06.02.2009 · Sollte die „Schuldenbremse“ tatsächlich bis zum Sommer zustande kommen, dann ist das Leben auf Pump womöglich bald vorbei. Die Bürger müssen sich dann auf Einsparungen bis zur Schmerzgrenze oder gar Steuererhöhungen einstellen.
Von Georg Paul HeftyAnspruch und Wirklichkeit – das ist das große Thema der Föderalismusreform II. Schon bei der vorausgegangenen Föderalismusreform I ging die Gleichung nicht ganz auf, denn der Zentralismus der Parteien steht im Widerspruch zum föderativen Aufbau der Bundesrepublik. So führte die Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende wie selbstverständlich den „Bildungsgipfel“ ein, obwohl eben erst festgezurrt worden war, dass die Bildungspolitik den Ländern vorbehalten bleibe. Dazu passt, dass auch der Kern der nun vorgesehenen Verschuldungsbegrenzung von parteipolitischen Kriterien nicht frei ist.
Dass die Länder in zehn Jahren keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen, ist angesichts des bisher stetig steigenden Schuldenstandes richtig und parteiübergreifender Konsens. Dass hingegen der Bund weiterhin regelmäßig nach heutigen Maßstäben mehr als acht Milliarden Neuschulden aufnehmen darf, ist nicht von allen Parteien gewollt, sondern nur von der SPD, deren Wortführer mit der Kraft des Bundesfinanzministers aufgetreten ist, aber für den Fall der Regierungsbeteiligung seiner Partei Spielräume sichern will.
Doch wenn für den Bund die Ausnahme die Regel ist, wie lange wird dann die vorgesehene Änderung des Grundgesetzes im Fall der (späteren) Klage eines Landes vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben? Noch lautet Artikel 109 Satz 1: „Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.“ Oder soll dieser Grundsatz gestrichen werden? Droht nicht die Föderalismusreform II den verfassungsrechtlichen Stand nach der Föderalismusreform I zu untergraben? Den Kompromiss, den die heutigen Politiker gefunden zu haben meinen (endgültig entschieden ist noch nichts), wird die Politikergeneration der Jahre nach 2020 keineswegs automatisch als dauerhaft anerkennen.
Sollten die notwendigen Verfassungsänderungen im Bund und in den Ländern tatsächlich bis zum Sommer zustande kommen, dann ist das Leben auf Pump – mit Ausnahme des Bundes – tatsächlich in vermeintlich absehbarer Zeit vorbei. Die Bürger können und müssen sich dann auf das vielfache Abspecken der Landesverwaltungen einrichten. Das Verbot neuer Schulden führt nämlich in Verbindung mit dem Zwang zur Tilgung der alten Schulden zu Einsparungen bis zur Schmerzgrenze oder zu Steuererhöhungen. Es sei denn, das Land boomt.
Georg Paul Hefty Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.
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