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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe verhandelt zwei Tage über Lissabon-Vertrag

16.01.2009 ·  An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hängt die Zukunft der EU. Am 10. und 11. Februar schaut Europa auf Karlsruhe: Dann verhandelt der Zweite Senat über die Beschwerden gegen den Vertrag von Lissabon.

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Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. und 11. Februar über die Verfassungsbeschwerden zum Vertrag von Lissabon mündlich verhandeln. Das zeigt den Stellenwert, welchen der Zweite Senat dem Verfahren beimisst, das entscheidende Bedeutung für die Zukunft des Reformvertrages hat. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter über den europäischen Verfassungsvertrag so ausführlich verhandelt, schon damals unter Federführung von Berichterstatter Udo Di Fabio. Die Gliederung der Verhandlung wird erst bekanntgegeben, wenn der Senat demnächst über den Fall beraten haben wird.

Die Karlsruher Richter müssen über Verfassungsbeschwerden entscheiden, darunter eine von dem CSU-Bundestagsabgeordneten Gauweiler, sowie über eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag und eine Gauweilers in seiner Funktion als Abgeordneter.

Der Vertrag von Lissabon enthält im wesentlichen Regelungen des gescheiterten Verfassungsvertrages. Mit ihm wird es mehr Möglichkeiten geben, im Rat mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen, außerdem wird die Beteiligung des Europäischen Parlaments gestärkt. Gleichzeitig wird der Europäischen Union eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Zur Zeit haben 23 der 27 Mitgliedstaaten ihre Ratifikationsurkunden in Rom hinterlegt. Es fehlen die Urkunden von Irland, Polen, der Tschechischen Republik und die der Bundesrepublik Deutschland.

Der Freiburger Staatsrechtslehrer Dietrich Murswiek, der für Gauweiler ein Gutachten erstellt hat, sieht einen Verstoß gegen die souveräne deutsche Staatlichkeit und gegen das Demokratiegebot. Die Ausweitung der Zuständigkeiten der EU und die Möglichkeit verbleibende Kompetenzlücken entweder durch eine expansive Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs oder durch die Anwendung der sogenannten Flexibilitätsklausel führe dazu, dass die EU sich selbst Kompetenzen schaffen könne. Mit der Erweiterung der Kompetenzen für innere Sicherheit und Strafverfolgung dringe die EU in verfassungswidriger Weise in Kerngebiete der Staatlichkeit vor. Damit werde sie zu einem eigenen Staat, die Kompetenzen des Bundestages würden durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU ausgehöhlt.

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