freiheit“) Variante der streitbaren Demokratie die Rede. In der Praxis steht freilich nicht die Schutzmaßnahme an sich im Widerstreit, sondern ihre Richtung. Wer eine „rechte“ Demonstration zu verhindern sucht, gilt als liberal, wer eine „linke“ Gegendemonstration verbieten will, vielfach als autoritär. Die streitbare Demokratie des Grundgesetzes gebietet es jedoch, nicht mit zweierlei Maß zu messen. Eine Partei, die nicht verboten ist, muss nicht demokratisch sein. Aber es ist verboten, gegen sie nicht demokratisch zu sein.
Ein umgekehrtes Weimar...
Harry LeRoy (Cimon)
- 08.05.2010, 23:39 Uhr