22.08.2005 · Die rot-grüne Rentenpolitik steht im Zeichen mehrerer „Jahrhundertreformen“. Die bekannteste von ihnen ist die staatlich geförderte Riester-Rente, die erst nach einiger Überarbeitung allmählich Anklang findet.
Von Kerstin Schwenn, BerlinEine Rolle rückwärts war das erste Kunststück von Rot-Grün in der Rentenpolitik. Gleich nach der gewonnenen Wahl 1998 revidierten Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein damaliger Rentenminister Walter Riester die Regelungen des vormaligen CDU-Sozialministers Norbert Blüm.
Sie schafften dessen „demographischen Faktor“, der angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland zur Dämpfung des Rentenanstiegs beitragen sollte, kurzerhand wieder ab, noch bevor er Wirkung entfalten konnte. Doch schon kurze Zeit später begannen SPD und Grüne ihrerseits damit, das Rentenniveau zu senken.
Riester und die „Jahrhundertreform“
Damit begannen die Jahre notwendiger Neuanfänge und behelfsmäßiger Finanzakrobatik. Für das Jahr 2000 verfügte die Bundesregierung in Anbetracht der ungenügenden Einnahmenentwicklung in den Rentenkassen, daß die Renten ausnahmsweise nur in Höhe des Preis-, nicht des Nettolohnanstiegs im vorangegangenen Jahr steigen sollten.
Statt mit Steigerungsraten von mehr als 3 Prozent mußten sich die Rentner mit einem Inflationsausgleich von 0,6 Prozent zufriedengeben. Gleichzeitig zimmerte Riester an der ersten „Jahrhundertreform“ der rot-grünen Regierung, der Einführung einer zusätzlichen privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge. An der Erkenntnis, daß bei zunehmender Lebenserwartung der Bevölkerung und gleichzeitig sinkender Geburtenrate entweder das Rentenniveau langfristig sinken oder die Rentenbeiträge explodieren müßten, kam auch die neue Regierung nicht vorbei.
Riester-Rente hatte Anlaufschwierigkeiten
Um ihren Lebensstandard nach dem Abschied aus dem Arbeitsleben halten zu können, sollen die Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Rente weitere Standbeine aufbauen, die private und die betriebliche Vorsorge. Die Erwartung, daß sich die Riester-Rente wegen der staatlichen Zuschüsse regen Zuspruchs erfreuen würde, ging jedoch zunächst nicht in Erfüllung.
Das lag an der Intransparenz des Angebots und den komplizierten (inzwischen überarbeiteten) Förderbedingungen. Mittlerweile haben rund 4,5 Millionen Personen Riester-Rentenverträge abgeschlossen. Mehr Anklang finden Betriebsrenten. Überlegungen, die private Vorsorge zur Pflicht zu machen, verlagerte Rot-Grün in die Zukunft.
Ökosteuer fließt in Rentenkassen
Von Beginn an setzte Rot-Grün eine rentenpolitische Priorität: die Stabilität des Beitragssatzes. Beim Regierungswechsel 1998 lag er bei 20,3 Prozent der Bruttoeinkommen. Um ihn zu drücken und damit die Lohnnebenkosten zur Belebung des Arbeitsmarktes zu senken, erfanden SPD und Grüne die Ökosteuer. Inzwischen fließen jährlich 18,8 Milliarden Euro Ökosteuer in die Rentenkassen; ohne Ökosteuer müßte der Beitragssatz um 1,7 Prozentpunkte höher liegen. Insgesamt beträgt der Bundeszuschuß zu den Rentenkassen mittlerweile 80 Milliarden Euro.
Trotz der hohen Zuschüsse wuchsen die Probleme mit den Rentenfinanzen. Wegen der schwierigen Lage am Arbeitsmarkt lagen die Beitragseinnahmen der Rentenversicherer regelmäßig unter den Erwartungen. Um den Rentenbeitragssatz nicht erhöhen und den Arbeitsmarkt nicht zusätzlich belasten zu müssen, ging Rot-Grün an die Finanzreserven der Rentenversicherer. Die sogenannte Schwankungsreserve, 1999 noch mehr als 14 Milliarden Euro, ist heute fast vollständig aufgebraucht.
„Rente auf Pump“ schwächt Vertrauen
Voraussichtlich werden die Rentenversicherer am Jahresende zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik einen Kredit aufnehmen müssen, um die Renten auszahlen zu können. Eine „Rente auf Pump“ aber schwächte das Vertrauen in die gesetzliche Rente - und erhöhte den Druck auf den künftigen Beitragssatz. Explodierende Beitragssätze sind auch langfristig die Hauptsorge.
