Wenn schon im Westen Deutschlands ein Drittel der Eltern neugeborener Kinder - im Osten sind es zwei Drittel - nicht verheiratet ist, sind Sorgerechtsfälle eines Tages nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Die jetzt beschlossene Reform des Sorgerechts stärkt die Rechte des leiblichen Vaters, dessen Rolle sich in den vergangenen Jahrzehnten so gründlich geändert hat wie die Rolle der Ehe und das Ansehen unehelicher Kinder. Entzogen sich die Väter früher gerne ihren Pflichten gegenüber Mutter und Kind, kämpfen sie heute oft vergeblich um ihr Sorgerecht: Wenn die Mutter es nicht will, haben sie so gut wie keine Chance.
Jetzt sollen die Väter, die wollen, auch wollen dürfen. Das ist ein Fortschritt. Das letzte Wort sollen die Familiengerichte haben, wenn sich Vater und Mutter nicht einigen können - und immer steht das Kindeswohl angeblich im Vordergrund. Es ist leicht, so zu tun, als werde das in der Praxis tatsächlich so sein.
Die Zahl der zusätzlichen Richterstellen, die nötig sind, um aus dem Gesetz wirklich eine Reform zu machen, spricht eine andere Sprache. Es ist die Sprache der Delegierung von Verantwortung. Die einzig wahre Antwort darauf: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
" im Osten sind es zwei Drittel - nicht verheiratet ist"
Marie Louise (marielouise1)
- 01.02.2013, 01:19 Uhr
Nach dem Erbrecht des nichteheliches Vaters jetzt auch noch dieses
Harm Theil (theil)
- 31.01.2013, 23:13 Uhr