17.06.2008 · Was bedeutet das Nein der Iren für das Schicksal des EU-Reformvertrages vor dem Bundesverfassungsgericht? Trotz der Krise wird sich der Zweite Senat die Gelegenheit nicht entgehen lassen, schon bald der Übertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU Grenzen zu setzen.
Von Reinhard MüllerWas bedeutet das Nein der Iren für das Schicksal des EU-Reformvertrages vor dem Bundesverfassungsgericht?
Über den Verfassungsvertrag der Europäischen Union hatten die Karlsruher Richter seinerzeit keine Entscheidung gefällt: Es gab schon damals eine Verfassungsbeschwerde des CSU-Bundestagsabgeordneten Gauweiler gegen eine Übertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU.
Der damalige Berichterstatter Siegfried Broß schrieb Gauweiler Ende Oktober 2006, das Gericht messe seinem Verfahren „gegenwärtig keine Priorität“ bei. Begründet wurde das mit dem Scheitern der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden und der Absicht, einen neuen Fahrplan vorzulegen. Gauweiler stehe es frei, später abermals zu klagen.
Mehr pathetisch als präzise
Er sei gegen ein Inkrafttreten des Verfassungsvertrages durch die verbindliche Zusage des Bundespräsidenten ausreichend geschützt, den Verfassungsvertrag nicht zu ratifizieren, bevor Karlsruhe entschieden habe. Bleibe es beim Vertragstext, so könne das Gericht die Arbeit schnell wiederaufnehmen, schrieb Broß. Man hätte damals freilich auch schnell entscheiden und so der Regierung für die Verhandlungen über den Reformvertrag einen Leitfaden an die Hand geben können.
Heute sieht die Sache anders aus: Auch wenn dieser Reformvertrag nach heutigem Stand so nicht in Kraft treten kann, wird sich der Zweite Senat die Gelegenheit nicht entgehen lassen, bald darüber zu entscheiden. Gauweilers Verfassungsbeschwerde, mehr pathetisch als präzise, macht es den Richtern freilich nicht leicht.
Er hatte damals wie heute, die Argumente gegen den Maastricht-Vertrag wiederholend, gerügt, Deutschland dürfe seine „existentielle Staatlichkeit“ nicht auf die EU übertragen. Immerhin hat Gauweiler der Neuauflage seiner Verfassungsbeschwerde jetzt noch ein Gutachten des Freiburger Staatsrechtslehrers Dietrich Murswiek beigefügt und sich nicht nur auf seinen Prozessvertreter Karl Albrecht Schachtschneider verlassen.
Ein Kompetenzstreit
Berichterstatter Udo Di Fabio ist aber nicht nur für das Verfahren zum Vertrag von Lissabon zuständig, in dem es etwa um demokratische Defizite gehen wird, sondern auch für ein weiteres heißes europäisches Eisen: Es geht um den Kompetenzstreit zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof. Das ist kaum weniger brisant als die Frage, ob die deutsche Zustimmung zum Reform-vertrag grundgesetzkonform ist.
Denn die wahre Vereinigung Europas findet unterhalb der institutionellen Ebene statt, und sie geht unabhängig vom Schicksal der großen Reformverträge unvermindert in allen Mitgliedstaaten weiter - durch zahllose Verordnungen und Richtlinien, mitunter auf zweifelhafter Grundlage. Und über die Auslegung des Europarechts wacht der Europäische Gerichtshof.
Es gibt Grenzen
Das Verfassungsgericht hat sich weit zurückgenommen bei der Kontrolle europäischer Akte - was angesichts der grundsätzlich rechtsstaatlichen Struktur der Union nur verständlich ist. Würde jedes Verfassungsgericht europäische Maßnahmen nach dem jeweils eigenen Recht beurteilen, wäre die Union schnell am Ende. Doch es gibt Grenzen. Und es ist möglich, dass Karlsruhe im Streit über Regelungen zur Altersdiskriminierung den Luxemburger Kollegen diese Grenzen aufzeigt.
Die beiden Verfahren werden wohl parallel beraten und bald entschieden werden. Doch für bahnbrechende Entscheidungen müssen erst Mehrheiten gefunden werden.
Die auf Vorschlag der Union gewählten Siegfried Broß und Udo Di Fabio, die sich durchaus nicht immer grün sind, hatten sich verschiedentlich und mit unterschiedlichen Argumenten skeptisch mit europäischen Exzessen auseinandergesetzt.
Spannend wird sein, wie sich der neue Senatsvorsitzende Andreas Voßkuhle positioniert. Sein - wie er von der SPD nominierter - Vorgänger Hassemer schaute als liberaler Strafrechtler kritisch auf die EU. Im Bundestag waren die wenigen Gegner des EU-Reformvertrags ganz links und ganz rechts zu finden. Es gibt freilich auch Tendenzen in Karlsruhe, wie auch in der breiten Mitte der deutschen Politik, europäischen „Fortschritt“ grundsätzlich gutzuheißen und die gewünschte, immer weiter gehende supranationale Einbindung Deutschlands kaum noch zu hinterfragen. Der Senat dürfte im Herbst darüber verhandeln und dann bald entscheiden.
Vor gut zwei Jahren hatte Broß geschrieben, eine Karlsruher Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt „könnte das Bundesverfassungsgericht in die Rolle eines Mitgestalters des europäischen Verfassungsprozesses führen“, die mit seiner Funktion unvereinbar sei. Doch von dieser Rolle kommt das Gericht nicht los.
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Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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