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Sozialversicherung Dauerbaustelle Hartz IV

14.10.2009 ·  Union und FDP haben sich darauf geeinigt, das Schonvermögen für Arbeitslose zu erhöhen und ihnen mehr Geld von dem Hinzuverdienten zu lassen. Damit beseitigen sie eine offenkundige Ungerechtigkeit.

Von Reinhard Müller
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Die Marke Hartz hat etwas Schaden genommen, ist aber weiterhin in aller Munde. In der kommenden Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. Und jetzt haben sich Union und FDP darauf geeinigt, das Schonvermögen für Arbeitslose zu erhöhen und ihnen mehr Geld von dem Hinzuverdienten zu lassen. Damit wird auf der Dauerbaustelle Hartz IV ein weiterer Abschnitt in Ordnung gebracht - bevor jemand die Karlsruher Kehrmaschine in Gang setzt.

Die bisherige Regelung war so offenkundig ungerecht, dass ihre Reform schon länger angemahnt wurde und sich nun alle Parteien ohne Gesichtsverlust darauf einigen konnten. Es ist nicht einzusehen, dass jemand, der selbst für sein Alter vorgesorgt hat, schon nach relativ kurzer Arbeitslosigkeit zunächst seine Rücklagen aufbrauchen muss, um Unterstützung zu erhalten. Missbrauch ist zwar immer möglich, doch hier spart der Staat nichts, wenn er Bedürftigkeit im Alter selbst herbeiführt.

Die Hartz-Gesetze sind kein Sozialabbau

Und das ist in einem Sozialstaat eben nicht nur persönliches Pech. Wer sich nicht selbst helfen kann, dem hilft der Staat - aber nur ihm und nur, soweit nötig. Das ist keine neue Erfindung, sondern ein Staatsziel.

Die Hartz-Gesetze sind kein Sozialabbau, als den sie ausgerechnet die vermeintlichen Kämpfer für die Schwachen hinstellen, sondern der Versuch, Sozialhilfekarrieren zu durchbrechen und Menschen wieder auf die Beine zu helfen. Die Flüche vieler Betroffener, bis hin zu Richtern, dürfen nicht überhört werden, sind aber bei einer Sozialreform von diesem Ausmaß nicht überraschend.

Wo genau die Grenzen für staatliche Unterstützung liegen, das lässt sich kaum auf den Euro genau bestimmen. Auch das Verfassungsgericht hat sich wohlweislich beim Sozialstaatsprinzip stets zurückgehalten. Dabei bleibt es hoffentlich auch, wenn es nun um die Regelsätze geht. Das Gericht kann und muss aber - bei aller gesetzgeberischen Freiheit - eine dem Gleichheitssatz genügende und Familien nicht diskriminierende Regelung und eine plausible Ermittlung des Bedarfs verlangen. Nicht das Gericht, sondern die Koalition steht freilich weiterhin vor der grundlegenden Aufgabe, die staatlichen Leistungen zu bündeln und wirksamer zu machen, kurz: alles zu tun, was würdige Arbeit schafft, von der man leben kann. Unter welcher Marke auch immer.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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