Home
http://www.faz.net/-gq7-6vgrd
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Euro-Krise Karlsruhe zweifelt an Neuner-Gremium

29.11.2011 ·  Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Rechte des Parlaments in der Euro-Krise. Wann ist die Eile so groß, dass das Plenum nicht mehr befragt werden sollte?

Von Reinhard Müller, Karlsruhe
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (6)

Ist das Bundesverfassungsgericht selbst verfassungswidrig? Werden nicht auch die Karlsruher Richter von einem kleinen Gremium im Geheimen gewählt? Eine interessante Frage, wie auch Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag andeutete: „Ich freue mich auch, wenn wir einmal entscheiden müssten, ob der Richterwahlausschuss verfassungsgemäß ist.“

Doch ging es vor dem Zweiten Senat jetzt um ein anderes Kleingremium: den sogenannten Neuner-Ausschuss. Er ist nach einer Änderung des Stabilitätsmechanismusgesetzes zu Entscheidungen in Sachen Euro-Rettungsschirm berufen - es geht um einen Gewährleistungsrahmen für Deutschland von etwa 211 Milliarden Euro. Der deutsche Vertreter in der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bedarf für seine Festlegungen der Zustimmung des Bundestages. Der wiederum hat sich entschieden, sein Recht in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit auf das Neuner-Gremium zu übertragen. Dessen Mitglieder wählt das Plenum des Parlaments aus den 41 Abgeordneten des Haushaltsausschusses.

Erfolg mit Eilantrag

Dagegen haben die SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz in Karlsruhe geklagt. Immerhin hatte der Zweite Senat die Rechte des Parlaments gerade erst hochgehalten; Danckert äußerte sich jedoch empört über „böswillige“ Unterstellungen, das jetzige Verfahren sei auch vom Gericht aus betrieben worden. Die Antragsteller sehen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt - und hatten mit einem Eilantrag schon Erfolg: Ende Oktober untersagte der Zweite Senat einstweilen, dass die Beteiligungsrechte des Bundestages von dem Sondergremium wahrgenommen werden.

Doch bestand in der mündlichen Verhandlung am Dienstag Einigkeit darüber, dass das Parlament Befugnisse delegieren darf und muss. Aber wie weit darf das gehen? Während die beiden Kläger und auch der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele, der die Gesetzesänderung abgelehnt hatte, beklagten, ihnen werde die Möglichkeit zur Vertretung des Volkes und zur Vermittlung der Entscheidungen genommen, zeichnete der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Altmaier, ein ganz anderes Bild: Noch nie habe sich der Bundestag so intensiv um seine Beteiligungsrechte gekümmert wie im Zuge der Euro-Krise in den vergangenen eineinhalb Jahren. Er bemühte wie auch Bundesfinanzminister Schäuble das nationale Interesse Deutschlands in Form seiner Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit in Europa. Schäuble erinnerte daran, dass die heutige Krise in Europa von Fachleuten als eher größer angesehen wird als die Finanzkrise von 2008 - und das sei schon die größte nach dem Zweiten Weltkrieg gewesen. Es gebe deutliche Anzeichen für wachsendes Misstrauen. Seit der Gründung der EFSF spitze sich die Lage jeden Tag zu.

Eine Art permanente Notlage also, die nur schwer mit einer Vielzahl von auf ihre Rechte pochenden Parlamenten in Einklang zu bringen ist. Wobei der Bundestag sicher zu denen mit den weitestgehenden Beteiligungsrechten gehört, die außerdem noch in Karlsruhe einklagbar sind und dort auch ausbuchstabiert werden. In einer Dauerkrise kann alles für eilig und geheim erklärt werden, das deutete auch der Senat an. Weitgehende Einigkeit herrschte darüber, dass geplante Interventionen auf dem Sekundärmarkt nicht vorher bekanntwerden sollten; sonst könne man die Steuergelder auch gleich verbrennen, wie Altmaier zu bedenken gab. Das kann demnach ebenso wenig im Plenum wie im Haushaltsausschuss erörtert werden - und tatsächlich kennt die Staatspraxis kleine, geheime Gremien. Neben der nicht so deutlich geregelten Verfassungsrichterwahl durch einen Ausschuss gehört dazu auch noch das parlamentarische Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste, dem Altmaier selbst vorstand und dem auch Ströbele angehört. Der bekundete freilich auch vor diesem Hintergrund, er glaube nicht an Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit. Auch aus dem Ausschuss zur Kontrolle der Nachrichtendienste dringe einiges nach draußen - so schlimm sei das auch nicht. Während die Vertreter des Bundestags darauf beharrten, dass die wichtigsten Fälle im Plenum behandelt werden sollten, herrscht bei den Antragstellern und auch im Senat die Sorge, dass die Ausnahme eher die Regel ist. So kann die Regierung Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit geltend machen, die bei Notmaßnahmen zur Verhinderung von „Ansteckungsgefahren“ in der Regel vorliegen soll. Freilich kann das Neuner-Gremium auch der Regierung widersprechen und damit das Plenum mit dem Fall befassen. In geheimen Fällen jedenfalls kann der einzelne Abgeordnete noch nicht einmal Kenntnis nehmen.

Handlungsfähigkeit und „gesamtstaatliche Verantwortung“

Man kann freilich auch die Frage stellen, ob nicht auch der Bundestag insgesamt, die Regierung und das Bundesverfassungsgericht hier an Grenzen stoßen. Berichterstatter Udo Di Fabio sprach in seiner wohl vorletzten mündlichen Verhandlung vor dem Ende seiner Amtszeit von der Gefahr einer „exekutiven Überformung des Mandats“, und Präsident Voßkuhle äußerte „gewisse Zweifel“, ob es generell richtig sein könne, wichtige Entscheidungen auf kleinere Gremien zu übertragen. Die Richter Peter Huber und Gertrude Lübbe-Wolff fragten gar, ob nicht vielleicht sogar das Parlament zu viele Rechte gegenüber der Regierung habe. Schließlich geht es, wie Schäuble schon in früheren Verfahren hervorhob, um Handlungsfähigkeit und um „gesamtstaatliche Verantwortung“.

Maßstab für die Regierung scheint jedenfalls nicht die kleinteilige deutsche Parlamentsbeteiligung zu sein, sondern ihre Verlässlichkeit für die europäischen Partner. Bisher ist kein Antrag an die EFSF gestellt worden, der von dem vorläufig verbotenen Neuner-Gremium hätte entschieden werden können. Der Grüne Ströbele rief in Karlsruhe aber in Erinnerung: „Wir sind die Kreditgeber.“ Er meinte damit die Vertreter des Volkes.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

Jüngste Beiträge

Von dir die Fregatte, von mir die Drohne

Von Thomas Gutschker

Verteidigung ist eine nationale Angelegenheit? Die Wirklichkeit hat sich längst geändert. Die Armeen der Nato-Partner müssen zusammenarbeiten. Kein Land ist mehr autark. Mehr 3 7