05.09.2005 · Die „Altenpolitik“ der rot-grünen Familienministerinnen blieb ein Randthema. Renate Schmidt, seit 2002 Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde, hat sich bemüht ein „Klima der Solidarität“ zu schaffen.
Von Thomas HollDie dreifache Mutter Renate Schmidt, die nach der Bundestagswahl am 22. Oktober 2002 Nachfolgerin von Christine Bergmann als Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde, hat den Schwerpunkt ihrer Politik vor allem auf den Ausbau der Kinderbetreuung gelegt, um so der demographischen Krise in Deutschland wirksam zu begegnen und die Geburtenrate deutlich zu steigern.
Während die 61 Jahre alte Sozialdemokratin so vor allem die wachsende Kinderlosigkeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als dramatisches Problem mit diversen Medienkampagnen erfolgreich in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückte, blieb das Wirken ihres Ministeriums für die Belange der Älteren, deren Bevölkerungsanteil bis 2050 von derzeit 22 Prozent auf 37 Prozent steigen wird, indes weitgehend unbekannt.
Schmidt für „Klima der Solidarität“
Obwohl über die Konsequenzen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen und Risiken, die aus der gestiegenen Lebenserwartung erwachsen, in den vergangenen Jahren ausführlich diskutiert wurde, erschöpfte sich die rot-grüne Altenpolitik weitgehend in Appellen an Unternehmen, das Erfahrungspotential älterer Arbeitnehmer verstärkt zu nutzen, und der Förderung von Modellprojekten für altersgerechtes Wohnen oder lebenslanges Lernen.
Da der Bau von Altenheimen in die Verantwortung der Länder fällt, bleibt dem Bundesministerium nur die Förderung von Modellprogrammen für neue Formen des altersgerechten Wohnens etwa in Wohngemeinschaften oder „Mehr-Generationen-Häusern“. So investierte die Regierung in das Programm „Altenhilfestruktur der Zukunft“ etwa sieben Millionen Euro aus dem Bundesetat. Sichtbarer Ausdruck dieser mentalitätsverändernden Politik, mit der Renate Schmidt ein „Klima der Solidarität“ zwischen Alt und Jung schaffen und zugleich dem vorherrschenden Jugendkult ein Bild „des aktiven Alterns“ gegenüberstellen wollte, war die Einsetzung einer Sachverständigenkommission im Mai 2003.
Mehr Rechte durch verbessertes „Heimgesetz“
Die von Frau Schmidt beauftragten Fachleute sollten in dem 5. Altenbericht der Bundesregierung der Politik Vorschläge und Antworten zum Thema „Potentiale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft - Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“ liefern. Der am 30. August 2005 vorgestellte Bericht kommt zu dem ernüchternden Ergebnis, daß die Erwerbsquote der Menschen zwischen 55 und 64 Jahren in Deutschland nur bei 41,2 Prozent liegt. Zudem beschäftigen 41 Prozent der deutschen Unternehmen keine Arbeitnehmer mehr, die älter als 50 Jahre sind. Doch angesichts der demographischen Entwicklung müßten die Unternehmen die Möglichkeiten älterer Menschen stärker nutzen und sie verstärkt einstellen, statt den Weg der Frühverrentung weiter zu beschreiten, lautet die Forderung des Gremiums, der sich Ministerin Schmidt ausdrücklich anschloß.
Während es sich die kommunikationsstarke SPD-Politikerin Schmidt vor allem als politisches Verdienst anrechnet, einen Meinungswandel in der Öffentlichkeit über die sozialen und kreativen Fähigkeiten alter Menschen herbeigeführt zu haben, hat ihre ostdeutsche Vorgängerin Christine Bergmann vor allem Verbesserungen für gebrechliche und pflegebedürftige Bewohner von Altenheimen durchgesetzt. Mit der im Juli 2001 vom Bundesrat einstimmig beschlossenen Änderung des „Heimgesetzes“ sollten mehr Schutz und mehr Rechte für die etwa 900.000 älteren und behinderten Menschen geschaffen werden, die dauerhaft in einem Heim leben.
„Entbürokratisierung“ unbedingt notwendig
Zu den wichtigsten Änderungen des Gesetzes gehört die Stärkung der Heimaufsicht. Festgeschrieben wurde eine Kontrolle von Altenheimen, die mindestens einmal im Jahr, auch unangemeldet, stattfinden muß. Medizinische Geräte und andere technische Einrichtungen müssen ebenfalls regelmäßig geprüft, jede pflegerische Maßnahme dokumentiert werden. Das Gesetz schreibt ebenfalls detailliert vor, wie ein Vertrag zwischen dem Heimbetreiber und dem künftigen Bewohner gestaltet werden muß. Alle Leistungen und die dafür verlangten Gebühren müssen anders als früher genau und transparent aufgeschlüsselt werden.
In der Praxis indes beklagen Leiter von Altenheimen und Pflegekräfte eine drastische Zunahme von Bürokratie durch die neuen Bestimmungen und erhebliche Mehrkosten beim Personal, weil etwa eigens Qualitätsbeauftragte oder EDV-Fachleute eingestellt werden mußten. In einem „runden Tisch“ zur Verbesserung der Pflegesituation, der 2003 zusammen mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) tagte, wurde zumindest verabredet, in den nächsten Jahren das Heimgesetz so „zu entrümpeln“, daß die Pflege „entbürokratisiert“ wird.
Thomas Holl Jahrgang 1960, politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.
Jüngste Beiträge