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Dienstag, 14. Februar 2012
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Schröders Gasprom-Engagement Streit über ein „Gschmäckle“

03.04.2006 ·  Die Führung der SPD hat das Gasprom-Engagement von Gerhard Schröder abermals verteidigt. Derweil errang der Altkanzler im Rechtsstreit um die Kritik an seiner neuen Funktion vor dem Landgericht Hamburg einen Sieg gegen den FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle.

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Die Führung der SPD hat den früheren Bundeskanzler Schröder (SPD) abermals gegen Vorwürfe in Schutz genommen, die wegen dessen Engagement als Aufsichtsratsvorsitzender der Betreibergesellschaft der Ostsee-Pipeline begründet worden waren. Nach dem Bekanntwerden einer Bürgschaftsentscheidung der alten rot-grünen Bundesregierung - getroffen einem interministeriellen Ausschuß am 24. Oktober 2005 - zugunsten eines Kredits, mit dem das russische Unternehmen Gasprom den Bau der Gaspipeline finanzieren sollte, hatten Politiker der Opposition beide Sachverhalte miteinander verknüpft.

Sie forderten „Aufklärung“, weil die Angelegenheit - wie der FDP-Vorsitzende Westerwelle sagte - „zum Himmel“ stinke. Das Landgericht Hamburg untersagte Westerwelle am Montag die Wiederholung seiner Äußerung, er finde es problematisch, wenn ein Bundeskanzler einer Firma einen „Auftrag“ erteile und kurz später in den Dienst dieser Firma trete. Sprecher der Bundesregierung bestätigten am Montag Äußerungen Schröders, er habe von der Bürgschaftsangelegenheit nichts gewußt. Auch SPD-Bundestagsabgeordnete äußerten, Schröders Engagement habe ein „Geschmäckle“. So wurde der niedersächsische SPD-Landesvorsitzende Duin zitiert.

„Keine Zweifel an der persönlichen Integrität“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck sagte hingegen am Montag vor einer Klausurberatung seiner Fraktion: „Es bleibt kein Geschmäckle. Ich bin der festen Überzeugung, daß Gerhard Schröder sich nichts vorzuwerfen hat.“ SPD-Generalsekretär Heil sagte nach einer Sitzung des Parteipräsidiums, in der SPD-Führung gebe es „keine Zweifel an der persönlichen Integrität von Gerhard Schröder“. Auch Wirtschaftsminister Glos (CSU) sagte: „Die Bürgschaftsgewährung ist ordnungsgemäß genehmigt worden.“

Im Streit um sein Engagement für die deutsch-russische Gaspipeline hat Altkanzler Schröder einen juristischen Sieg errungen. Das Hamburger Landgericht untersagte FDP-Chef Westerwelle bestimmte kritische Äußerungen.

CDU-Generalsekretär Pofalla hält das Verhalten Schröders für aufklärungsbedürftig, sieht jedoch einen Untersuchungsausschuß zu dieser Sache nicht als notwendig an. Die Sache sei im Präsidium nicht erörtert worden; er glaube jedoch, daß in den zuständigen Bundestagsausschüssen dazu noch Fragen gestellt würden. Die Frage eines Untersuchungsausschusses stelle sich für die CDU „ganz sicher aufgrund des überschaubaren Sachverhalts nicht“.

„Indiskutable Vermischung von Interessen“

Scharfe Kritik an Schröder übten die Grünen, sein früherer Koalitionspartner. Der Parteirat sei sich einig gewesen in der Forderung an Schröder, „den Aufsichtsratschefsessel niederzulegen,“ sagte die Parteivorsitzende Roth. Es handle sich um einen „durchaus degoutanten Vorgang“, Schröder sei der „politische Kompaß abhandengekommen, was Glaubwürdigkeit in der Politik heißt und was politische Kultur bedeutet“.