Erklärtes politisches Ziel ist es, die Beitragssätze bis 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent des Bruttoeinkommens zu halten. (Hinzu kommen für die Beitragszahler ohnehin die Ausgaben von bis zu 4 Prozent des Einkommens für die zusätzliche Altersvorsorge.) Diese Zahlen waren 2003 auch die Vorgabe für die Regierungskommission zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme unter Vorsitz des Darmstädter Finanzwissenschaftlers Bert Rürup.
Zunehmende Zahl an Rentnern, weniger Geburten
Aus den Empfehlungen der Rürup-Kommission übernahm Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) im Rahmen einer weiteren Rentenreform den Nachhaltigkeitsfaktor, einen „Demographiefaktor“ Blümscher Art in neuem Gewand. Der Faktor in der Rentenformel, der die zunehmende Zahl der Rentner zu der sinkenden Zahl der Beitragszahler ins Verhältnis setzt, sorgt dafür, daß der Rentenanstieg langfristig deutlich gedämpft wird.
Seit Ende der sechziger Jahre sinkt die Geburtenrate. Um die Bevölkerungszahl zu stabilisieren, wären 2,1 Geburten je Frau erforderlich. Tatsächlich liegt dieser Wert aber knapp unter 1,4 Geburten. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich - auch wegen des immer früheren Rentenbeginns - in der Zeit von 1960 bis 2002 von 9,9 Jahren auf 16,6 Jahre verlängert. Die Rürup-Kommission erwartet, daß sie sich bis 2030 noch einmal um 2,6 Jahre bei den Männern und um 3,1 Jahre bei den Frauen verlängern wird.
Nullrunden in der Rentenanpassung
Der Nachhaltigkeitsfaktor konnte seine Wirkung indes noch nicht entfalten. Denn eine von Rot-Grün gesetzlich festgeschriebene „Sicherungsklausel“ sorgt dafür, daß die Renten nicht sinken dürfen, wenn nicht auch die Arbeitslöhne sinken. Rein rechnerisch hätte es schon in diesem Jahr ein Rentenminus von 0,8 Prozent geben müssen. Das ambitionierte Ziel, den Beitragssatz bis 2030 unter 22 Prozent zu halten, wird nur zu erreichen sein, wenn der Faktor seine Wirkung tatsächlich entfalten kann.
Daß die Rentenanpassung indes nicht einmal den spärlichen Lohnerhöhungen des Vorjahres folgte, hat seine Ursache im „Riester-Faktor“. Er führt - als Ausgleich zu den Aufwendungen der jungen Generation für die zusätzliche Altersvorsorge - zu einem Abschlag bei der Rentenanpassung um etwa 0,5 Prozentpunkte. Deswegen mußten die Rentner schon 2004 und 2005 Nullrunden hinnehmen.
Auch Rentner werden stärker belastet
Rot-Grün schreckte aber auch vor weiteren Belastungen für die Rentner nicht zurück. Sie müssen inzwischen auf Betriebsrenten den vollen Krankenkassenbeitrag selbst zahlen, auch die Kosten der Pflegeversicherung tragen sie allein. Außerdem müssen sie wie die Arbeitnehmer seit diesem Juli einen Sonderbeitrag zur Krankenversicherung von 0,9 Prozent leisten.
Die großzügigen Vorruhestandsregeln der Vorgängerregierung baut Rot-Grün nur zaghaft weiter ab. Auch den Rat der Rürup-Kommission, angesichts der steigenden Lebenserwartung das gesetzliche Renteneintrittsalter von 2011 an schrittweise von 65 auf 67 Jahre heraufzusetzen, schlägt die Regierung (wie auch die Opposition) unter Hinweis auf die Lage der Älteren am Arbeitsmarkt aus. Derzeit bezieht ein Arbeitnehmer im Durchschnitt zum ersten Mal mit 63,1 Jahren eine Altersrente; 1997 lag der durchschnittliche Rentenbeginn bei 62,1 Jahren.
Neuorganisation der Bundesversicherungsanstalt
Zur rot-grünen Rentenpolitik gehören zwei weitere Einschnitte: Gemäß dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung die nachgelagerte Besteuerung der Altersbezüge eingeführt. Nach und nach werden die Renten besteuert und damit wie Pensionen behandelt. Im Gegenzug werden die Rentenbeiträge schrittweise von der Besteuerung freigestellt. Ferner bringt Rot-Grün die Organisationsreform der Rentenversicherer auf den Weg.
Um einen dreistelligen Millionenbetrag zu sparen, werden die Rentenversicherer, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten neu organisiert: Von Oktober an trägt daher sämtliche Post in Rentenangelegenheiten - von der Information bis zum Bescheid - den Absender „Deutsche Rentenversicherung“.