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Sachsen-Anhalt Verfassungsklage gegen Gentechnik-Gesetz angekündigt

28.03.2005 ·  Das Land Sachsen-Anhalt hat angekündigt, gegen das erste Gentechnik-Gesetz eine Verfassungsklage einzureichen. Das Regelwerk verstoße gegen Rechte der Bauern ebenso wie gegen EU-Richtlinien.

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Sachsen-Anhalt, das sich als Vorreiter der Biotechnologie in Deutschland sieht, wird Verfassungsklage gegen das erste Gentechnik-Gesetz einreichen. Es sei damit zu rechnen, daß die Klage im April auf den Weg gebracht wird, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Minister Horst Rehberger (FDP) will dazu nach Ostern Einzelheiten bekannt geben.

Das im November beschlossene Regelwerk ist nach Ansicht von Rehberger ein Gesetz zur Verhinderung der Gentechnik. Es verstoße gegen die Rechte der Bauern, die zugelassene gentechnisch veränderte Sorten nicht anbauen könnten. Außerdem widerspreche es Vorgaben der Europäischen Union, wonach der Anbau von herkömmlichen und gentechnisch veränderten Sorten nebeneinander möglich sein müsse.

Anbau von Genmais ausgeweitet

Das erste Gentechnikgesetz war im November vom Bundestag beschlossen worden. Umstritten bei den Landwirten ist besonders die umfassende Haftung für gentechnische Verunreinigungen herkömmlich bestellter Felder durch Pollenflug. Das im März 2005 im Bundestag verabschiedete zweite Gentechnikgesetz sieht lediglich Verfahrenserleichterungen unter anderem zur Information über die Lage der Agrarflächen mit gentechnischem Ackerbau vor.

Unterdessen wird in Deutschland in diesem Jahr deutlich mehr genmanipulierter Mais angebaut als beim ersten Großversuch im Vorjahr. Nach Angaben des koordinierenden Vereins InnoPlanta haben etwa 50 Landwirte und Institutionen für den neuen Erprobungsanbau 1000 Hektar Fläche angemeldet. Die gut 100 Standorte befinden sich in zehn Ländern, vor allem in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Bayern. Der Genmais ist gegen den Schädling Maiszünsler - ein Insekt - resistent.

Der bundesweit erste großflächige Erprobungsanbau von Genmais umfaßte im Vorjahr 300 Hektar an 29 Standorten in sieben Bundesländern. Dabei waren Wissenschaftler zu der Erkenntnis gekommen, daß sich genveränderte und herkömmliche Sorten nicht kreuzen, wenn die Felder mindestens 20 Meter Abstand haben. Der Versuch hatte seinerzeit starke Proteste von Natur- und Verbraucherschützern ausgelöst - auch weil die Standorte aus Angst vor Zerstörung zumeist geheimgehalten worden waren.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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