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Entscheidung in Den Haag Rechtsfrieden

03.02.2012 ·  Deutschland muss nicht für Opfer nationalsozialistischer Untaten im Ausland zahlen. Das ist kein schwarzer Tag für die Menschenrechte. Vielmehr bestägt die Entscheidung in Den Haag den Grundsatz der Immunität der (Rechts-)Staaten.

Von Reinhard Müller
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Deutschland muss nicht für ausländische Opfer nationalsozialistischer Untaten zahlen. Ist das ein schwarzer Tag für die Menschenrechte? Nein, im Gegenteil: Italien und Griechenland können letztlich froh sein, dass der Internationale Gerichtshof Deutschland Recht gab - und insgeheim sind sie es wohl auch.

Denn hätte Den Haag anders entschieden, wäre insbesondere auf Berlins alten Verbündeten Italien eine Klagewelle zugerollt. Dabei wurde in diesem Verfahren gar nicht um die Zulässigkeit von Reparationen gestritten, sondern um einen Ordnungsfaktor schlechthin im Völkerrecht: die Staatenimmunität. Rechtlich sind demnach alle Staaten gleich, keiner darf über den anderen zu Gericht sitzen.

Notwendige staatliche Souveränität

Andererseits ist heute die staatliche Souveränität (aus der sich die Immunität ergibt) kein undurchdringlicher Schutzschirm mehr, hinter dem schwerste Verletzungen von Menschenrechten verborgen werden können.

Aber das bedeutet nicht, dass heute unter Berufung auf historisches Unrecht das Goethe-Institut in Athen oder die Villa Vigoni am Comer See gepfändet werden dürfen, dass gar italienische Gerichte griechische Klagen gegen Deutschland zulassen - solche Vorfälle und zahlreiche weitere Prozesse in den Deutschland eng verbundenen EU-Staaten waren Anlass für die von Berlin betriebene Klärung in Den Haag.

Nun kann man sich natürlich trotzdem auf den Standpunkt stellen, Deutschland habe noch nicht genug Wiedergutmachung geleistet. Auch die Haager Richter haben in ihrer fast einstimmigen Entscheidung ein Türchen offengelassen, indem sie auf die Selbstverständlichkeit möglicher neuer Verhandlungen hinweisen.

Zu spät für Reparationsforderungen

Doch auch das ist ein Irrweg. Nicht, weil man nicht jedes Verständnis für den Versuch einer Wiedergutmachung deutscher Untaten in der NS-Zeit haben muss (die im Grunde, und auch nicht mit Geld, ohnehin kaum wiedergutzumachen sind).

Deutschland hat sich vertraglich und freiwillig umfassend um Entschädigung bemüht und sich zu seiner Verantwortung bekannt. Reparationsforderungen hätten spätestens mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag erhoben werden müssen. Heute ist dafür kein Raum mehr. Der Frieden, der heute in Europa herrscht, in dem die Menschenrechte geachtet werden und der auch nicht durch chronische Nazi-Vergleiche gefährdet ist, wird nicht zuletzt durch den jetzt bestätigten Grundsatz gesichert: die Immunität der (Rechts-)Staaten.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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