10.02.2009 · Ganz Europa blickt heute nach Karlsruhe: Dort verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den EU-Vertrag von Lissabon. Verliert Deutschland seine Staatlichkeit? Kann der deutsche Souverän in ausreichendem Maße mitwirken?
Von Reinhard MüllerAls Pflichtübung sollte die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag und am Mittwoch niemand auffassen. Es geht schließlich um die Frage, ob Deutschland durch den Vertrag von Lissabon seine Staatlichkeit verliert; ob die Europäische Union durch den neuen Integrationsschritt noch eine Gestalt hat, in der Deutschland nach seinem Grundgesetz ohne weiteres Mitglied sein darf. Wird insbesondere dem demokratischen Prinzip Genüge getan? Kann der deutsche Souverän in ausreichendem Maße mitwirken?
Mancher Karlsruher Richter hält das Verfahren über den Vertrag von Lissabon für das wichtigste seiner Amtszeit. Auch hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt, wie sehr die mündliche Verhandlung - anders etwa eine vor dem Europäischen Gerichtshof - die Entscheidung des Senats beeinflussen kann. Eine vermeintliche Mehrheit unter den acht Richtern kann sich durchaus noch drehen.
Werden die Abgeordneten vorgeführt?
Zwar liegt das Votum des Berichterstatters, des für Europarecht zuständigen Udo Di Fabio, schon vor, und es haben sich vorläufige Ansichten gebildet. Doch wird der Auftritt der Verfahrensbeteiligten wichtig sein - nicht nur von Außenminister Steinmeier (SPD) oder Innenminister Schäuble (CDU), sondern vor allem auch von Bundestagsabgeordneten. Im Verfahren zum Europäischen Haftbefehl, der bisher letzten großen Karlsruher Mahnung in Richtung Europa, reisten sich unschuldig fühlende Parlamentarier freiwillig zur mündlichen Verhandlung an und wurden dermaßen vorgeführt, dass mancher Verfassungsrichter anschließend Mitleid empfand.
Sie glaubten nämlich, sie seien gleichsam nur die Vollstrecker Brüsseler Rahmenbeschlüsse, die sie „eins zu eins“ in deutsches Recht zu überführen hätten. Da reagierte der Zweite Senat empfindlich. Schließlich ging es um nicht mehr und nicht weniger als ein wichtiges Grundrecht: den Schutz deutscher Staatsangehöriger vor Auslieferung.
Nach einem ersten Blick auf das komplizierte Vertragswerk mag man die Frage, ob der deutsche Souverän nach Lissabon in ausreichendem Maße mitwirken kann, leicht verneinen. Aber womöglich steckt genau hier das Problem auch vieler Volksvertreter. Es gibt Stellen im Vertrag von Lissabon, der im Kern der gescheiterte Verfassungsvertrag ist, welche die Gefahr bergen, dass die EU selbst ihre Kompetenzen ausdehnt. Das ginge dann über ihre Funktion als Staatenverbund mit genau von den Mitgliedern zugeteilten Kompetenzen hinaus. Mögliche Fallstricke sollten Regierung und Parlament kennen. Dass die Rolle des Parlaments weiter gestärkt würde, läge jedenfalls auf der Linie der Maastricht-Rechtsprechung - und übrigens auch anderer Entscheidungen wie der zur Bundeswehr als „Parlamentsheer“.
Ganz Europa blickt nach Karlsruhe
Die Karlsruher Richter, auf die jetzt ganz Europa blickt (soweit es an diesen Fragen interessiert ist), tragen eine große Last. Denn es geht auch um ihre künftige Rolle im Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof. Hier haben sich beide Seiten in letzter Zeit betont zurückgehalten und die friedliche Kooperation, die es tatsächlich auch gibt, in den Vordergrund gestellt.
Doch ob diese Stimmung anhält? Bisher gab es ein gewisses Drohpotential des Bundesverfassungsgerichts: Notfalls prüfen wir einen europäischen Rechtsakt auf seine Vereinbarkeit mit den Grundlagen der deutschen Verfassung; im Extremfall erklären wir, dass ein solcher Akt hierzulande keine Wirkung entfaltet. Verfassungsrechtlichen Fehlentwicklungen wird Karlsruhe auch jetzt entgegenwirken. Insbesondere an der Rechtsfolge dieser Entscheidung wird der Zweite Senat zu tüfteln haben. Unabhängig vom Ergebnis steht schon fest: Die europäische Integration befindet sich in einer schwierigen Bewährungsprobe.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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