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Schuldenbremse Heilsame Krise

 ·  Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz räumt auf mit der Illusion, dass es zwei Arten von Mathematik gebe - eine für den Hausgebrauch und eine für die Politik. Unter dem Druck der Krise wächst die Bereitschaft, sich haushaltspolitisch in die Disziplin nehmen zu lassen.

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An den umfangreichen Grundgesetzänderungen, die der Bundestag zur Verankerung der Schuldenbremse beschlossen hat, gab es einiges auszusetzen. Den einen ist der Bremsweg (bis 2020) viel zu lang, andere kritisieren, dass die neuen Haushaltsregeln die Länder zu sehr, die Kommunen dagegen überhaupt nicht bänden. Dritte haben verfassungsästhetische Bedenken gegen die neuen Artikel, weil sie unser Grundgesetz wieder ein Stück unlesbarer machten. Der Linken und Teilen der SPD ist schon der Gedanke zuwider, dass dem Gestaltungswillen der Politik irgendwelche Fesseln angelegt werden sollen.

Doch einen Grund gab es, dem Ergebnis der Föderalismuskommission II zuzustimmen, der alle Einwände schlug: Die neue Schuldenregel räumt auf mit der Illusion, dass es zwei Arten von Mathematik gebe - eine für den Hausgebrauch und eine für die Politik. Als Privatperson weiß jeder Abgeordnete, dass seine Kreditwürdigkeit von seinem regulären Einkommen abhängt. In den Parlamenten von Bund und Ländern taten unsere Volksvertreter aber über Jahrzehnte so, als gälten für den Staat andere Gesetze.

Gerade die Deutschen, die im 20. Jahrhundert drei Währungsschnitte erlebt haben, sollten es besser wissen. Noch zu Beginn der Beratungen in der Föderalismuskommission schien eine Wiederholungsgefahr so gut wie ausgeschlossen. Doch bei der Abschlusssitzung im März sah die Lage schon anders aus. Die Unsummen, die plötzlich zur Eindämmung der Finanz- und Wirtschaftskrise bereitgestellt werden mussten, haben das Bewusstsein dafür geschärft, dass auch der Staat bankrottgehen kann. Tatsächlich waren die Politiker in Bund und Ländern erst unter dem Druck der Krise bereit, sich haushaltspolitisch in die Disziplin nehmen zu lassen.

Für die Konsolidierung der Staatsfinanzen hat die Kommission damit viel erreicht; für die Weiterentwicklung und Verlebendigung des Föderalismus allerdings nichts. Weitgehend ungeschmälert bleibt die Macht der Landesregierungen, während die der Landtage weiter abnimmt. Falsch ist aber die Behauptung, mit dem Schuldenverbot für die Länder werde das Budgetrecht der Landtage abgeschafft. Dieses Recht hängt nicht an der Möglichkeit, Schulden zu machen, sondern am verantwortlichen Umgang mit den Einnahmen. Auch für die Länder gilt, dass niemand auf Dauer ungestraft über seine Verhältnisse leben kann.

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Von Klaus-Dieter Frankenberger

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