02.09.2010 · Fehlende Rechtsmittel gegen überlange Verfahren stellen hierzulande ein strukturelles Problem dar: Nach einem Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs muss Deutschland innerhalb eines Jahres einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren einführen.
Von Reinhard MüllerDeutschland ist abermals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen überlanger Gerichtsverfahren verurteilt worden. Fehlende Rechtsmittel gegen überlange Verfahren stellten in Deutschland ein strukturelles Problem, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Mehr als die Hälfte aller Urteile gegen Deutschland betrifft die Verfahrensdauer. Der Menschenrechtsgerichtshof forderte deshalb in seinem sogenannten Piloturteil das Land auf, Abhilfe zu schaffen. Doch hat die Bundesregierung mittlerweile auf die zahlreichen Straßburger Warnungen reagiert und unlängst ein Gesetz gegen überlange Verfahren auf den Weg gebracht. Demnach sollen die Betroffenen künftig Entschädigungen einklagen können. Zuvor muss das Gericht mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen werden.
Die Straßburger Richter entschieden, dass Deutschland „spätestens innerhalb eines Jahres nach Rechtswirkung des Urteils vom Donnerstag einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren einführen muss“. Ein Rechtsbehelf gilt als wirksam, wenn er zur Beschleunigung einer Entscheidung führt oder eine angemessene Entschädigung des Beschwerdeführers für Verzögerungen vorsieht. Praktiker bezweifeln, dass der Entwurf der Bundesregierung angesichts einer ohnehin überlasteten Justiz Besserung bringt.
13 Verstöße gegen das Gebot der „angemessenen Frist“
Der Gerichtshof machte deutlich, dass er weiterhin ähnliche Verstöße durch deutsche Gerichte prüft. So werde Deutschland regelmäßig an seine Verpflichtung unter der Menschenrechtskonvention erinnert. Das Urteil wird in drei Monaten rechtskräftig, sofern nicht die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs angerufen wird oder die Bundesregierung auf Rechtsmittel verzichtet.
Von 1959 bis 2009 hat der Gerichtshof in mehr als vierzig Verfahren gegen Deutschland Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention aufgrund von überlangen Verfahren festgestellt. Allein im Jahr 2009 wurden in 13 Fällen Verstöße gegen das Gebot der „angemessenen Frist“ in der Konvention gerügt. In einem Urteil von 2006 hatten die Straßburger Richter schon die Bundesregierung auf ihre Verpflichtung hingewiesen, unter Aufsicht des Ministerkomitees des Europarats Maßnahmen dagegen zu ergreifen und so weit wie möglich Wiedergutmachung zu leisten.
Der jetzt entschiedene Fall betraf ein mehr als 13 Jahre dauerndes Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten über einen - letztendlich erfolglosen - Antrag auf einen Waffenschein. Die größte Verzögerung entstand vor dem Oberverwaltungsgericht, wo das Verfahren fast acht Jahre anhängig war. Der Beschwerdeführer erhält eine Entschädigung von 10.000 Euro.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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