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Rohwedder-Attentat Neue DNA-Analyse

16.05.2001 ·  Das Bundeskriminalamt (BKA) will mittels DNA-Analyse neben dem Fall des ermordeten ehemaligen Treuhandchefs Detlev Karsten Rohwedder weitere ungeklärte schwere Verbrechen erneut untersuchen.

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Das Bundeskriminalamt (BKA) will mittels DNA-Analyse neben dem Fall des ermordeten ehemaligen Treuhandchefs Detlev Karsten Rohwedder weitere ungeklärte schwere Verbrechen erneut untersuchen.

Seit Mai vergangenen Jahres bestehe die Möglichkeit, durch eine im BKA entwickelte spezielle Methode ausgefallene Haare auf den so genannten genetischen Fingerabdruck hin zu analysieren, sagte eine BKA-Sprecherin am Mittwoch in Wiesbaden. Damit sei es möglich, nicht abgeschlossene Fälle wieder aufzurollen.

Ergebnis zweifelsfrei

Dabei vergleichen die Ermittler Spuren vom Täter und vom Tatort auf mögliche Übereinstimmung. Das Ergebnis gilt als zweifelsfrei.

Seit den 80er Jahren kommt der so genannte genetische Fingerabdruck in der Gerichtsmedizin zum Einsatz. Bei der Ermittlung von Straftätern genügen schon kleinste Mengen Sperma, Speichel oder einzelne Hautzellen. Mit Hilfe der Gentechnik können die Gerichtsmediziner die individuelle Erbsubstanz analysieren.

Träger der Erbinformation ist dabei die DNA (Desoxyribonucleinsäure). Wie verschiedenfarbige Perlen auf einer doppelsträngigen Kette sind auf der DNA vier verschiedene Basen aufgereiht. Ihre Anordnung und Reihenfolge ist bei jedem Menschen anders. Bei der Untersuchung wird der Doppelstrang aufgelöst in zwei einzelne Fäden.

DNA-Datei

Bestimmte Stücke werden mit einer biochemischen Schere abgeschnitten. Dann kommen die Sonden zum Einsatz. Dabei handelt es sich ebenfalls um DNA-Stückchen, die nur an ganz bestimmten Stellen der DNA andocken können. Weil man diese Stückchen vorher markiert hat - beispielsweise mit Farbstoff - wird ein Streifenmuster sichtbar. Da ein und dieselbe Sonde bei jedem Menschen ein anderes Streifenmuster hervorbringt, zeigt der Vergleich zwischen der am Tatort gefundenen biologischen Spur und dem genetischen Fingerabdruck eines Verdächtigen, ob er als Täter in Frage kommt.

Die deutschen Polizeibehörden führen seit April 1998 eine Datei mit dem genetischen Fingerabdruck von Straftätern. In der „DNA-Analyse-Datei“ sind rund 90.000 Datensätze erfasst. Davon beziehen sich etwa 90 Prozent auf bekannte Täter, die übrigen zehn Prozent sind Spuren unbekannter Personen vom Tatort. Nach BKA-Angaben handelt es sich um eine Verbund-Datei, die dezentral bei den Landeskriminalämtern und beim BKA genutzt wird. Gegenseitige Daten-Abfragen sind jederzeit möglich.

Laut BKA haben Abfragen bei der Datei bis Ende 2000 insgesamt 1.653 „Treffer“ ergeben. 663 Mal stimmten Spuren von verschiedenen Tatorten überein, das heißt, ein Täter war vermutlich an mehreren Orten aktiv. 990 Mal fanden die Kriminalisten eine Übereinstimmung zwischen Personendaten und Tatort-Spuren.

Nach der Strafprozessordnung dürfen Personen, die „einer Straftat von erheblicher Bedeutung“ verdächtig sind, Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters untersucht werden.

Quelle: @ba, mit Material von ddp
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