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SPD Münteferings Führungsversäumnisse

25.11.2008 ·  Die Rüge Clements und der Aufschrei über die vier abtrünnigen Hessen hat gezeigt, dass die SPD zu spontaner Erregung neigt, wenn Mitglieder wider den Geist der Genossenschaft Eigenständigkeit beweisen. In beiden Fällen hat der SPD-Vorsitzende Führungsqualitäten vermissen lassen.

Von Georg Paul Hefty
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Die SPD leidet nicht nur an mangelnder Zustimmung der Wähler und an einem gesinnungsverwandten Rivalen namens „Die Linke“, sondern auch an einer ungeklärten inneren Führung. Das wirft die Zwillingsfrage auf: Was ist und was darf ein Sozialdemokrat? In einer Kader- und Funktionärspartei ist die Antwort auf diese Frage existentiell; eine Bürgerpartei bringt von Haus aus eine größere Duldungsfähigkeit auf.

Die Kehrseite ist, dass die Kader zu spontaner Erregung neigen, weil sie jede Eigenständigkeit in ihrer Gesinnungsgenossenschaft als Sünde wider den eigenen Geist empfinden. Jüngste Beispiele dafür liefern der Fall Clement und der Fall der Abgeordneten Everts, Metzger, Tesch und Walter. Clement wurde von namenlosen Ortsvereinsfunktionären im Ruhrpott verfolgt, die vier Hessen sahen sich von der Funktionärselite ihres Landesverbandes drangsaliert.

Mandatsträger zu Wasserträgern degradiert

Die Rüge der Parteischiedskommission für den prominenten und verdienstvollen Genossen Clement mag dem Parteivorsitzenden Müntefering als ein weiser Mittelweg zwischen der Hilflosigkeit gegenüber einem Mitglied, das ein anderes Mitglied (Frau Ypsilanti) für unwählbar hält, und dem Ausschluss wegen parteischädigenden Verhaltens erschienen sein. Dass Clement jetzt mit seinem Austritt aus der SPD gegen diese Rüge protestiert, ist er sich selbst, aber auch der Zukunft seiner bisherigen Partei schuldig. Denn die SPD hat in Hessen gezeigt, dass sie nicht nur Mitglieder, sondern auch Mandatsträger lediglich als Wasserträger für ihre Machtansprüche betrachtet. Dass der Bezirk Hessen-Süd den Abgeordneten Everts und Walter — auch mit dem Blick auf eine mögliche Anfechtung der nächsten Wahl — ihre Mitgliedsrechte zurückgibt, heilt den Fall so wenig, wie ein Pflaster einen Messerstich wiedergutmacht.

Die Abgeordneten hatten vom ersten Augenblick an das verfassungsmäßige Recht, jeden Kandidaten, auch der eigenen Partei, im Landtag nicht zu wählen. Dies bestrafen zu wollen ist und bleibt eine Eskapade von Frau Ypsilanti und ihrer Truppe, der der Bundesvorsitzende Müntefering nicht mit einer Warnung zuvorkam. Das war ein Führungsversäumnis, denn im Grundgesetz ist keine Rede davon, dass eine Partei über der Verfassung stünde oder sonst wie eine Zwangsgemeinschaft wäre. Parteien sind nur eines: jederzeit und unermüdlich um den richtigen Weg ringende Überzeugungsgemeinschaften.

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Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.

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