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Schnellverfahren in Italien Berlusconi wird vor Gericht angeklagt

15.02.2011 ·  Wegen der Sexaffäre um eine minderjährige Marokkanerin muss sich Italiens Ministerpräsident Berlusconi in einem Schnellverfahren vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihm Amtsmissbrauch und Umgang mit minderjährigen Prostituierten vor. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

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Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi muss sich wegen der Sexaffäre um eine minderjährige Prostituierte in einem Schnellverfahren vor Gericht verantworten. Die Anklagepunkte lauten auf Amtsmissbrauch und Umgang mit minderjährigen Prostituierten. Das entschied die Ermittlungsrichterin Cristina Di Censo am Dienstag in Mailand auf Antrag der Staatsanwälte. Der Prozess soll am 6. April in Mailand beginnen. Drei Richterinnen sind ausgewählt, über das Schicksal Berlusconis zu entscheiden.

Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Die Opposition fordert Berlusconis Rücktritt. Er solle damit dem Land einen Regierungschef vor Gericht ersparen. Auch am Wochenende hatten Hunderttausende Frauen auf Demonstrationen Berlusconis Abgang gefordert. Amtsmissbrauch wird dem 74 Jahre alten Medienmogul vorgeworfen, weil er im Mai des vergangenen Jahres die damals 17 Jahre alte Marokkanerin „Ruby“ alias Karima El-Marough persönlich vor dem Gefängnis bewahrt haben soll.

Berlusconi hatte dies selbst bestätigt, den Vorwurf des Amtsmissbrauchs jedoch zurückgewiesen. Vielmehr habe er so handeln müssen, um einen „diplomatischen Zwischenfall“ zu vermeiden in der Annahme, bei Ruby handele es sich um die Nichte des damaligen ägyptischen Staatschefs Husni Mubarak. Seine Anwälte wollen Beweise dafür haben, dass Berlusconi dies glauben musste. Der Anklagepunkt des Umgangs mit minderjährigen Prostituierten stützt sich vor allem auf abgehörte Telefongespräche.

„Ausreichend Beweise“

Auch hier geht es um die Marokkanerin, die „Ruby Rubacuori“ (Ruby Herzensdieb) genannt wird. Sie soll zusammen mit anderen Prostituierten bei wüsten Partys in Berlusconis Villa San Martino in Arcore bei Mailand mitgemacht haben. Sie selbst soll in den Telefonmitschnitten gesagt haben, sie sei schon im Alter von 16 Gast des Ministerpräsidenten gewesen. Öffentlich hatten beide - sowohl Berlusconi als auch das Mädchen - stets abgestritten, miteinander Sex gehabt zu haben.

Für die beiden Anklagepunkte Amtsmissbrauch und Umgang mit minderjährigen Prostituierten gebe es ausreichend Beweise, begründete die Ermittlungsrichterin ihre Zustimmung zu dem beantragten Schnellverfahren gegen Berlusconi. Die Geschädigten in dem Verfahren seien in punkto Amtsmissbrauch das italienische Innenministerium und im Hinblick auf den Vorwurf des Umgangs mit minderjährigen Prostituierten die junge Marokkanerin.

Amtsmissbrauch wird mit bis zu zwölf Jahren Gefängnis bestraft, Umgang mit minderjährigen Prostituierten mit höchstens drei Jahren Haft. Das Mitte-Rechts-Regierungslager zeigte sich nicht überrascht von der Mailänder Entscheidung. Berlusconi selbst hatte mehrfach geklagt, er werde von „linken“ Staatsanwälten und Richtern verfolgt, die ihn aus dem Amt jagen wollten. Außerdem hält er die Mailänder Justiz für nicht zuständig in dieser Sache. Ähnlich sah dies unlängst auch die Abgeordnetenkammer in Rom, die es den Mailänder Staatsanwälten daraufhin verweigerte, die Büros von Berlusconis „Kassenwart“ auf brisantes Material zur Ruby-Affäre hin durchsuchen zu dürfen. „Das Minister-Gericht hat gesetzlich das Recht, eben die Ermittlungen zuerst durchzuführen, die im aktuellen Fall unrechtmäßig von der Mailänder Staatsanwaltschaft vorgenommen wurden“, erklärte hierzu am Dienstag Alfonso Papa, Mitglied einer parlamentarischen Rechtskommission von Berlusconis Regierungspartei „Volk der Freiheit“ (PdL). „Dem Bürger und Regierungschef Silvio Berlusconi ist damit ein Grundrecht des italienischen Gesetzes versagt worden“, so Papa.

Berlusconis Anwalt: Frauen erwünscht und manchmal auch angenehm

Berlusconis Anwalt Pietro Longo kommentierte die Entscheidung der Richterin unaufgeregt: „Das ist das, was die Staatsanwälte verlangt haben“, sagte Longo. Es sei im Übrigen bestens, dass drei Frauen das Gericht bildeten: „Frauen sind erwünscht und manchmal auch angenehm.“ Gegen Berlusconi waren in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren angestrengt worden. Die Mehrheit im Parlament hatte ihm allerdings einen juristischen Schutz vor mehreren Prozessen verschafft. Im Januar entzogen ihm die höchsten Richter nun den wichtigsten Teil dieser „Quasi-Immunität“ gegen Gerichtsverfahren. Das bedeutet vor allem, dass es jetzt ein Richter ist und nicht der Regierungschef selbst, der darüber entscheidet, ob Berlusconi wegen seiner Amtsgeschäfte nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen muss.

Berlusconi selbst hatte in der vergangenen Woche noch noch das von den Staatsanwälten beantragte Schnellverfahren als gezielte Verleumdungskampagne der Medien zurückgewiesen. Er sieht sich als Zielscheibe einer ihm feindlich gesinnten Justiz. Am 28. Februar wird der Mediasetprozess wieder aufgenommen, am 11. März das Bestechungsverfahren um den ehemaligen Berlusconi-Anwalt David Mills. In einem Fall geht es um Steuervergehen beim Verkauf von Filmrechten, bei denen Berlusconi und sein Konzern mindestens 470 Millionen Euro schwarz in Übersee verdient haben sollen. Dem britischen Anwalt Mills soll Berlusconi 1998 insgesamt 600.000 Dollar (443.000 Euro) bezahlt haben, damit dieser in Prozessen gegen seinen Medienkonzern falsch aussagt.

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Von Markus Bickel

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