Home
http://www.faz.net/-gpf-12e7a
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Montag, 13. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Schranken für die Gendiagnostik

24.04.2009 ·  Bundestag verbietet heimliche Vaterschaftstests

Artikel Lesermeinungen (0)

ami. BERLIN, 24. April. Mit den Stimmen von Union und SPD und gegen die der Grünen hat der Bundestag am Freitag ein neues Gesetz beschlossen, das genetischen Untersuchungen einen engen Rahmen setzt. Es soll den Missbrauch von Erbgutinformationen verhindern, ohne die Möglichkeit einer Diagnose und Therapie durch gentechnische Verfahren zu behindern. Im Vordergrund steht die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen, seine Daten und das Risiko einer späteren Erkrankung zu kennen. Dazu gehört auch das Recht auf Nichtwissen. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen diese Daten bei Strafe nicht erfragen und in der Regel nicht entgegennehmen. Das Gesetz stellt klar, dass heimliche Vaterschaftstests verboten sind.

Das Gendiagnostikgesetz schließe eine Gesetzeslücke, sagte Gesundheitsministerin Schmidt (SPD). Die zehnjährigen Debatten zeigten, dass es "nicht um Daten und Informationen gewöhnlicher Art" gehe. Man müsse die Persönlichkeit des Einzelnen schützen, aber auch den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Widmann-Mauz (CDU), sagte, den normierten Menschen aus dem Genkatalog dürfe es nicht geben. "Wir wollen Menschen nicht zu Risikofaktoren reduzieren". Auf Druck der Union hatte sich die Koalition darauf verständigt, vorgeburtliche Untersuchungen zu verbieten, wenn damit eine mögliche Erkrankung im Erwachsenenalter diagnostiziert werden soll.

Der FPD-Politiker Lanfermann sagte, niemand wolle den gläsernen Menschen. Er beklagte aber, die Koalition fasse die Schutzregelungen zu weit. So erschwere die gesetzliche Gleichbehandlung von diagnostischen Gentests mit jenen, die die Disposition für eine spätere Erkrankung herausfinden wollten, eine zielgenaue medizinische Behandlung. FDP und Linke enthielten sich der Stimme. Die Grünen, die der Gentechnik skeptisch gegenüberstehen, kritisierten, dass der Umgang mit der Gendiagnostik in der Forschung ungeregelt bleibe, dass Versicherungen im Einzelfall die Vorlage bekannter Testergebnisse fordern könnten. Auch reiche der Arbeitnehmerschutz nicht weit genug. Ihr eigener Gesetzentwurf wurde im Bundestag abgelehnt.

Nach dem Gesetz dürfen genetische Untersuchungen nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person dem rechtswirksam zugestimmt hat. Sie dürfen auch nur von Ärzten durchgeführt werden. Voraussetzung ist die verpflichtende genetische Beratung. Der Patient kann es sich nach einer Probenentnahme anders überlegen und auf die Entgegennahme der Analyse verzichten. Probe und Daten müssen dann vernichtet werden.

Vorgeburtliche genetische Untersuchung sind allein auf medizinische Zwecke beschränkt, also auf die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Ungeborenen vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Verboten sind pränatale Gentests auf Krankheiten, die im Erwachsenenalter ausbrechen können. Beispielhaft genannt werden Erkrankungen wie das erbliche Nervenleiden Chorea-Huntington.

Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung sind nur erlaubt, wenn die Personen, von denen eine Probe untersucht werden soll, dem zugestimmt haben. Heimliche Abstammungstests gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit 5000 Euro Strafe bedroht. Das ergänzt eine Regelung zur Klärung der Vaterschaft aus dem Vorjahr.

Im Arbeitsrecht sind genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten. Auch darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer im anderen Zusammenhang vorgenommenen Gen-Untersuchung nicht erfragen, annehmen oder verwenden. Ausnahmen gelten beim Arbeitsschutz. Niemand darf zur Teilnahme an der Untersuchung gezwungen werden, Nachteile aus einer Verweigerung dürfen nicht erwachsen.

Versicherungen dürfen bei Vertragsabschluss weder die Durchführung einer Gen-Untersuchung noch Auskünfte über durchgeführte Tests verlangen. Eine Ausnahme besteht bei Policen von mehr als 300 000 Euro oder Verträgen mit einer jährlichen Rentenzahlung von 30 000 Euro und mehr. Dann müssen die Ergebnisse bereits vorgenommener Gen-Untersuchungen vorgelegt werden. Das entspricht der heutigen Pflicht, Vorerkrankungen anzugeben. Mit dem Gesetz wird nicht verhindert, dass ein Kunde mehrere Verträge über je weniger als 300 000 Euro abschließt.

Für Zuwanderer, die Familienangehörige nachziehen lassen wollen, sind Tests dagegen zulässig, um das Verwandtschaftsverhältnis zuverlässig zu klären. Ferner wird ein neues Beratungsgremium geschaffen, die interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Gendiagnostik-Kommission. Ihr gehören Experten sowie Patientenvertreter an.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Der Fall Duisburg

Von Reiner Burger

Adolf Sauerland ist auf tragische Weise zum bekanntesten Oberbürgermeister Deutschlands geworden. Und zweifelsfrei ist der Duisburger Wahlgang ein Einschnitt in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Mehr 1 14