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Rote Armee Fraktion Brigitte Mohnhaupt kommt vorzeitig frei

12.02.2007 ·  Die Entscheidung, die früherer Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft auf Bewährung zu entlassen, ist teils auf Kritik gestoßen, da die Verurteilte bisher keine Reue zeige. Mohnhaupt gilt als „Kopf“ der „zweiten Generation“ der RAF.

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Die zu lebenslanger Haft verurteilte frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt wird auf Bewährung entlassen und darf die Justizvollzugsanstalt im bayerischen Aichach am 27. März verlassen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag entschieden.

Die heute 57 Jahre alte Mohnhaupt gehörte in den Jahren von 1977 bis zu ihrer Festnahme 1982 zur Führungsebene der terroristischen „Rote Armee Fraktion“ (RAF). In der Begründung des Gerichts heißt es: „Der Senat hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann.“ Es gebe keine Anhaltspunkte für eine „fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten“. Als Bewährungszeit setzte das Gericht fünf Jahre an. In dieser Zeit gelten für Mohnhaupt Meldeauflagen bezüglich ihres Wohnsitzes und ihrer Arbeitsstelle.

„Kein Wort der Entschuldigung“

Das hatten zuvor schon die Bundesanwaltschaft und psychiatrische Gutachten festgestellt und eine Freilassung befürwortet. Laut einem der Gutachten gilt die lange als RAF-Hardlinerin eingestufte Mohnhaupt mittlerweile nicht mehr als rückfallgefährdet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat sie zwar der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele abgeschworen, lässt aber ein Wort der Entschuldigung an die Angehörigen der Opfer vermissen.

Video: Mohnhaupt bald in Freiheit

Anders als ihr damaliger Komplize Christian Klar hat Mohnhaupt keinen Antrag auf Begnadigung durch den Bundespräsidenten gestellt. Das Gericht hat in dem Beschluss klargestellt: „Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung.“

Stoiber und Beckstein kritisieren Beschluss

Bundesjustizminister Brigitte Zypries wollte den Beschluss nicht kommentieren. Ihre Sprecherin verwies darauf, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Haftentlassung erfüllt seien. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber kritisierte den Beschluss und verlangte eine Entschuldigung Mohnhaupts bei den Familien der Opfer. Wie sein Innenminister Günther Beckstein forderte er die ehemaligen Terroristen zudem dazu auf, bei der Aufklärung der noch immer ungeklärten Verbrechen der RAF mitzuwirken.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil betonte, das Gericht habe keine politische Entscheidung getroffen. Zugleich rief er Mohnhaupt zur Reue den Opfern gegenüber auf. Die Gewerkschaft der Polizei erinnerte an die Opfer der RAF. (Siehe auch: Reaktionen: „Einfach nicht nachvollziehbar“)

Bundesanwalt: Mohnhaupt kommt nicht unvorbereitet in Freiheit

Mohnhaupt selbst erhielt die Nachricht von ihrer bevorstehenden Freilassung am Montagmorgen in der Justizvollzugsanstalt im bayerischen Aichach per Fax, wie dessen Leiter, Wolfgang Deutschl, der Nachrichtenagentur AP sagte. Zu ihrem möglichen Entlassungstermin sagte er, es werde versucht, „es ruhiger angehen zu lassen“.

Mohnhaupt wird nach Angaben der Bundesanwaltschaft Ende März nicht unvorbereitet aus der Haft entlassen. Bundesanwalt Walter Hemberger sagte am Montag in Karlsruhe, Mohnhaupt werde „eine Wohnung vorfinden und ein soziales Umfeld, das sie betreuen wird“. Auf ihre Haftentlassung sei sie „jahrelang vorbereitet“ worden. Außerdem werde ihr ein Bewährungshelfer bestellt, der ihr helfe, sich im täglichen Leben zurecht zu finden.

Hemberger sagte, dass sich die frühere Terroristin „mit der Opferproblematik beschäftigt“ habe. Sie wolle aber nicht einfach einen Brief nach dem Motto „Es tut mir leid“ an die Opfer ihrer Gewalttaten schreiben. „Das würde aus ihrer Sicht der Situation nicht gerecht“, sagte der Bundesanwalt. Mohnhaupt denke derzeit über andere Möglichkeiten nach, auf die Angehörigen zuzugehen, sagte der Bundesanwalt, der die Freilassung Mohnhaupts befürwortet hatte.

Mohnhaupt habe „in nachvollziehbarer Weise“ erklärt, dass sie zu der Auflösungserklärung der RAF von 1998 stehe, saget Hmeberger. Aus Mohnhaupts Sicht sei „die Zeit für den bewaffneten Kampf vorüber“. Sie habe betont, dass sie sich „in Zukunft keiner terroristischen Vereinigung mehr anschließen wird“. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft könne es daher „verantwortet werden, sie auf freien Fuß zu setzen“, sagte Hemberger.

Die Rädelsführerin

Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977. Sie war im selben Jahr am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt. Bei der missglückten Entführung von Jürgen Ponto im Juli 1977 war es auch Mohnhaupt, die auf den Dresdner-Bank-Chef schoss.

Auch ein fehlgeschlagener Raketenwerfer-Anschlag auf die Bundesanwaltschaft 1977 und ein Panzerfaust-Attentat auf einen amerikanischen General 1981 gehen mit auf ihr Konto. Am 11. November 1982 wurde sie im hessischen Heusenstamm festgenommen und im April 1985 wegen neun Morden der RAF im sogenannten Deutschen Herbst 1977 zu fünf Mal lebenslänglich und 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Siehe auch: Brigitte Mohnhaupts Terror-Biographie)

29 Jahre hinter Gittern

Die Mindestverbüßungsdauer von Mohnhaupts Strafe, die im Juli 1986 in lebenslange Haft als Gesamtstrafe umgewandelt worden war, war im März 2006 angesichts der Schwere der Schuld auf 24 Jahre festgesetzt worden. Gerechnet von der Festnahme im November 1982 werde dieser Zeitraum erst am 27. März erreicht, weil in der Zwischenzeit die Strafvollstreckung mehrfach wegen Erzwingungs- oder Ordnungshaft unterbrochen worden sei. Die Bewährung wurde jetzt auf fünf Jahre ausgesetzt. In den 70er Jahren hatte Mohnhaupt bereits eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verbüßt. Insgesamt verbrachte die 57-Jährige damit rund 29 Jahre ihres Lebens hinter Gittern.

Außer Mohnhaupt sitzen aus den Reihen der RAF noch Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld in Haft. Im Fall des mittlerweile 54 Jahre alten Klar prüft Bundespräsident Horst Köhler derzeit eine Begnadigung. Der studierte Historiker gehörte seit Mitte der siebziger Jahre zum inneren Führungszirkel der RAF und war Mohnhaupts Hauptkomplize bei der Entführung Schleyers. Er ist derzeit in Bruchsal in Baden-Württemberg inhaftiert.

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