02.08.2011 · Der Europäische Gerichtshof ruft nach Entlastung: Die Zahl der anhängigen Rechtssachen wächst - die Erledigungen bleiben hinter den Eingängen zurück. Präsident Skouris möchte die Zahl seiner Richter nun erhöhen.
Von Reinhard MüllerNiemand ist gern überlastet. Aber mit Überlastung lassen sich stets Forderungen begründen. Das gilt auch für Gerichte. Das Bundesverfassungsgericht will eine neue Gebühr einführen lassen, um aus seiner Sicht missbräuchliche Klagen einzudämmen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der zurzeit auf mehr als 35.000 anhängigen Verfahren sitzt, versucht nach einer Reform, sich auf wichtige Fälle zu konzentrieren und ähnlich gelagerte Verfahren zügiger abzuarbeiten.
Und jetzt ruft auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nach Entlastung. Das Organ will seine Satzung ändern und die Zahl der Richter am Europäischen Gericht (früher „Gericht Erster Instanz“) erhöhen. Da der Gerichtshof in Fragen der Änderung seiner Satzung selbst die Initiative ergreifen kann, hat Präsident Vassilios Skouris dem Rat einen Brief geschickt.
Darin weist er darauf hin, dass seit Jahren die Erledigungen hinter den Eingängen zurückbleiben, also die Zahl der anhängigen Rechtssachen wächst: Ende 2010 waren 1300 Verfahren anhängig; in jenem Jahr erledigte das Gericht 527 Fälle. Seit 2004 hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer von knapp 21 Monaten auf zeitweise mehr als 27 im Jahr 2009 erhöht. In Beihilfesachen dauerte ein Verfahren mehr als 42 Monate, in sonstigen Wettbewerbsfällen mussten die Betroffenen 56 Monate auf eine Entscheidung aus Luxemburg warten.
Das Gericht an der Grenze des noch Hinnehmbaren
Damit kommt das Gericht an die Grenze des rechtsstaatlich noch Hinnehmbaren - wie die Luxemburger Richter selbst meinen. Der Europäische Gerichtshof, der die Entscheidungen des Gerichts überprüft, hat schon 2009 befunden, dass ein Wettbewerbsverfahren, das fünf Jahre und zehn Monate dauert (es ging um den „Grünen Punkt“), sowohl gegen die Europäische Grundrechte-Charta als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das könnte die Luxemburger Richter noch „in eine heikle Lage“ bringen, wie Präsident Skouris schreibt. Denn zurzeit wird über den Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention verhandelt. Nach einem Beitritt entscheidet der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg dann über solche Verstöße gegen die Konvention.
Wie also soll es weitergehen? „Das Problem ist strukturell und hängt mit der besonderen Komplexität der Rechtssachen zusammen, bei denen eine Vielzahl tatsächlicher Gegebenheiten berücksichtigt werden muss ...“, heißt es in dem Brief des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs, der auch dem Präsidenten des Europäischen Parlaments zugeleitet wurde. Skouris stellt keine günstige Prognose für eine Heilung aus eigener Kraft: „Ungeachtet all seiner Bemühungen“ werde es dem Gericht nicht gelingen, „die Menge der ihm jedes Jahr unterbreiteten Rechtssachen zu behandeln“.
Erhöhung der Richterzahl statt neuem Fachgericht
Tatsächlich hat der Gerichtshof vor allem mit dem Vertrag von Lissabon mehr Zuständigkeiten erhalten; auch sind die Hürden für bestimmte Klagen gesenkt worden. Terrorismus-Verfahren beschäftigen die Richter. Auch hat die EU zahlreiche neue Agenturen geschaffen, etwa zur Zulassung chemischer Stoffe - und über die damit verbundenen Streitigkeiten muss in Luxemburg entschieden werden. Andererseits gibt es auch Versuche, das Gericht zu entlasten: So wurde 2005 ein eigenes Rechtsprechungsorgan für den öffentlichen Dienst geschaffen.
