14.12.2005 · Der einstige Manager des russischen Ölkonzerns Yukos, Platon Lebedjew, verbüßt seit Mitte Oktober jenseits des Polarkreises eine achtjährige Haftstrafe. In einem schriftlichen F.A.Z.-Interview zeichnet er ein trostloses Bild von der Lage in Rußland.
Von Reinhard VeserPlaton Lebedjews Antwort auf eine lange Frage besteht aus einem Wort: „Haben Sie noch Hoffnung, daß Rußland unter Präsident Putin oder einem von ihm aufgebauten Nachfolger wieder in Richtung einer liberalen Demokratie gehen kann?“ - „Nein.“ Der einstige Manager des zerschlagenen russischen Ölkonzerns Yukos, der als Vertrauter des Vorstandsvorsitzenden Michail Chodorkowskij galt, verbüßt seit Mitte Oktober jenseits des Polarkreises im Straflager OG 98/3 nahe der Siedlung Charp am Nordende des Urals, fast 2000 Kilometer nordöstlich von Moskau, eine achtjährige Haftstrafe.
In einem schriftlichen Interview mit dieser Zeitung zeichnet er ein trostloses Bild von der Lage in Rußland, dessen Machthaber nicht nur „politisch zynisch, sondern auch kriminell“ seien. „Was überwiegt, ist schwer zu sagen.“ Als eigentlichen Grund für die Zerschlagung von Yukos, der bis vor zwei Jahren der größte Ölkonzern Rußlands war, gibt Lebedjew „gewöhnlichen Diebstahl“ an. Wenn das Vorgehen gegen Yukos am Anfang noch politisch motiviert gewesen sei, so sei es später nur noch darum gegangen „Geld in verschiedene Taschen zu verteilen“.
Schlechter Gesundheitszustand
Lebedjew ist herzkrank und leidet an chronischer Hepatitis. Nach Angaben seines Anwalts Jewgenij Baru schließt Lebedjews Gesundheitszustand nach russischen Gesetzen eigentlich eine Verschickung in ein Straflager wie das von Charp aus, wo die Temperaturen in dieser Jahreszeit auf bis zu 50 Grad unter Null sinken können und es zudem keine Möglichkeit einer angemessenen medizinischen Versorgung gebe. Am Montag sollte vor einem Moskauer Gericht die Anhörung zu einer Beschwerde der Anwälte gegen die Verschickung nach Charp stattfinden. Sie wurde aber auf den 26. Dezember verschoben, weil der Vertreter der staatlichen Gefängnisverwaltung FSIN nicht erschienen war. Zugleich sehen sich die Anwälte Lebedjews und Chodorkowskijs einer Klage der Gefängnisverwaltung ausgesetzt, weil sie sich auf einer Pressekonferenz im August angeblich falsche Angaben über die Haftbedingungen ihrer Mandanten gemacht hätten. Daß zum ersten Termin in dieser Sache am kommenden Montag ein FSIN-Vertreter erscheint, ist zu erwarten.
Mit der Verhaftung Lebedjews in einem Moskauer Krankenhaus Anfang Juli 2003 begann die Yukos-Affäre. Die Festnahme wurde als Warnung an den Vorstandsvorsitzenden Chodorkowskij verstanden, dem politische Ambitionen und finanzielle Unterstützung der Opposition gegen den Kreml nachgesagt wurden. Im Oktober 2003 wurde dann auch Chodorkowskij, damals noch der reichste Mann des Landes, verhaftet. Schon damals wurde in den wenigen kremlkritischen Zeitungen die Vermutung geäußert, es gehe nicht nur um die Ausschaltung eines potentiellen Konkurrenten der derzeitigen Hausherrn im Kreml, sondern auch darum, ihrer Macht langfristig eine wirtschaftliche Basis zu verschaffen - oder sie einfach zu versilbern.
„Überfluß an Öldollars“
Als möglicher Nutznießer wurde stets der staatliche Ölkonzern Rosneft genannt, dessen Aufsichtsrat von einem Vertrauten Putins mit Geheimdiensvergangenheit geführt wird. Ende 2004 hat Rosneft das zwangsversteigerte Herzstück des Yukos-Konzerns, den Ölförderer Yuganskneftegas, erworben. Ursprünglich sollten anschließend Rosneft und der Gaskonzern Gasprom, für den der frühere Bundeskanzler Schröder nun arbeiten soll, fusioniert werden. Dieses Vorhaben scheiterte aber einem Streit verschiedener Fraktionen im Kreml, wo in Putins Umgebung ehemalige Geheimdienstler und Weggefährten des Präsidenten aus dessen Zeit in der Petersburger Stadtverwaltung miteinander konkurrieren.
Der inhaftierte Ölmanager Platon Lebedjew verfolgt nach Angaben seines Anwaltes Jewgenij Baru auch im Straflager das politische Geschehen in Rußland aufmerksam, soweit es ihm möglich ist. Zum gegenwärtigen Aufschwung der russischen Wirtschaft meint er, es gebe keine wirkliche wirtschaftliche Entwicklung, sondern nur einen „Überfluß an Öldollars“, der nicht richtig genutzt werde: „Wir schwätzen über irgendeine Entwicklung, aber statt dessen werden die Öldollars dort aufbewahrt, wo die Dollars gedruckt werden. Diese Macht glaubt sich selbst nicht, sie glaubt anderen nicht, sie verdächtigt alle.“ Die zusätzlichen Haushaltseinnahmen des russischen Staates „entsprechen in etwa dem, was bei Yukos gestohlen wurde“. Lebedjew warnt: „Wenn wir nach den Regeln der Verbrecherwelt leben, wird alles, was in Rußland angehäuft wurde, sehr schnell zerfließen. Wir alle, die Regierung eingeschlossen, können uns in Armut wiederfinden, mit ewig löchrigen Taschen.“
Yukos-Fall typisch für Rußland
Lebedjew bezeichnete den Yukos-Fall als typisch für die Lage in Rußland: „Einerseits gibt es eine geltende Verfassung und Gesetze, andererseits werden offenkundig unrechtmäßige, verbrecherische Entscheidungen getroffen, die gesetzliche Kraft bekommen haben.“ Gegen seine Verurteilung will er sowohl vor dem Obersten Gericht Rußlands als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen. Auf die Frage, weshalb er vor ein weiteres russisches Gericht ziehe, antwortete er: „Ich glaube an die Zukunft Rußlands, und das heißt auch seiner Gerichtsbarkeit. Ich versuche, ihr nach meinen Kräften zu helfen, kompetent, unabhängig und unparteilich zu werden.“
Zu seinen Aussichten für das Verfahren in Straßburg äußerte sich Lebedjew optimistisch. Wegen der zahlreichen Verstöße gegen russisches Recht in seinem Fall zweifle er nicht an einer Entscheidung zu seinen Gunsten: „Die derzeitigen russischen Machthaber bringen es nicht nur fertig, die Menschenrechte zu brechen, sondern ignorieren sogar Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts, die für sie natürlich vollkommen verbindlich sind.“ Aus dem gleichen Grund hält er es für möglich, daß Rußland der Straßburger Entscheidung nicht folgen werde: „In unseren fabrizierten Fällen haben die russischen Machthaber mit beneidenswerter Halsstarrigkeit, die fast an Unzurechnungsfähigkeit grenzt, schon mehrmals internationalen Verpflichtungen verletzt, und das nicht nur bezüglich der Menschenrechte.“
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