16.08.2008 · Heute gibt jeder Daten über sich preis. Die Grenze muss er selbst bestimmen
Von Reinhard MüllerSelbst schuld. Das könnte man denen zurufen, die bei jeder Gelegenheit persönliche Daten preisgeben. Die ihre Adresse, Telefonnummer und am besten auch gleich noch die Kontonummern in schmucke Flitzer werfen, um diese vielleicht zu gewinnen. Die sich von der Payback-Manie anstecken lassen. Die Maklern ihr Einkommen offenlegen, weil sie womöglich anders keine Wohnung bekommen. Die Fotos von sich und ihren Kindern ins weltweite Netz stellen.
Was früher sehr privat war, ist es heute nicht mehr. Und dieses gewandelte Verständnis von Privatheit hängt unmittelbar mit dem Datenschutz zusammen. Das ist zunächst vollkommen unabhängig von dem seit dem 11. September 2001 gewachsenen Bedürfnis nach Sicherheit. Ein wichtiger Grund für die veränderte Einstellung zu einst vertraulichen Daten ist der grundlegende technologische Wandel, vom Internet bis zum Handy - geschlossene Telefonzellen gibt es nicht mehr; was in das Telefon gesprochen wird, ist öffentlich. Es ist so leicht, und es erleichtert erst einmal das Leben, private Daten preiszugeben. Wenn so viele Daten ungehemmt freiwillig offengelegt und weitergegeben werden, macht das dem Datenschutz das Leben schwer. Denn das Bewusstsein eines privaten Raums ist geradezu seine Existenzberechtigung.
Datenschutzpannen führen nicht zu Volksaufständen
Mit dem alles überwachenden Staat, mit „1984“, hat dies erst einmal wenig zu tun - auch wenn die Ängste vor einem Vierteljahrhundert dazu geführt haben, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen wurde. Der Einzelne hat demnach das Recht, selbst über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Auf dieser Karlsruher Entscheidung wurde das Datenschutzrecht gebaut. Heute wirkt es ein bisschen wie aus der Zeit gefallen. Das sehen wohl auch viele Bürger so; jedenfalls führen selbst schwerwiegende Datenschutzpannen nicht unbedingt zu Volksaufständen. Wenn etwa Polizeiprotokolle versehentlich an die Öffentlichkeit gelangen, so ist das keine besondere Empörung wert. Auch nicht, wenn Banken Millionen von Kreditkarten überprüfen, um ein paar Verdächtigen in Sachen Kinderpornographie auf die Spur zu kommen. Anders natürlich jetzt im Fall der Lotto-Daten: Wenn Geld abgebucht wird, hört der Spaß auf.
Heute werden die allermeisten Daten durch Private erhoben. Richtig ist aber auch, dass der Staat auf viele Informationen zugreifen kann, die Private sammeln. Zudem erhält man als Bürger bestimmte staatliche Leistungen nicht, wenn man keine Angaben über sich macht. Die Gesundheitskarte und die Steuernummer, die uns künftig unser Leben lang begleiten wird, sollen für weniger Bürokratie sorgen - ein Traum vieler Bürger, der aber auch seinen Preis hat. Je mehr Daten offengelegt und zentral gespeichert werden, desto wichtiger werden präzise Regelungen, wozu und wie lange bestimmte Informationen aufgehoben werden dürfen. Das muss der Gesetzgeber festlegen, und das muss dann auch gelten. Daten dürfen nur für den (gesetzlich) bestimmten Zweck verwendet werden. Und gerade im Privaten, wo die meisten Daten gesammelt werden und viel Missbrauch möglich ist, muss es bessere Kontrollen geben.
Wandlung der Privatheit
Dass der Datenschutz mitunter ins Lächerliche gezogen wird, hat er seinen strengsten Verfechtern zu verdanken. Wer jedes Alltagsproblem mit der Menschenwürde auflädt, gar bestimmte Bereiche für absolut unantastbar erklärt, der wird ebenso wenig ernst genommen wie derjenige, der absoluten Schutz vor Bedrohungen verspricht.
Bei aller Wandlung der Privatheit und aller damit verbundenen Gefahren: Auch der Staat muss sich natürlich weiterhin rechtfertigen, wenn er über Daten seiner Bürger verfügt. Das gilt insbesondere für den gegen den Terrorismus kämpfenden Staat. Telefonüberwachung, Rasterfahndung, Kennzeichenerfassung, Lauschangriff, Online-Durchsuchung, das alles steht nach traditionellem Verständnis für tiefe und meist verborgene Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz im weiteren Sinn.
Hier muss genau nach Zweck und Verhältnismäßigkeit gefragt werden. Dabei kann man auf Übertreibungen in beiden Richtungen stoßen. Bei einem Verdacht schwerer Straftaten und auch zur Verfolgung derselben muss der Staat Daten erfassen und auswerten dürfen. Wenn das kontrolliert geschieht und sichergestellt ist, dass die Informationen wieder gelöscht werden, so hält sich der „Eingriff“ in Grenzen. Das Argument, die cleveren Kriminellen von heute könnten dem Netz des Staates ohnehin entgehen, ist nur resignativ und spricht eher dafür, die Behörden besser auszustatten.
Die Qualität des Datenschutzes hat jeder bis zu einem gewissen Grad selbst in der Hand. Wer Internet und E-Mail nutzt, weiß in der Regel, dass der gute alte Brief sicherer ist. Jeder Datenschutzskandal sollte daran erinnern: Was privat ist, bestimmt jeder für sich.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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