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Rentenreform in Griechenland Ein verordnetes Erdbeben

07.05.2010 ·  Die eigentliche Bewährungsprobe steht der griechischen Regierung wohl in der zweiten Jahreshälfte bevor. Dann muss sie nämlich - wie mit EU und IVW abgesprochen - die Rentenreform durch das Parlament bringen. Kaum ein Stein des alten Systems wird danach noch auf dem anderen stehen.

Von Michael Martens
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An einer Neuerung des hochdefizitären Systems der griechischen Rentenkassen hatte sich schon der frühere Ministerpräsident Kostas Simitis versucht, der wie der jetzige Ministerpräsident Papandreou zur sozialistischen Pasok gehört. Er war jedoch im April 2001 am Widerstand der Gewerkschaften gescheitert. Was damals geschah, liest sich im Rückblick wie ein Orakelspruch, der auf Punkt und Komma vorhersagte, was nun eingetreten ist.

Nachdem die Gewerkschaften erfolgreich zu Generalstreiks aufgerufen hatten, sah sich die damalige Regierung gezwungen, ihr Reformprogramm zurückzuziehen, obwohl es nur einen Bruchteil der Maßnahmen enthielt, die nun kommen werden: Die Zahl der zum Erwerb einer Rentenberechtigung erforderlichen Berufsjahre sollte auf 40 sowie das Eintrittsalter auf 65 Jahre erhöht und die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Rente von 80 auf 60 Prozent des letzten Lohnes verringert werden. Zudem war die Zusammenführung der vielen Dutzend Rentenkassen in acht große Fonds geplant.

Nachdem all diese Ideen im Generalstreik untergegangen waren, warnte der damalige Ministerpräsident Simitis, ein Aufschub der Reform werde eines Tages „schmerzhafte Lösungen“ erfordern. Sein Finanzminister Papantoniou kritisierte, eine Beibehaltung des alten Rentensystems gefährde die Konsolidierung der Staatsfinanzen und stelle die Aufnahme des Landes in die Währungsunion in Frage (die sich Griechenland gerade erst durch geschönte Statistiken erschlichen hatte). Der Nationalbankgouverneur prophezeite, das alte System gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft, und die Regierung warnte, wenn nichts geschähe, werde das Rentensystem im Jahr 2010 zusammenbrechen.

Schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters ab 2020

Nun ist die Bruchlandung tatsächlich da, und Simitis’ Nachnachfolger Georgios Papandreou muss noch schärfere Maßnahmen einführen als 2001 geplant. Bis Juni muss die Regierung ein gesetzliches Renteneintrittsalter von zunächst 65 Jahren für Männer beschließen, das ab 2013 auch für Frauen im Staatsdienst gelten wird. Nachdem eine Vorgabe des auf Druck des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Zentralbank sowie der EU-Kommission entwickelten Reformprogramms durchgesickert war, berichteten griechische Medien jedoch, ein weiterer Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre sei möglich. Diese Befürchtung bezog sich auf die im Reformprogramm enthaltene Formulierung, die Regierung habe „einen automatischen Anpassungsmechanismus“ zu beschließen, der das Renteneintrittsalter an Zuwächse der Lebenserwartung knüpft. Ab 2020 soll das Renteneintrittsalter alle drei Jahre erhöht werden, sofern die Lebenserwartung wie erwartet steigt.

Um weitere Kosten zu senken, wird die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Rente außerdem nicht mehr nur die letzten fünf Arbeitsjahre betreffen, sondern den Durchschnitt aller Arbeitsjahre. Frühverrentungen sollen erschwert, die entsprechenden Bezüge gekürzt werden. Die Liste der zur Frühpensionierung berechtigenden schweren und gesundheitsschädlichen Berufe, die vollkommen veraltet ist und absurde Ausnahmeregelungen enthält, muss überarbeitet werden. Die Höchstgrenzen für Renten werden reduziert, wodurch innerhalb eines Jahres Einsparungen von einer halben Milliarde Euro erwartet werden. Ausdrücklich bleibt aber eine Mindestrente für sozial Schwache garantiert, „um die anfälligsten Gruppen zu schützen“, wie es in den Reformvereinbarungen heißt.

Die Bezieher von Invaliditätsrenten, mit denen es offenbar auch Handel gegeben hat, werden hingegen ab Dezember 2011 ihre Berechtigung zum Bezug der Zahlungen regelmäßig nachweisen müssen. Schon ab März 2011 werden die Bedingungen zur Gewährung solcher Renten strenger ausgelegt. Außerdem wird für alle Rentner die jährliche 13. und 14. Monatsrente abgeschafft. Schließlich soll es spätestens ab 2018 nur noch drei Rentenkassen geben.

All diese Maßnahmen entstehen in Zusammenarbeit mit Fachleuten des IWF und der europäischen Institutionen und sollen im September vom Parlament angenommen werden. Politisch kommt das einem verordneten Erdbeben gleich.

Kaum ein Stein des alten Systems wird danach noch auf dem anderen stehen. Mit einiger Sicherheit werden die Gewerkschaften bei der Rentenreform auch ihren Hauptangriffspunkt gegen die Regierungspolitik setzen, denn die Veränderungen betreffen nicht nur Millionen Rentner, sondern auch das Heer jener, die in ihren letzten Arbeitsjahren stehen und sich die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen ihres Lebensabends ganz anders ausgerechnet hatten.

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