25.03.2009 · Eine Untersuchung der Wirkungen der Großen Strafrechtsreform von 1969
Von Philip PlickertDas Strafrecht wirkt nicht mehr abschreckend, weil immer mehr Straftäter in Deutschland ohne gerichtliche Verurteilung davonkommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine statistische Untersuchung der Wirkung der Strafrechtsreform von 1969, die Hannes Spengler, Professor für Quantitative Methoden und Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Mainz, und der Ökonom und Kriminologe Horst Entorf von der Frankfurter Goethe-Universität vorgelegt haben. Die Studie ist jüngst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlicht worden. Ihr Tenor ist, dass zu milde Strafverfolgung mitverantwortlich ist für steigende Kriminalität.
Besonders die Zahl der Gewaltdelikte hat stark zugenommen: Sie hat sich seit den sechziger Jahren bis zum Jahr 2007 von rund 80 auf 272 Fälle je 100000 Einwohner mehr als verdreifacht, wobei vor allem Raub und Körperverletzungen zugenommen haben. Die Zahl der Diebstähle liegt mit 3107 Fällen je 100000 Einwohner zwar unter dem Rekord in den frühen neunziger Jahren, aber fast doppelt so hoch wie in den sechziger Jahren.
Erhebliche regionale Unterschiede
Zugleich ist der Anteil der gerichtlich verurteilten Straftäter stark gesunken, seit 1981 von 64 auf 43 Prozent. Immer mehr Verfahren, vor allem bei leichten und mittleren Delikten, werden eingestellt - mit oder ohne Auflagen - oder außergerichtlich geregelt. Bei schweren Diebstählen landen nur noch 35 Prozent der Tatverdächtigen vor Gericht, bei Körperverletzungen nur noch 30 Prozent. Die Entscheidung, ob ein Verfahren eingestellt wird, treffen meist die Staatsanwaltschaften. Dabei gibt es nach der Studie regional erhebliche Unterschiede: Die norddeutschen Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Bremen stehen für eine weiche Haltung in der Strafverfolgung; Bayern und Baden-Württemberg hingegen blieben auch nach der Reform bei einer harten Linie. Die Aufklärungs- und Verurteilungsquoten sind dort erheblich höher.
Mit ihrer Analyse der Statistiken zur Strafverfolgung und Kriminalität zeigen Spengler und Entorf, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Intensität der Strafverfolgung und der Zahl der verübten Straftaten gibt. In Ländern mit weniger konsequenter Strafverfolgung steige die Kriminalität signifikant stärker. Das stelle das Konzept der sogenannten Diversion in Frage, eine wichtige Neuerung der Reform von 1969, die den Ermessensspielraum der Behörden vergrößert hat, auf Strafverfahren zu verzichten. Dem lag die These zugrunde, dass insbesondere bei jungen Tätern ein förmliches Strafverfahren mehr schade als nutze und Strafen generell wenig abschreckend wirken. Diese These sehen Spengler und Entorf als widerlegt an.
25 Milliarden Euro im Jahr
Keinen oder kaum einen messbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kriminalität habe hingegen gehabt, dass seit der Strafrechtsreform immer seltener Haftstrafen, stattdessen Geld- und Bewährungsstrafen verhängt werden. Einen ganz anderen Weg in der Kriminalpolitik gingen die Vereinigten Staaten in den vergangenen Jahrzehnten, wo die Strafpraxis zum Teil drastisch verschärft wurde. Das amerikanische Modell langer und harter Haftstrafen wirke nicht, meint Spengler. Es habe überfüllte Gefängnisse und höhere Kosten, aber keinen signifikanten Rückgang der Kriminalität gebracht.
Nach Ansicht der beiden Forscher kommt es weniger darauf an, wie Täter bestraft werden, sondern vor allem, dass sie bestraft werden. Mit der Tendenz seit 1969, immer mehr Verfahren einzustellen, habe die deutsche Justiz die Kriminalität nicht senken können. Deren volkswirtschaftliche Kosten hat Entorf in einer früheren Studie zu errechnen versucht (“Staat und Recht“ vom 5. Juni 2008). Nach seiner Berechnung, die neben materiellen Schäden auch die physischen und emotionalen Schäden von Opfern einbezieht, beläuft sich der Schaden durch Eigentums- und Gewaltdelikte derzeit auf 25 Milliarden Euro im Jahr - mit steigender Tendenz.