26.06.2001 · Die Kirchen wollen das Monopol des brandenburgischen Ethik-Unterrichts brechen. Heute beginnt in Karlsruhe die Verhandlung.
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die mündliche Verhandlung über mehrere Klagen gegen das brandenburgische Schulgesetz begonnen.
Zu den Klägern gehören die katholische und die evangelische Kirche, mehrere Eltern und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie wollen erreichen, dass in Brandenburg konfessioneller Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach eingeführt wird.
Seit 1996 gibt es in Brandenburg nur das bekenntnisfreie Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) als Pflichtunterricht. Der konfessionelle Religionsunterricht ist in fast allen Bundesländern ordentliches Lehrfach. Brandenburg beruft sich auf eine Ausnahmeregelung. Die Kläger sehen in dem minderen Status des Religionsunterrichts gegenüber dem Fach LER einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Dieses schreibt in Arrtikel 7 Religionsunterricht an öffentlichen Schulen als „ordentliches Lehrfach“ vor. Derzeit kann in Brandenburg Religionsunterricht von den Kirchen nur als freiwilliges Fach angeboten werden. Schüler können sich allerdings von LER befreien lassen und den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht an der Schule besuchen.
Lehmann gegen Stolpe
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sagte kurz vor Beginn der Sitzung in Karlsruhe, er streite in erster Linie für das Fach Religionsunterricht, nicht gegen LER. Es gehe ihm darum, die Monopolstellung von LER aufzubrechen. Auch Präses Manfred Kock, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist nicht grundsätzlich gegen LER. Es dürfe aber keine „wissenschaftliche und institutionelle Abwertung des Religionsunterrichts zugunsten des Ethikunterrichts stattfinden“. Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) entgegnete, LER habe eine hohe Akzeptanz in den brandenburgischen Schulen. Religionsunterricht als Pflichtfach mache keinen Sinn, da 75 Prozent der Schüler nichts mit der Kirche zu tun hätten.
Mit einem Urteil wird erst in der zweiten Hälfte des Jahres gerechnet.