Nun könnte man zur weiteren Entlastung der Luxemburger Richter noch ein Fachgericht ins Leben rufen. Das Europäische Gericht selbst, das unmittelbar von der Überlastung betroffene Rechtsprechungsgremium, schlägt ein solches für Klagen auf dem Gebiet des Schutzes geistigen Eigentums vor. Das hat das Gericht auch dem Präsidenten des Gerichtshofs übermittelt. Doch kam, wie Skouris schreibt, der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass "die Erhöhung der Richterzahl der Schaffung eines Fachgerichts ... deutlich vorzuziehen ist".
Skouris schlägt zwölf neue Richter vor
Er schlägt zwölf neue Richter für das Gericht vor - damit würde die Gesamtzahl auf 39 Richter steigen. Das sei wirksamer als ein neues Fachgericht, auch wenn das nur sieben Richter zählte. Man könne die Richter flexibler einsetzen: Gehen auf einem bestimmten Feld die Eingänge zurück, könnte darauf unmittelbar reagiert werden, indem Richter abgezogen und an anderen Brennpunkten eingesetzt werden könnten. Zudem könne eine solche Reform schneller geschehen als die Schaffung neuer Strukturen. Im Übrigen würde ein neues Fachgericht nicht verhindern, dass das Europäische Gericht über die Rechtsmittel zu entscheiden hätte.
Aber nicht nur das Gericht, auch der Europäische Gerichtshof soll nach seinem eigenen Willen verändert werden. Skouris, der in Deutschland habilitierte Staatsrechtslehrer, wünscht sich angesichts seiner Aufgabenfülle einen Vizepräsidenten an die Seite (wie ihn etwa auch das Bundesverfassungsgericht kennt). Zudem sollen die Kammerpräsidenten nicht mehr automatisch der Großen Kammer des Gerichtshofs angehören. So würden die übrigen Richter stärker beteiligt und nicht der Eindruck erweckt werden, die Kammerpräsidenten verträten in der Großen Kammer die Richter ihrer jeweiligen Kammer. Nur der Präsident und der neue Vizepräsident würden demnach ständig der Großen Kammer angehören.
Wer stellt die Richter?
Rat und Parlament haben Skouris zu den Reformplänen schon angehört; Ende September soll die Kommission nun ihre Stellungnahme abgeben. Dann bleibt noch die wichtige Frage: Wer wird die zwölf neuen Richter stellen? Etwa die großen Mitgliedstaaten die Hälfte - und die kleinen EU-Länder teilen sich (rotierend) die übrigen sechs Stellen? Die kleinen Staaten sind eher gänzlich gegen fest bestimmte (großen) Staaten zugewiesene Richter. Das wiederum, so hört man auch in Luxemburg, könnte auf Kosten der Stabilität gehen.
Apropos Kosten: Der Gerichtshof hat vorgerechnet, dass die seiner Ansicht nach notwendigen zwölf neuen Richter zu einer zusätzlichen Nettobelastung von mehr als 13 Millionen Euro führen. Der Rat gibt denn auch die finanziellen Auswirkungen des Vorschlags zu bedenken. Der Gerichtshof habe „stichhaltige Gründe“ dafür genannt, die Zahl der Richter zu erhöhen. Der Reformentwurf würde jedoch auch die „Richtung der langfristigen Entwicklung der EU-Justiz beeinflussen“.
Letztlich müssen darüber die Mitgliedstaaten entscheiden. Das ist nicht ganz einfach in diesen Tagen, da die EU sich in der Krise befindet. Die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs ist jedenfalls keine technische Frage, erst recht keine Nebensächlichkeit. Schließlich ist die EU eine Rechtsgemeinschaft. Der Gerichtshof garantiert die Wahrung eines einheitlichen europäischen Rechts. Aber vielleicht besteht eben daran zurzeit kein großes Interesse.
Wir brauchen keinen Europaeischen Gerichtshof
karin stutz (strohausen)
- 04.08.2011, 02:02 Uhr
@ Richard Löwe
Ulla Nachtmann (fatumath)
- 04.08.2011, 00:43 Uhr
Zuständigkeiten reduzieren
Wolfgang Richter (langweiler2)
- 03.08.2011, 22:40 Uhr
Ja, ja
Manfred Wehner (europostolus)
- 02.08.2011, 23:39 Uhr
Vorschlag:
Richard Löwe (RichardL)
- 02.08.2011, 22:40 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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