Home
http://www.faz.net/-gq7-6uyx7
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Bundesverfassungsgericht Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen verfassungswidrig

09.11.2011 ·  Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Die Europawahl von 2009 muss deshalb aber nicht wiederholt werden.

Artikel Bilder (1) Video (1) Lesermeinungen (15)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Sie verstößt nach Ansicht des Zweiten Senats gegen die Grundsätze der Wahlrechts- und Chancengleichheit der Parteien. Das hat allerdings nicht zur Folge, dass die angegriffene Europawahl von 2009 ungültig wäre.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter, die mit fünf zu drei Stimmen entschieden, wird die Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments durch den nun möglichen Einzug von kleinen Parteien aus Deutschland nicht beeinträchtigt. Die allgemeine und abstrakte Behauptung, durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Sperrklausel werde die Willensbildung im Parlament erschwert, könne den Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechts- und Chancengleichheit nicht rechtfertigen. Demgegenüber hat der Senat die von einem Beschwerdeführer gerügte Verhältniswahl auf der Grundlage „starrer“ Listen nicht beanstandet.

Fünf-Prozent-Klausel bei EU-Wahl gekippt

Gerichtspräsident Voßkuhle sagte, es gehe „auch um Machtfragen und die politische Kultur“ in Deutschland. Die Richter Rudolf Mellinghoff und Udo Di Fabio halten die Sperrklausel für sachlich gerechtfertigt, „um für das deutsche Kontingent eine zu weitgehende Zersplitterung der im Europaparlament vertretenen politischen Parteien zu verhindern“.

Die großen deutschen Fraktionen im Europaparlament reagierten mit Ablehnung auf das Urteil. Der Vorsitzende der SPD-Abgeordneten, Bernhard Rapkay, der in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe als Vertreter des Parlaments ausgesagt hatte, sprach davon, dass das Gericht den deutschen Einfluss in Europa gemindert habe.

„Urteil wird deutschen Einfluss mindern“

Ohne Fünf-Prozent-Klausel sei eine „weitgehende Zersplitterung“ des deutschen Kontingents zu erwarten. „Das Urteil wird letztendlich den Einfluss der deutschen Delegationen im Parlament gravierend mindern, wenn die Abgeordneten in ihren eigenen Fraktionen über ein deutlich vermindertes Stimmgewicht verfügen werden.“ Erfahrungen hätten gezeigt, dass Splitterparteien im EU-Parlament sich meist keiner Fraktion anschlössen und somit bei politischen Entscheidungen keine Rolle spielten. Ähnlich äußerte sich Werner Langen, der Vorsitzende der CDU/CSU-Abgeordneten.

Die beiden Europapolitiker von SPD und CDU hielten fest, dass das Minderheitenvotum der Richter Di Fabio und Mellinghof der Parlamentswirklichkeit besser entspreche.

Zustimmung fand der Richterspruch dagegen bei den Grünen. Die grünen Abgeordneten Rebecca Harms, Reinhard Bütikofer und Gerald Häfner teilten mit, dass sie wie die Richter für das Prinzip „one man, one vote“ und die Chancengleichheit der Parteien seien. „Das Europäische Parlament schafft es gegenwärtig, mit 162 Parteien funktionsfähig zu sein und einen gemeinsamen Willen zu formulieren. Das wird auch mit ein oder zwei Parteien mehr möglich sein.“

Die Frage, ob zum Einzug ins Europaparlament ein Mindestanteil der Stimmen nötig ist, wurde in der EU nicht einheitlich geregelt. Im EU-Recht ist nur vorgeschrieben, dass die Hürde nicht höher als fünf Prozent sein darf. Ein Mitgliedstaat kann aber auch vollständig auf Hürden verzichten. In Frankreich gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde, in Österreich und Schweden sind es vier Prozent, in den meisten östlichen Mitgliedstaaten vier oder fünf Prozent.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, Thomas Oppermann und Volker Beck, gehen nicht davon aus, dass die Entscheidung eine Auswirkung auf die Fünf-Prozent-Klausel bei Bundestagswahlen haben wird.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Von dir die Fregatte, von mir die Drohne

Von Thomas Gutschker

Verteidigung ist eine nationale Angelegenheit? Die Wirklichkeit hat sich längst geändert. Die Armeen der Nato-Partner müssen zusammenarbeiten. Kein Land ist mehr autark. Mehr 3 7