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S-Bahn-Mord in München Härtere Strafen?

14.09.2009 ·  Es ist ebenso üblich wie verfrüht, schon kurz nach einem Gewaltverbrechen wie jetzt in München eine Verschärfung der Gesetze zu fordern. Doch die eigentliche Frage lautet: Was wird aus dem Staat, wenn man sich im öffentlichen Raum nicht mehr sicher fühlen kann?

Von Reinhard Müller
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Es ist ebenso üblich wie verfrüht, schon kurz nach einem Gewaltverbrechen eine Verschärfung der Gesetze zu fordern. Hätte tatsächlich eine Höchstjugendstrafe von 15 Jahren oder die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende den Mord von München verhindert? Andererseits erwarten bei solchen Anlässen viele von der Politik, dass sie sich Gedanken über den rechtlichen Rahmen macht.

Zweifellos soll das Strafrecht auch abschrecken; und zweifellos gibt es eine Tendenz der Gerichte, junge Erwachsene, die Auto fahren, wählen und Kriegsdienst leisten dürfen, als unreif anzusehen, um das Jugendstrafrecht anwenden zu können. Doch das Strafrecht reagiert vor allem. Die Opfer haben von einer härteren Strafe nicht allzu viel.

Die Frage lautet: Wie kann es sein, dass man in der wohlhabenden „heimlichen Hauptstadt“ Deutschlands am helllichten Tag auf diese Weise zum Opfer werden kann? Und das ist kein Einzelfall. Was wird aus dem Staat, aus der „öffentlichen Sache“, wenn man sich im öffentlichen Raum nicht mehr sicher fühlen kann? Hier ist jeder Einzelne gefragt.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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