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Schmiergeld-Prozeß „Pfahls nur ausführendes Rad am Wagen“

26.07.2005 ·  Im Prozeß gegen den früheren Staatssekretär hat der ehemalige Außenminister Kinkel (FDP) ausgesagt. Die Entscheidungen über das Panzergeschäft mit Saudi-Arabien seien auf höchster politischer Ebene ohne Einfluß von Pfahls gefallen.

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Im Prozeß gegen den früheren Staatssekretär im Verteidigungsministerium Ludwig-Holger Pfahls hat der ehemalige Bundesaußenminister Klaus Kinkel (FDP) den Angeklagten als „nur ausführendes Rad am Wagen“ bezeichnet. Auch der frühere Finanzminister Theo Waigel (CSU) hat vor dem Landgericht Augsburg ausgesagt. Beide Politiker bestritten, daß der Angeklagte bei den Panzer-Lieferungen, die im Mittelpunkt des Verfahrens stehen, maßgeblichen Einfluß hatte.

Die Entscheidungen über das Panzergeschäft mit Saudi-Arabien seien vorher schon auf höchster politischer Ebene gefallen, sagte Kinkel. Der FDP-Politiker, der zur Zeit der Panzerlieferungen Justizminister war, sagte: „Da war Herr Pfahls nicht derjenige, der etwas zu sagen hatte.“

Richter: „Ungebührliches Verhalten“

Mit einem Eklat hatte die Vernehmung Kinkels im Korruptionsprozeß begonnen. Richter Maximilian Hofmeister erteilte dem FDP-Politiker zunächst eine scharfe Rüge, weil er bei seiner Zeugenaussage den Gerichtssaal wegen des starken Medienaufgebots erst mit Verzögerung betreten hatte. Hofmeister nannte das Verhalten Kinkels „ungebührlich“ gegenüber dem Gericht, worauf es zu einer lebhaften Auseinandersetzung kam.

Kinkel beschwerte sich seinerseits, daß er als Zeuge geladen wurde, da er bereits schriftlich erklärt habe, daß er nichts sagen könne, was er für „weiterführend halte“. Hofmeister erwiderte kühl, dies müsse der Zeuge dem Gericht überlassen. Als schließlich auch noch während der Zeugenaussage das Handy des FDP-Politikers klingelte, sagte Hofmeister nur kurz und trocken: „Paßt“ und maßregelte den Zeugen: „Sie sind hier vor Gericht. Da gelten andere Regeln als in den Gremien, in denen Sie sich sonst bewegen.“

„Keine Böswilligkeit des Gerichts“

Kinkel hatte zuvor noch einmal deutlich gemacht, daß er an der entscheidenden Sitzung des Bundessicherheitsrates, bei der über die Panzerlieferung entschieden wurde, nur zeitweise teilgenommen habe. Er habe auch nicht mit darüber abgestimmt. Er halte es für unangemessen, sich dafür sieben Stunden in den Zug setzen zu müssen, um nach Augsburg zu kommen. Der Richter erwiderte: „Sie sind nicht der erste, der ungehalten ist, daß er hier nach Augsburg kommen muß. Wir sind das schon einigermaßen gewöhnt.“ Die Vorladung sei nicht Ausdruck einer „Böswilligkeit“ des Gerichts.

Die Anklage wirft Pfahls Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor, da er 1991 den Export von 36 Fuchs-Panzern an Saudi-Arabien aus den Beständen der Bundeswehr gegen den Widerstand des Heeres eingefädelt habe. Pfahls hat zwar vor Gericht eingestanden, vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber Geld bekommen zu haben. Er bezeichnete das allerdings lediglich als Bezahlung für Lobby-Arbeit und beruft sich darauf, daß der Bundessicherheitsrat die politische Entscheidung getroffen habe, die Fahrzeuge, darunter zehn Spürpanzer, auszuführen; er habe diese Vorgabe als beamteter Staatssekretär nur vollzogen. Folgt das Gericht dieser Argumentation, käme lediglich eine Verurteilung wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme statt des strengeren Tatbestands der Bestechlichkeit in Betracht.

Waigel: Keine rechtlichen Hindernisse

Waigel sagte, der Panzer-Export sei im Bundessicherheitsrat einvernehmlich beschlossen worden. Man habe keine rechtlichen Hindernisse im Kriegswaffenkontrollgesetz gesehen, sondern habe den Export trotz Bedenken des Auswärtigen Amtes mit dem „vitalen Interesse“ Deutschlands begründet. Angesichts der damaligen Situation mit dem ersten Golfkrieg sei die Entscheidung angemessen gewesen, denn die Vereinigten Staaten hätten Deutschland wegen seiner Zurückhaltung stark angegriffen, sagte Waigel.

Bei der Umsetzung des Beschlusses hätte nach seiner Auffassung allenfalls der damalige Bundesverteidigungsminister Gerhard Stoltenberg (CDU) einen gewissen Ermessensspielraum gehabt, nicht aber dessen Staatssekretär.

Am 2. August soll der frühere Außenminister Genscher, am 3. August der frühere Bundeskanzler Kohl befragt werden.

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