Es dürfe nicht sein, daß der „Hauptpromotor“ des Gasleitungsabkommens anschließend auf den Chefsessel wechsele, sagte Frau Roth. Das sei eine „indiskutable Vermischung von Interessen“. „Ich füge hinzu: Das ist Gerhard Schröder und nicht Rot-Grün.“ Das Bundeskanzleramt in dem interministeriellen Ausschuß nicht vertreten. Ihm gehörten Referatsleiter oder Referenten der Ministerien für Wirtschaft, der Finanzen, des Auswärtigen Amtes und des Entwicklungshilfeministeriums an.

Milliarden-Entscheidung von „unteren Ebenen“?

Mit Ausnahme von Wirtschaftsminister Clement (SPD), dessen Haus die Federführung obliege, seien die damaligen Minister Eichel (SPD), Fischer (Grüne) und Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) mit der Entscheidung persönlich nicht befaßt worden. Dem Vernehmen nach wurde auch der damalige Chef des Bundeskanzleramtes und jetzige Außenminister Steinmeier (SPD) nicht aktiv, zumal die Bürgschaftsvergabe selbst zwischen den Ministerien nicht strittig war. Am 22. September sei der Antrag auf Bürgschaft in der Arbeitsgruppe präsentiert worden - vier Tage nach der Bundestagswahl.

Auf der „Arbeitsebene“ der beteiligten Ministerien habe es keine Einwände gegeben. Am 24. Oktober - sechs Tage zuvor hatte Schröder seine Entlassungsurkunde erhalten und er war nur noch geschäftsführend im Amt - wurde die Entscheidung getroffen. Regierungssprecher Wilhelm versicherte am Montag, die spätere Bundeskanzlerin Angela Merkel sei zum fraglichen Zeitpunkt auch nicht informiert worden. Westerwelle sagte, es glaube „kein Mensch“, daß eine solche Milliarden-Entscheidung in der Bundesregierung nur von „unteren Ebenen“ behandelt würde.

Einstweilige Verfügung gegen Westerwelle bestätigt

Die Sache müsse parlamentarisch aufgeklärt werden. Im Rechtsstreit zwischen Westerwelle und Schröder bestätigte das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung gegen Westerwelle. Er hatte gesagt, er finde es problematisch, wenn ein Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag erteile und nur wenige Wochen später in den Dienst dieser Firma trete. Der Vorsitzende Richter sagte, es dürfe nicht behauptet werden, Schröder habe etwas getan, was er nicht getan habe.

Er erläuterte am Montag dann auch in seiner kurzen Urteilsbegründung, daß es sich im Fall von Westerwelles Interview um die Behauptung einer unzutreffenden Tatsache handle. Denn die Tatsache hätte ja zuvor geprüft werden können, also die Frage, ob Schröder als Kanzler einen Auftrag erteilt habe oder nicht. Der „Durchschnittsleser“ habe Westerwelles Aussage nicht als allgemeine politische Aussage verstanden, „sondern als Auftrag im engeren Sinne, also als Geschäft, das der Antragsteller in seiner Eigenschaft als Bundeskanzler abgeschlossen habe“.

Entscheidung Putin persönlich mitgeteilt

Im übrigen habe auch Westerwelle das Wort Auftrag keineswegs als eine allgemeine politische Unterstützung des Vorhabens verstanden wissen wollen. Sein Rechtsvertreter hatte angeführt, daß der russische Präsident Wladimir Putin und Schröder über das Vorhaben verhandelt hätten und Schröder seine Entscheidung, Aufsichtsratsvorsitzender für das Gaspipeline-Vorhaben zu werden, nicht etwa der Firma selbst, sondern dem russischen Präsidenten persönlich mitgeteilt habe.

Zudem überreichte Westerwelles Rechtsvertreter das Papier aus dem Haushaltsausschuß des Bundestages vom 23. März, in dem es um die Bürgschaft geht. Das Hamburger Gericht indes ließ sich nicht davon beeindrucken, daß das Verfahren über das Wochenende hinweg eine zusätzliche politische Brisanz bekommen hatte. Der dem Gericht überreichte Vermerk über Kredit und Bürgschaft spielte dort keine Rolle.

Quelle: ban./Lt./löw./F.P. / F.A.Z., 04.04.2006, Nr. 80 / Seite 1 und 2
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