20.04.2010 · Ein nationales Stipendienprogramm, über das an diesem Mittwoch das Kabinett beraten wird, soll es ermöglichen, künftig mehr Studenten zu fördern. Beim Bafög werden nach F.A.Z.-Informationen die Bedarfssätze erhöht und die Altersgrenze für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben.
Von Heike Schmoll, BerlinDie Bundesregierung will mit einem nationalen Stipendienprogramm den Hochschulen künftig die Möglichkeit eröffnen, bis zu acht Prozent ihrer Studenten zu fördern. Das geht aus einer Gesetzesvorlage hervor, über die an diesem Mittwoch das Kabinett beraten wird. Auch Änderungen zum Bafög-Gesetz sollen Gegenstand der Beratungen sein. Beide Entwürfe liegen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung exklusiv vor.
Bisher werden nur zwei bis drei Prozent der Studenten durch Stipendien gefördert, die zum großen Teil aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Langfristig soll der Anteil der Stipendiaten nach dem Willen der Bundesregierung auf zehn Prozent anwachsen. Flankiert werden soll das Stipendiensystem durch eine Anhebung der Freibeträge und der Bedarfssätze beim Bafög. „Niemand muss aus finanziellen Gründen auf eine qualifizierte Ausbildung verzichten. Dies stellt der Dreiklang aus Bafög, Stipendien und Bildungsdarlehen sicher“, sagte Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) und wies darauf hin, dass auf diese Weise noch mehr Schulabgänger ermutigt werden sollten, in eine möglichst hochwertige Ausbildung zu investieren.
Im nationalen Stipendienprogramm sollen Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich durch die Hochschulen nach Begabung und Leistung einkommensunabhängig vergeben werden. Eine Förderung durch weitere Stipendien ist allerdings ausgeschlossen. Bis zu dieser Höhe soll das Stipendium auch beim Bafög anrechnungsfrei bleiben. Die leistungsbezogene Vergabe orientiert sich nicht nur an den Noten, sondern auch an den Hindernissen, die ein Student zu überwinden hatte, sowie an dessen gesellschaftlichem Engagement.
Gelder von Wirtschaft, Stiftungen und Privatpersonen
Die Mittel für die Stipendien sollen je zur Hälfte aus privaten und öffentlichen Mitteln aufgebracht, der öffentliche Anteil von 150 Euro jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden. Die Grundlage für das Stipendienprogramm bilden Mittel, die nichtstaatliche Akteure (Wirtschaft, Stiftungen, Privatpersonen) den Hochschulen für die Vergabe von Stipendien zur Verfügung stellen. Sie werden keinen Einfluss auf die Auswahl der Stipendiaten ausüben oder gar Verpflichtungen für ein späteres Arbeitsverhältnis mit dem Stipendium verbinden.
Die privaten Fördermittel werden durch staatliche im Verhältnis 1:1 erhöht. Die Hochschulen sollen die privaten Stipendienmittel einwerben, was sie zu einer starken Vernetzung mit ihrem regionalen Umfeld zwingt. Die Hochschulen haben darüber hinaus die Aufgabe, die Stipendiaten auszuwählen, die Stipendien auszuzahlen und zu prüfen, ob die Leistung des Stipendiaten die Fortzahlung des Stipendiums während der bewilligten Dauer rechtfertigt.
Die Stipendiendauer, die von der jeweiligen Hochschule festgelegt wird, soll sich an der Regelstudienzeit im jeweiligen Fach orientieren. Das Stipendium kann auch ins Ausland mitgenommen werden; bei einem Hochschulwechsel im Inland wird es ein Semester lang fortgezahlt (falls solange oder darüber hinaus bewilligt). Bei der Förderung von bundesweit 8 Prozent der Studenten in der Endausbaustufe liegen die Kosten für Stipendien für Bund und Ländern jeweils bei etwa 150 Millionen Euro im Jahr.
Bafög: Höhere Bedarfssätze, angehobene Altersgrenze
Mit der neuen Bafög-Regelung werden die Bedarfssätze um zwei Prozent angehoben, die Sozialpauschalen an die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge angepasst und die private Altersvorsorge durch staatlich geförderte Riester-Renten anrechnungsfrei gestellt. Die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren für Masterstudiengänge wird auf 35 Jahre angehoben.
Damit wird Bachelor-Absolventen die Möglichkeit gegeben, länger Berufserfahrung zu sammeln, ohne ihren Förderanspruch für einen Masterstudiengang zu verlieren. Die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung soll erleichtert werden. Künftig verschiebt sich die Altersgrenze genau um die Zeit, in der Auszubildende ihr Kind erzogen haben und nur bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig waren. Bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund innerhalb der ersten drei Semester wird künftig Förderung mit je hälftigem Zuschuss und zinslosem Staatsdarlehen für die gesamte Dauer der für den neuen Studiengang maßgeblichen Regelstudienzeit gewährt.
Toll, ich wusste garnicht wie vielseitig "Sparen" aussehen kann
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 20.04.2010, 19:46 Uhr
Sparen ist ein Fremdwort fuer Politiker
Leo Bronstein (juvog)
- 20.04.2010, 22:04 Uhr
Bafög, Stipendien, etc.
L Lustig (dcba)
- 20.04.2010, 23:37 Uhr
Noch mehr studenten = noch mehr studienabbrecher
Ottmar Heinrich (HeadCup)
- 20.04.2010, 23:40 Uhr
es ist doch wie immer...
pa nder (p.ander)
- 20.04.2010, 23:47 Uhr
Heike Schmoll Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
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