15.12.2004 · Mit ihrer Forderung nach einer Verankerung des Solidarpaktes im Grundgesetz sind die ostdeutschen Politiker auf deutlichen Widerstand beim Bund gestoßen. Das Ansinnen berge Risiken in Milliardenhöhe, so der Kanzler.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Forderung ostdeutscher Politiker nach einer Verankerung des Solidarpaktes im Grundgesetz zurückgewiesen.
In einer Stellungnahme des Kanzleramtes, die der “Berliner Zeitung“ (Mittwochausgabe) vorliegt, heißt es, die ostdeutschen Länder versuchten, den Solidarpakt zu ihren Gunsten neu zu verhandeln.
Bund wird seiner Verantwortung gerecht
Auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hält die verbindliche Verankerung der Solidarpaktmittel im Grundgesetz nicht für nötig. Es sei klar, das als Verfassungsaufgabe bestehen bleibe, wirtschaftlich ungleiche Verhältnisse auszugleichen, sagte Thierse gegenüber der „Sachsischen Zeitung“.
Die von Brandenburg und Sachsen vorgeschlagene verfassungsmäßige Verankerung würde für den Bund Risiken im Milliardenbereich mit sich bringen, heißt es in dem Papier des Kanzleramtes. Der Bund werde seiner Verantwortung beim Solidarpakt II gerecht, im Interesse des Aufbaus Ost müsse aber volle Flexibilität beim Mitteleinsatz gewährleistet werden.
Ablehnung auch aus dem Bundesfinanzministerium
Auch das Bundesfinanzministerium schloß sich dieser Haltung an. In der SPD-Bundestagsfraktion stieß die Forderung der Ost-Ministerpräsidenten nach einer Solidarpakt-Klausel im Grundgesetz ebenfalls auf Ablehnung. “Wir werden das auf gar keinen Fall tun“, sagte Fraktionsvize Angelica Schwall- Düren der Zeitung. “Wir können nicht die Gelder für bestimmte Regionen im Grundgesetz festschreiben. Da gehört das nicht rein.“
Anders fiel die Reaktionen von CDU und FDP aus: “Ich habe viel Verständnis für diese Forderung“, sagte Fraktionsvize Wolfgang Bosbach. Die Bundesregierung sollte sich nicht dagegen sperren. Ernst Burgbacher, Obmann der FDP in der Föderalismuskommission, betonte: “Wenn dies zu einer Glaubensfrage bei den neuen Ländern wird, schreiben wir das ins Grundgesetz rein.“