Zum Opferfest erlässt der saudische König gewöhnlich Verbrechern die Strafe. Eine Verbrecherin ist für die strenge saudische Justiz auch das 19 Jahre alte „Mädchen von Qatif“. So heißt in der Presse die junge Frau, die vor mehr als einem Jahr von sieben Männern verschleppt und vergewaltigt worden war.
Als das geschah, war sie in der Begleitung eines Mannes gewesen, der nicht mit ihr verwandt und auch nicht ihr Ehemann war. Wegen dieses Verstoßes gegen die in Saudi-Arabien vorgeschriebene Geschlechtertrennung wurde sie vor einem Jahr knappen in erster Instanz zu 90 Peitschenhieben verurteilt. Die jugendlichen Vergewaltiger erhielten Haftstrafen von zwei bis sieben Jahren.
Strafe auf 200 Peitschenhiebe erhöht
Das „Mädchen von Qatif“, dessen Name bis heute nicht bekannt ist, legte Berufung ein, worauf das Gericht die Strafe am 14. November auf 200 Peitschenhiebe erhöhte und dazu noch eine Haftstrafe von sechs Monaten verhängte.
Als Grund gaben die Richter in Qatif an, dass sich das Mädchen in unerlaubter männlicher Gesellschaft befunden habe. Nur deswegen sei auch die Vergewaltigung möglich gewesen. Drastisch erhöht worden sei die Strafe als Reaktion darauf, dass die Frau über mit der Hilfe der Presse das Gericht beeinflussen wollte. Ihr Anwalt Abdurrahman al Lahim verlor deswegen sogar seine Lizenz.
Machtkampf mit den konservativen Religionsgelehrten
Es hätte noch schlimmer kommen können. Denn die junge schiitische Muslima aus Qatif hatte den Rechtsweg noch nicht ganz ausgeschöpft. Die nächste Instanz wäre das Appellationsgericht in der Hauptstadt Riad gewesen. Dem sitzt der Richter Ibrahim Bin Salih Al Chudairi vor.
Er hatte in einem Interview mit der Zeitung „Okaz“ am 27. November gesagt, er hätte die junge Frau zum Tode verurteilt. König Abdullah kam ihm nun zuvor, hob das Urteil gegen die Frau auf und ordnete an, dem Anwalt die Lizenz zurückzugeben.
Mutmaßlich provoziert er damit einen neuen Machtkampf mit den konservativen Religionsgelehrten und der von ihnen dominierten Justiz. Erst im Oktober hatte Abdullah angeordnet, das Justizwesen, umzugestalten und zu modernisieren.
Nicht an die Geschlechtertrennung gehalten
Zu den mächtigen konservativen Religionsgelehrten gehört Justizminister Muhammad Al Scheich, ein Nachkomme von Ibn Abdalwahhab, dem Begründers des wahhabitischen Islams. Der Justizminister versuchte nun aus der Not, in die er geraten war, eine Tugend zu machen, und sagte der saudischen Zeitung „Al Dschasira“, der König habe das Urteil ja nicht angezweifelt, sondern lediglich das Leid der Verurteilten gemildert. Abdullah habe im öffentlichen Interesse das Recht zu Gnadenerlassen - er wollte damit andeuten, dass das Urteil nicht falsch sei.
Ende November hatte sein Ministerium zwei Texte ins Internet gestellt, in denen behauptet wurde, die junge Frau habe ihr unzüchtiges Verhalten gestanden. Sie habe auch zugegeben, vor ihrer Verschleppung unbekleidet im Wagen des Mannes gewesen zu sein. Es sei bedauerlich, dass die Presse Partei für die junge Frau ergriffen habe. Zudem trat ein Beamter des Justizministeriums im saudischen Fernsehen auf und sagte, die Frau trage selbst die Schuld an ihrer Vergewaltigung, weil sie sich nicht an die vorgeschriebene Geschlechtertrennung gehalten habe.
Druck von Menschenrechtsorganisationen
Die junge Frau, die die Sympathien der saudischen Öffentlichkeit gewonnen hatte, sollte dämonisiert und diskreditiert werden. Die meisten Saudis glaubten nämlich ihre Darstellung, nach der sie, nun verheiratet, mit ihrem früheren Verlobten unterwegs war, der ein gemeinsames Bild von beiden besaß. Während ihres Treffens wollte er ihr das Foto überlassen. Die junge Frau sah dabei die Chance, von ihm nicht länger erpresst zu werden.
Nach dem zweiten Urteil am 14. November wandte sich der Anwalt Lahim an die saudische Menschenrechtsorganisation, das „Mädchen von Qatif“ mit einem Gnadengesuch an den König. Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ schaltete sich ein und der amerikanische Präsident Bush protestierte bei König Abdullah.
Der Monarch habe aber trotz des internationalen Interesses an dem Fall völlig unabhängig entschieden und sich nicht durch das Ausland drängen lassen, sagte jetzt Mufleh al Qahtani von der saudischen Menschenrechtsgesellschaft. Unklar war am Montag nur noch, ob auch ihrem früheren Verlobten die Peitschenhiebe erlassen worden sind.